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Die 2/3 Mehrheit würde, am Beispiel der Beteiligung der Ländervertreter in diesem Thread, aus Salbor und Heroth bestehen...
Ich würde mir wünschen, dass wir über den Artikel 5 des Vorschlags getrennt abstimmen, da ich die übrigen Teile des Entwurfs ungern ablehnen möchte.
Ich würde mir wünschen, dass wir über den Artikel 5 des Vorschlags getrennt abstimmen, da ich die übrigen Teile des Entwurfs ungern ablehnen möchte.
Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Und Sie finden allen ernstes, dass eine einfache Mehrheit gegen einen Gesetzesvorschlag in diesem Haus nicht für Ablehnung des gesamten Gesetzesvorschlages genügen?
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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Ja. Das hieße nämlich, gerade in Anbetracht der mauen Beteiligung der Ländervertreter (an Unionskommissare gar nicht zu denken), dass einigen Wenigen die Macht zukommt, sämtliche Beschlüsse des UP auszubremsen. Die vorgeschriebenen Quoren in der Verfassung haben ja einen Sinn. Ich hielte es für unklug, dies einfach so wegzubügeln.
Vielleicht fördert man dadurch ja die Aktivität der Länderkammer, aber man setzt dann jede Abstimmung hier, jede Wahl und jedes Misstrauensvotum in den Ländern dem Parteienstreit aus. Dann scheitern Gesetze nicht etwa an den Interessen der Länder, sondern weil die halbe Partei X rechtzeitig umgezogen ist und deren Vertreter dann im Sinne seiner Fraktion im UP abstimmt. Dann wird der Unionsrat zur verlängerten Werkbank der Fraktionen im UP, entweder als Blockade- oder Abnickinstitution. Weder das eine noch das andere nützt den Ländern in meinen Augen.
Vielleicht fördert man dadurch ja die Aktivität der Länderkammer, aber man setzt dann jede Abstimmung hier, jede Wahl und jedes Misstrauensvotum in den Ländern dem Parteienstreit aus. Dann scheitern Gesetze nicht etwa an den Interessen der Länder, sondern weil die halbe Partei X rechtzeitig umgezogen ist und deren Vertreter dann im Sinne seiner Fraktion im UP abstimmt. Dann wird der Unionsrat zur verlängerten Werkbank der Fraktionen im UP, entweder als Blockade- oder Abnickinstitution. Weder das eine noch das andere nützt den Ländern in meinen Augen.
Palin Waylan-Majere OEL
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Was konstruieren Sie sich denn da zusammen? Das war in der Vergangenheit nicht so und das wird in der Zukunft nicht sein. Traditionell sind in einigen Ländern, sprich Heroth, Katista und Salbor, Leute Ihres Schlages Vertreter im Unionsrat, Freistein und Imperia haben in der Regel eine konservative Regierung, die WI inaktiv, Roldem konservativ oder liberal regiert. Das mit dem umziehen hat man versucht, es ist aber kläglich gescheitert, wie man an der letzten Wahl zum Premierminister von Roldem gesehen hat.
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
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Werte Kollegen?
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Ich sehe nach wie vor das Unionsparlament als die Kammer, die die Interessen des Volkes der Union repräsentiert. Der Unionsrat als solcher soll die Interessen der Länder vertreten. Beide Kammern im Gesetzgebungsprozess gleich zu stellen, ermöglicht Blockade. Da es sich bei der DU um einen Bundestaat und nicht um einen Staatenbund handelt, besitzt die Länderkammer eben "nur" ein suspensives Vetorecht, bzw. der Einspruch ist an gewisse Klauseln gebunden. Ich sehe nicht, warum wir dies umwerfen sollten.
In meinen Augen kann es nicht angehen, dass (ich konstruiere jetzt wieder) ein weitgehend passiver Unionsrat - und es ist nicht so, dass wir das nicht kennen würden - Gesetze aus dem Parlament einfach so scheitern lässt. Es würde ja reichen, wenn Gesetzvorschlag XY von 2 Ländervertretern abglehnt und von einem befürwortet wird, während sich alle anderen enthalten; dann hätte man diese ominöse "2/3" Mehrheit schon erreicht. Um diese "Mehrheit" im UP zurückzuweisen, sind dann nicht nur 6 Befürworter des Vorschlages, sondern auch weniger als 4 Gegner notwendig.
