Original von Fabian Montary
Schauen Sie mal auf §67 StGB... :rolleyes:
Vom Thema Steuermoral der Superreichen kann das nicht ablenken.§ 67 Reihenfolge der Vollstreckung
(1) Wird die Unterbringung in einer Anstalt nach den §§ 63 und 64 neben einer Freiheitsstrafe angeordnet, so wird die Maßregel vor der Strafe vollzogen.
