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Tripel-As
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Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen das absolute Rauchverbot in der Öffentlichkeit vorstellen. Was heißt öffentlich? Dies sind sämtliche Orte Freisteins, die frei begehbar sind, also Straßen, Bahnhöfe, Cafés, Züge, Rathäuser, und eben auch Kneipen.
Wenn ich meine Lunge mit Tabak belasten will, habe ich kein Problem damit. Allerdings habe ich ein Problem damit, wenn ich auch die Lungen der anderen damit belaste, was ja beim Rauchen üblich ist.

Um dieses "Passivrauchen" zu unterbinden, fordere ich ein absolutes Rauchverbot in der Öffentlichkeit! Wer in seiner Wohnung qualmen will, der soll dies tun, aber nicht zulasten anderer...

Der Antrag:
absolutes Rauchverbot in der Öffentlichkeit
(1) Es ist ein absolutes Rauchverbot in der Öffentlichkeit im Staate Freistein zu verhängen.
(2) Bei Zuwiderhandlungen sind Strafen von bis zu 4000 Bramers.
 

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Routinier
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Beitrag von Beatrice Maier »

Nach Ihrem Entwurf wäre aber jedes öffentliche Rauchen verboten. Also auch auf der Straße oder im Park.
 

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Beatrice Maier
Freisteinische Staatsministerin für Inneres, Justiz und Infrastruktur
Stellvertretende Ministerpräsidentin





Politische Schlammschlachten und ständige Themenwechsel wie zur guten alten Ratelon-Zeit
Kaiser
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Kaiser

Beitrag von joukersendler »

Ich bin allgemein gegen ein Rauchverbot. Jede Institution, Bar, Disco usw... sollte das selbst entscheiden.
 

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keiner gab mir ein Handy ;(
Kultur ist Pur
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Der Antrag in dieser Form ist abzulehnen.
 

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Madonna Ritchie-Ashcraft
* 16.08.1958 + 11.10.2009
Für tot erklärt, verschollen nach dem Flugzeugabsturz

Ich glaube an den Sex und an den Tod - zwei Erfahrungen, die man nur einmal im Leben macht. - Woody Allen -
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Original von Graf Weissenberg
Um dieses "Passivrauchen" zu unterbinden, fordere ich ein absolutes Rauchverbot in der Öffentlichkeit! Wer in seiner Wohnung qualmen will, der soll dies tun, aber nicht zulasten anderer...
Da fehlt mir jetzt etwas die Logik und Konsequenz. Warum ist das Passivrauchen der Lebenspartner und Kinder (oder Eltern oder anderer Mitbewohner) weniger schutzwürdig?
Ein "Selbst schuld, sie könnten sich ja wehren und müssen nicht mit einem raucher zusammen leben" greift zu kurz. Kneipenbesucher müssen ja auch nicht dort einkehren, wo geraucht wird.
 

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Stanislav Goldmann
Bürger Freisteins und Freilands in Nøresund, Besitzer der Pension Goldmann
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Original von Stanislav Goldmann

Da fehlt mir jetzt etwas die Logik und Konsequenz. Warum ist das Passivrauchen der Lebenspartner und Kinder (oder Eltern oder anderer Mitbewohner) weniger schutzwürdig?
Ein "Selbst schuld, sie könnten sich ja wehren und müssen nicht mit einem raucher zusammen leben" greift zu kurz. Kneipenbesucher müssen ja auch nicht dort einkehren, wo geraucht wird.
Upss.. das passt natürlich auch nicht. Aber ich denke doch, dass wenn man raucht, kann man einfach in ein anderes Zimmer gehen... und das Rauchen allgemein zu verbieten - wäre schön, würde nicht gehen.
Nach Ihrem Entwurf wäre aber jedes öffentliche Rauchen verboten. Also auch auf der Straße oder im Park.
Ja, richtig.
Der Antrag in dieser Form ist abzulehnen.
Warum?
 

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Original von Graf Weissenberg
Upss.. das passt natürlich auch nicht. Aber ich denke doch, dass wenn man raucht, kann man einfach in ein anderes Zimmer gehen... und das Rauchen allgemein zu verbieten - wäre schön, würde nicht gehen.
Genauso kann man in eine andere Wirtschaft gehen.
 

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Kaiser
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Kaiser

Beitrag von Konrad Grimm »

Die Staatsregierung weist darauf hin, dass der Ministerpräsident, so der Antrag in dieser Form beschlossen würde, ihm aufgrund formeller und inhaltlicher Mängel in jedem Fall die Ausfertigung verweigern müsste.

Der Begriff der "Öffentlichkeit" ist unbestimmt. Es kann nicht erkannt werden, ob hiermit jeder einer breiten Öffentlichkeit zugängliche Ort - also jeder Ort außerhalb der Wohnung - gemeint ist, oder lediglich staatliche Einrichtungen im Unterschied zu Raum im Privateigentum, lediglich bebauter oder auch Freiraum.
Ferner legt die Formulierung des Entwurfes nahe, dass hierdurch lediglich die Verpflichtung zum Erlass eines Rauchverbotes und nicht ein Rauchverbot an sich geschaffen wird.

Schließlich ist das Gesetz auch materiell offensichtlich verfassungswidrig, da keinerlei Abwägung zwischen dem Recht auf Körperliche Unversehrtheit einerseits und dem allgemeinen Freiheitsprinzip andererseits getroffen wurde.
 

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Tripel-As
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Tripel-As

Beitrag von Graf Weissenberg »

Original von Konrad Grimm
Die Staatsregierung weist darauf hin, dass der Ministerpräsident, so der Antrag in dieser Form beschlossen würde, ihm aufgrund formeller und inhaltlicher Mängel in jedem Fall die Ausfertigung verweigern müsste.

Der Begriff der "Öffentlichkeit" ist unbestimmt. Es kann nicht erkannt werden, ob hiermit jeder einer breiten Öffentlichkeit zugängliche Ort - also jeder Ort außerhalb der Wohnung - gemeint ist, oder lediglich staatliche Einrichtungen im Unterschied zu Raum im Privateigentum, lediglich bebauter oder auch Freiraum.
Ferner legt die Formulierung des Entwurfes nahe, dass hierdurch lediglich die Verpflichtung zum Erlass eines Rauchverbotes und nicht ein Rauchverbot an sich geschaffen wird.

Schließlich ist das Gesetz auch materiell offensichtlich verfassungswidrig, da keinerlei Abwägung zwischen dem Recht auf Körperliche Unversehrtheit einerseits und dem allgemeinen Freiheitsprinzip andererseits getroffen wurde.
Für mich ganzklar: ersteres steht vor letzterem.
 

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Tripel-As
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Beitrag von Graf Weissenberg »

Der Antrag wird zurückgezogen, ich ziehe nach Salbor um.
 

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