Zum einen kommt einem Einspruch des Unionsrates ja auch eine gewisse Symbolkraft in der öffentlichen Debatte zu, und eine Regierung will ja meistens im Amt bleiben und es sich nicht an allen Fronten mit allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen verscherzen. Zum anderen kommt es oft genug vor, dass eine Regierungskoalition nicht permanent vollzählig anwesend ist - so ein Einspruch ist also nicht gänzlich ohne jede Aussicht auf Erfolg.
Ein letztes noch: es geht mir nicht darum, den Unionsrat als "zahnlosen Tiger" möglichst schwach zu halten. Das schaffen die Ländervertreter, im Moment, durch ihre Passivität sowohl hier, als auch in der anderen Kammer und in der Öffentlichkeit selber. Ich sehe den durch die Streichung der beiden Absätze erreichten Machtzuwachs aber als ungeeignetes Instrument, diesen Zustand zu ändern. Des weiteren wäre er vielmehr destruktiv, als nützlich (oder gerecht) für die Union.
In meinen Augen kann es nicht angehen, dass (ich konstruiere jetzt wieder) ein weitgehend passiver Unionsrat - und es ist nicht so, dass wir das nicht kennen würden - Gesetze aus dem Parlament einfach so scheitern lässt. Es würde ja reichen, wenn Gesetzvorschlag XY von 2 Ländervertretern abglehnt und von einem befürwortet wird, während sich alle anderen enthalten; dann hätte man diese ominöse "2/3" Mehrheit schon erreicht. Um diese "Mehrheit" im UP zurückzuweisen, sind dann nicht nur 6 Befürworter des Vorschlages, sondern auch weniger als 4 Gegner notwendig.
Zum einen kommt einem Einspruch des Unionsrates ja auch eine gewisse Symbolkraft in der öffentlichen Debatte zu, und eine Regierung will ja meistens im Amt bleiben und es sich nicht an allen Fronten mit allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen verscherzen. Zum anderen kommt es oft genug vor, dass eine Regierungskoalition nicht permanent vollzählig anwesend ist - so ein Einspruch ist also nicht gänzlich ohne jede Aussicht auf Erfolg.
Ein letztes noch: es geht mir nicht darum, den Unionsrat als "zahnlosen Tiger" möglichst schwach zu halten. Das schaffen die Ländervertreter, im Moment, durch ihre Passivität sowohl hier, als auch in der anderen Kammer und in der Öffentlichkeit selber. Ich sehe den durch die Streichung der beiden Absätze erreichten Machtzuwachs aber als ungeeignetes Instrument, diesen Zustand zu ändern. Des weiteren wäre er vielmehr destruktiv, als nützlich (oder gerecht) für die Union.
Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler
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Ja, das ist ja Sinn und Zweck. Wenn die Länder das Gesetz nicht für sinnvoll erachten, ist es nicht in Kraft zu setzen. Die Länder für sich sind nicht irgendetwas fiktives, was im Raum schwebt, sondern bestehen an sich aus ihrer Bevölkerung. Und diese haben alle unterschiedliche Interessen, die im Unionsrat repräsentiert werden. Harbothenser wollen etwas anderes als Roldemer, Katistianer haben andere Interessen als Freisteiner. Und das wird hier repräsentiert. Wogegen die Unionsparlamentarier, angeblich Vertreter des gesamten Staatsvolkes der Demokratischen Union, die Interessen der Gesamtunion vertreten, repräsentieren wir hier die Interessen unserer einzelnen Länder, weswegen ihnen besonderes Gehör geschenkt wird. Die Demokratische Union ist ein Bundesstaat mit relativ starken Ländern und wenn da die Ländervertretung selbst unionspolitisch nur eine schwache Position hat, dann brauchen wir diese nicht wirklich, dann sind wir hier nicht mehr als eine Laberbude und allenfalls beratendes Gremium für Unionsparlamentarier und -regierung.Original von Palin Waylan-Majere
Ich sehe nach wie vor das Unionsparlament als die Kammer, die die Interessen des Volkes der Union repräsentiert. Der Unionsrat als solcher soll die Interessen der Länder vertreten. Beide Kammern im Gesetzgebungsprozess gleich zu stellen, ermöglicht Blockade. Da es sich bei der DU um einen Bundestaat und nicht um einen Staatenbund handelt, besitzt die Länderkammer eben "nur" ein suspensives Vetorecht, bzw. der Einspruch ist an gewisse Klauseln gebunden. Ich sehe nicht, warum wir dies umwerfen sollten.
