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Der Landtag möge folgendes Gesetz beschließen:
Gesetz zur Änderung der Staatsverfassung

§1
Artikel 22 Absatz 1 der Staatsverfassung wird geändert in:
"Der Landtag kann dem Ministerpräsidenten das Misstrauen nur dadurch aussprechen, wenn er mit der absoluten Mehrheit einen neuen Ministerpräsidenten wählt. Der Antrag eines Misstrauensvotum muss von mindestens zwei von zehn Mitgliedern des Landtags unterstützt werden."

§2
Der Staatsverfassung wird ein Artikel 18a hinzugefügt, wer wie folgt lautet:
"Artikel 18a - Beschluss einer Neuwahl des Ministerpräsidenten
Der Landtag kann mit absoluter Mehrheit die Ansetzung einer Wahl des Ministerpräsidenten beschließen. Einen solchen Antrag müssen mindestens zwei von zehn Mitgliedern des Landtags unterstützen.
Herr Präsident,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,

die von mir vorgeschlagenen Änderungen an der Staatsverfassung sind meiner Ansicht nach seit langem in Freistein nötig. Politischer Stillstand und politische Krisen gehören mittlerweile leider zu den regelmäßigen Vorkommnissen im Freistaat. Die einzelnen Begründungen zu den Paragrafen:

1. In Freistein gibt es nicht wenige sogenannte Karteileichen, die formell dem Landtag angehören, aber sich hier nie zu Wort melden oder gar an Abstimmungen teilnehmen. Diese können indirekt oder bewusst dafür organisiert einen Misstrauensantrag unterbinden, da die Hürde für einen solchen Antrag alle Landtagsmitglieder einschließt. Aus diesem Grund sehe ich die Senkung auf 20% der Abgeordneten als einen ordentlichen Kompromiss an.

2. Ein Misstrauensantrag ist jedoch nicht immer die Lösung eines Problems. Daher soll dem Landtag ein weiteres Mittel zur Entscheidungsfindung gegeben werden. Der Landtag soll die Möglichkeit bekommen, mit denselben Voraussetzungen wie bei einem Misstrauensantrag, die Neuwahl des Ministerpräsidenten anzuordnen. Somit kann politischer Stillstand gelöst werden, die Entscheidung aber wie demokratisch gewollt in die Hände der Bürgerinnen und Bürger gelegt werden.

Daher ersuche ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.
 

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Beatrice Maier
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Beitrag von Pierre Lemarchal »

*mal sehen was die anderen so sagen. Möchte erstmal nichts sagen, da er Neumitglied ist*
 

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Beitrag von Graf Weissenberg »

*stimmt eifrig zu*
Nennt sich das nicht konstruktives Misstrauensvotum?
 

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Beitrag von Beatrice Maier »

Original von Graf Weissenberg
Nennt sich das nicht konstruktives Misstrauensvotum?
So ist es. Bisher mussten einem solchen Antrag mindestens 40% der Mitglieder des Landtags zustimmen. Aber ich denke, dass das aufgrund der vielen Inaktiven auf 20% gesenkt werden sollte.
 

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Beitrag von Konrad Grimm »

Die FVP hat drei Mitglieder. Das ist eines zu wenig, um hier die neuerliche Machtergreifung zu proben.

Mehr ist zu diesem Antrag nicht zu sagen. Er ist abzulehnen.
 

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Beitrag von Beatrice Maier »

Wachen Sie auf! Nicht nur die FVP trauert um dieses Land, seitdem Sie es mit Ihrer Inaktivität verkommen lassen.

Und Sie sollten mindestens soviel Respekt vor diesem Hohen Haus haben und inhaltlich begründen, weshalb Sie einen Vorschlag ablehnen.

Aber Ihr Verhalten zeigt, dass wir derzeit gerade den §2 meines Antrags brauchen!
 

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Beitrag von Stanislav Goldmann »

Die Absenkung der Hürde in §1 findet meine Zustimmung. Ein Kompromiss wäre vielleicht 25%, wenn 20% als zu wenig erachtet werden.

§2 lehne ich ab, da dies doch nur die Flucht des Landtags vor der Verantwortung zur konstruktiven Arbeit ist. Die Möglichkeit nach §1 ist ausreichend.
Ausserdem ist der Zusammenhang zwischen Landtagsmitgliedern und Wahlbürgern in Freistein so eng, dass es da keiner Zweitregelung bedarf.
 

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Beitrag von Franz Sendlhofer »

Original von Konrad Grimm
Die FVP hat drei Mitglieder. Das ist eines zu wenig, um hier die neuerliche Machtergreifung zu proben.

Mehr ist zu diesem Antrag nicht zu sagen. Er ist abzulehnen.
Hätten Sie nur halb soviel Zeit in Ihr Amt als Ministerpräsident investiert, wie Sie in Ihren Privatkrieg gegen die FVP investieren, wäre ich ja schon zufrieden.
 

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Beitrag von Beatrice Maier »

Original von Stanislav Goldmann
§2 lehne ich ab, da dies doch nur die Flucht des Landtags vor der Verantwortung zur konstruktiven Arbeit ist. Die Möglichkeit nach §1 ist ausreichend.
Es kann doch sein, dass es eine deutliche Mehrheit gegen einen amtierenden Ministerpräsidenten gibt, aber diese sich nicht auf einen Gegenkandidaten für das Misstrauensvotum einigen kann? Mit der von mir vorgeschlagenen Regelung haben wir genau für diesen Fall eine Lösung, ohne das Freistein weiterhin politisch stillstehen muss.
 

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Beitrag von Konrad Grimm »

Original von Franz Sendlhofer
Hätten Sie nur halb soviel Zeit in Ihr Amt als Ministerpräsident investiert, wie Sie in Ihren Privatkrieg gegen die FVP investieren, wäre ich ja schon zufrieden.
Die Bekämpfung von Staatsfeinden ist eine zentrale Aufgabe des Ministerpräsidenten.
 

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