Dafür gibt es ja Berufsjuristen
Das "Gesetz zur Steigerung der Wirtschaftsaktivität und Konsolidierung des Unionshaushaltes" führte das Unionstarifgesetz (UTG) und ein Unionssteuergesetz (UStG) ein. Ersteres wurde aber mit §9 Unionsdienstgesetz aufgehoben und liegt deshalb in der Kategorie "aufgehoben".
Ende 2007 wurde dann ein weiteres "Unionssteuergesetz" beschlossen. Ich verstehe die Problematik, da anscheinend das "alte" Unionssteuergesetz vorher nicht aufgehoben wurde. Ich vermute einfach , dass es wegen der langen WiSim-Pause in Vergessenheit geraten ist.
Ich lehne mich jetzt ein bisschen aus dem Fenster und behaupte, dass ein ratelonisches Gericht es so sehen würde, dass es im Sinne des Gesetzgebers ist, dass das neu beschlossene Steuergesetz das gleichnamige alte ablöst.
Die sauberste Lösung wäre, wenn bei Beschluss eines neues Steuergesetzes alle vorherigen, existierenden Gesetz, die Steuerrechtliche Regelungen enthalten, aufgehoben werden. Das liegt aber nicht in meiner Hand

Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL
Professor für Rechtswissenschaften an der KamaU
Unionspräsident a.D.
Unionsrichter a.D.