Diese Hürde zur Aufhebung eines Vetos ist mir immer noch zu gering. Dass vier Unionsparlamentarier mal nicht abstimmen, sehe ich als nicht unwahrscheinlich, die Regierungskoalition wird ihren Abgeordneten gehörig ins Hinterteil treten, dass sie abstimmen, da mache ich mir gar keine Sorgen. Symbolkraft brauchen wir nicht, denn die verhindert kein Gesetz. Und mal ketzerisch gefragt: Wann gab es denn mal öffentliche Debatten zur Unionsgesetzentwürfen? Abgesehen von der Verfassungsfrage...Original von Palin Waylan-Majere
In meinen Augen kann es nicht angehen, dass (ich konstruiere jetzt wieder) ein weitgehend passiver Unionsrat - und es ist nicht so, dass wir das nicht kennen würden - Gesetze aus dem Parlament einfach so scheitern lässt. Es würde ja reichen, wenn Gesetzvorschlag XY von 2 Ländervertretern abglehnt und von einem befürwortet wird, während sich alle anderen enthalten; dann hätte man diese ominöse "2/3" Mehrheit schon erreicht. Um diese "Mehrheit" im UP zurückzuweisen, sind dann nicht nur 6 Befürworter des Vorschlages, sondern auch weniger als 4 Gegner notwendig.
Zum einen kommt einem Einspruch des Unionsrates ja auch eine gewisse Symbolkraft in der öffentlichen Debatte zu, und eine Regierung will ja meistens im Amt bleiben und es sich nicht an allen Fronten mit allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen verscherzen. Zum anderen kommt es oft genug vor, dass eine Regierungskoalition nicht permanent vollzählig anwesend ist - so ein Einspruch ist also nicht gänzlich ohne jede Aussicht auf Erfolg.
Das müssen Sie mir erst einmal darlegen, Herr Kollege.Original von Palin Waylan-Majere
Ein letztes noch: es geht mir nicht darum, den Unionsrat als "zahnlosen Tiger" möglichst schwach zu halten. Das schaffen die Ländervertreter, im Moment, durch ihre Passivität sowohl hier, als auch in der anderen Kammer und in der Öffentlichkeit selber. Ich sehe den durch die Streichung der beiden Absätze erreichten Machtzuwachs aber als ungeeignetes Instrument, diesen Zustand zu ändern. Des weiteren wäre er vielmehr destruktiv, als nützlich (oder gerecht) für die Union.
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Die Debatte ist im Übrigen vorläufig bis zum 19. September 2008, 18:00 Uhr verlängert.
Des Weiteren fordere ich alle anderen Verterter der Länder auf, sich hier zum Sachverhalt zu äußern. Vergessen Sie nicht, wir brauchen zum Beschluss verfassungsändernder Vorlagen eine Mehrheit von wenigestens zwei Dritteln der Gesamtmitgliederzahl dieses Hauses!
Des Weiteren fordere ich alle anderen Verterter der Länder auf, sich hier zum Sachverhalt zu äußern. Vergessen Sie nicht, wir brauchen zum Beschluss verfassungsändernder Vorlagen eine Mehrheit von wenigestens zwei Dritteln der Gesamtmitgliederzahl dieses Hauses!
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Da wir uns im Kreis drehen, möchte ich einen Änderungsvorschlag einbringen. Im Falle einer Ablehnung eines Einspruchsgesetzes mit der absoluten Mitgliedermehrheit gilt es als absolutes Veto. Im Falle einer Ablehnung ohne diese Mehrheit gilt es als suspensives Veto, welches mit einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Unionsparlaments aufgehoben werden kann.
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