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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 22:39
...möchte ich mich mit einer Frage wenden.

Mit etwa 9 Jahren wünschten meine Eltern (ein Teil polnischer Herkunft, der andere Teil deutscher Herkunft), dass ich den polnischen Teil meiner Staatsangehörigkeit abgebe. Das wurde getan.

Diese Staatsbürgerschaft hätte ich jetzt - neben meiner bisherigen, deutschen - gerne wieder.

Aufgrund des Elternteils müsste das doch gehen - oder?
 

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Joseph A. Gladstone, Die Grünen
Präsident der Republik Salbor a.D.
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Imperias Regierungschef Wolfgang Müller sprach: "Aber ich kann auch anders, Gladstone du bist ein Hurensohn."
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Ich bin kein Jurist, aber ich glaube im Falle der polnischen ist das kein Problem, da Deine Mutter polnisch ist.
 

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adj. Prof. Dr. phil. Albert von Romanow-Bernstein, MdUP

Inhaber des Lehrstuhls für Staranische Studien an der Montary University

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SRM
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Beitrag von SRM »

War taktisch unklug, aber damals die einzig richtige Entscheidung.

Jetzt ist es kein Problem, diese wieder zu beantragen, ohne die deutsche zu verlieren, da es innerhalb der EU eine Vereinbarung bzgl. Doppelstaatsbürgerschaft gibt.

Ich für meinen Teil habe auch zwei Staatsbürgerschaften, die aber schon seit der Geburt ;)
 

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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 14:17
Nach polnischem Recht sind diejenigen, die zur Polonia gehören, ethnische Polen. Eine (Wieder-)Erlangung der polnischen Staatsbürgerschaft ist für diese Menschen somit vereinfacht. Der Nachweis polnischer Vorfahren reicht meist aus (ähnlich wie es Deutschland mit den (Spät-)Aussiedlern geregelt hatte).
Im Herbst 2006 beschloss das polnische Parlament, die neunmonatige Wehrpflicht in Polen 2011 auslaufen zu lassen und spätestens 2012 eine reine Berufarmee einzuführen. Inzwischen soll das ganze nach Plänen der Regierung deutlich beschleunigt werden, so dass bereits im Dezember 2008 die letzte Einberufung Wehrpflichtiger erfolgen soll. Der Sejm muss den Plänen jedoch noch zustimmen.
Willst ned zum Bund? ;)
 

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