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Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes

§1 - Veränderte Feiertage

Paragraph 1 (3) des Feiertagsgesetz wird wie folgt neu gefasst:

"(3) Als staatliche Feiertage gelten in der Unionsrepublik Heroth außerdem: Neujahrstag - 1. Januar
Frauentag - 8. März
Karfreitag - Freitag vor Ostersonntag
Ostermontag - Montag nach Ostersonntag
Tag der Arbeit - 1. Mai
Christi Himmelfahrt - 39 Tage nach Ostersonntag
Pfingstsonntag - 49 Tage nach Ostersonntag
Pfingstmontag - Montag nach Pfingstsonntag
Reformationstag - 31. Oktober
Allerheiligen - 1. November
1. Weihnachtsfeiertag - 25. Dezember
2. Weihnachtsfeiertag - 26. Dezember"

§2 - Festlegung der Mindesthöhe der Entschädigung für Feiertagsarbeit

§ 3 (3) wird wie folgt neu gefasst:
"(3) Insbesondere ist das Recht von Arbeitnehmern auf Arbeitsruhe zu schützen. Arbeitnehmer, die in unter §3 (2) genannten Tätigkeitsfeldern beschäftigt sind, müssen für an Feiertagen geleistete Arbeit angemessen, mindestens jedoch mit 150% des an normalen Arbeitstagen gezahlten Lohnes, entschädigt werden."

§4 - Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Abgestimmt wird über den obigen Gesetzesentwurf.

Die Abstimmungsdauer beträgt 120 Stunden. Somit endet die Abstimmung am 7.9.08 um 1:55.

Bitte stimmen Sie ab mit
Ja/Si
Nein/No
Enthaltung/Astensione
 

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Beitrag von Palin Waylan-Majere »

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Palin Waylan-Majere OEL
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Beitrag von Montgomery Scott »

Si
 

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Beitrag von Montgomery Scott »

Das Gesetz wurde mit 2:0:0 Stimmen angenommen und kann verkündet werden.
 

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