Aufgrund des "Raumwechsels" wird nochmal fürs Protkoll der bisherige Prozessverlauf festgehalten:
Die Unionsanwältin beim Obersten Unionsgericht
Postfach 6 13 23 - Unionshauptstadt Manuri (Freie Republik Katista) - Demokratische Union R***lon
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An das Unionsgericht
- Strafgericht I. Instanz -
Narvena (Freistaat Freistein)
Demokratische Union R***lon
Unionshauptstadt Manuri, 25. Januar 2007
- Anklageschrift -
in der Strafsache
gegen
Frau Helen Bont,
wohnhaft in der Unionshauptstadt Manuri, Freie Republik Katista
wegen Beleidigung - strafbar gemäß § 66 StGB -
Die Unionsanwaltschaft legt der Angeklagten auf Grund ihrer Ermittlungen folgenden Sachverhalt zur Last:
Am 23. Dezember 2006 um 18:16 Uhr sagte die Angeklagte im Zuge einer öffentlichen Diskussion auf dem Rothenbeker Rathausplatz in Manuri über ein erotisches Fotoshooting des Geschädigten für das Jugendmagazin "Yoopa" zu diesem: "Was seine Einschätzung bezüglich der Auswirkungen auf die Jugendlichen und deren Verhältnis zur Politik angeht, lässt Herr Behrens jeden Realitätssinn vermissen und zeigt typische Symptome von Größenwahn, die man eigentlich nur bei längjährigen und senilen Diktatoren her kennt."
Beleidigung ist die Kundgabe eigener Missachtung oder Nichtachtung der einem anderen kraft dessen Personenwürde und auf Grund seines sittlich-sozialen Verhaltens zukommenden verdienten Wertgeltung und Achtung seiner Persönlichkeit, die zur Kenntis des anderen oder eines Dritten gelangt ist.
Ob eine Äußerung die Qualität einer strafrechtlich relevanten Beleidigung erreicht, ist durch Auslegung ihres objektiven Sinngehaltes zu bestimmen. Der Vergleich des Geschädigten mit einem "langjährigen, senilen Dikator" ist eine Kundgabe der Missachtung der diesem zustehenden Achtung und sozialen Wertgeltung, da diese Äußerung einen jungen Politiker, damaligen Funktionär und Amtsträger einer freiheitlich-demokratischen Partei, mit Personen gleichsetzt, welche bereits seit langer Zeit unter Missachtung demokratischer Prinzipien politische Macht ausüben und zudem nicht mehr im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind, dieser Vergleich zielte bewusst darauf ab, den Geschädigten durch diesen Vergleich zu kränken.
Der nach § 71 SttGB erforderliche Strafantrag wurde form- und fristgeercht gestellt.
Die Angeklagte wird somit der Beleidigung beschuldigt, strafbar nach § 66 StGB.
Vorstrafen der Angeklagten sind nicht bekannt.
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Dienstgebäude: Straße des 18. August 21, Unionshauptstadt Manuri (Freie Republik Katista), Demokratische Union R***lon - Tel. (ICQ): 205-331-547
Original von Schrobi
Das Verfahren wird von mir geleitet.
Die Prozessparteien mögen sich nun bitte im Sitzungssaal einfinden.
Ich bitte einen Vertreter der Anklage um Anwesenheitsmitteilung.
Der Angeklagte möge bitte seine Rechtsvertretung benennen bzw. mitteilen, ob er sich selber vertritt oder einen Pflichtverteidiger anfordert.
Für die Anklagevertretung besteht zudem die Möglichkeit Ergänzungen zur Anklageschrift vorzutragen.
Die Angeklagte hat sich im Gerichtssaal anwesend gemeldet und hat nach erfolgloser Beauftragung eines Rechtsbeistands um einen Pflichtverteidiger gebeten.Original von Amber Marie Ford
Anwesend als Vertreterin der Unionsanwaltschaft.
Ergänzend zur Klageschrift: Geschädigter ist Herr Patrick Behrens, Port Salbor (Republik Salbor), Demokratische Union Ratelon; Beweismittel im Verfahren ist folgendes Boardprotokoll: http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... post197047