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Das Gericht gibt der Unionsanwaltschaft sowie der Verteidigung bis zum
Donnerstag, 28. August 2008
Gelegenheit sich zur Sache zu äußern und Anträge zu stellen.
Sollte bis dahin keine Wortmeldung erfolgen geht das Gericht davon aus, dass kein weiterer Gesprächsbedarf mehr besteht und das die Sache entscheidungsreif ist.
21.08.2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft
Donnerstag, 28. August 2008
Gelegenheit sich zur Sache zu äußern und Anträge zu stellen.
Sollte bis dahin keine Wortmeldung erfolgen geht das Gericht davon aus, dass kein weiterer Gesprächsbedarf mehr besteht und das die Sache entscheidungsreif ist.
21.08.2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
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Hohes Gericht, Herr Vorsitzender,
die Verteidigung ist der Ansicht, dass bereits vor dem Unionsgericht alles zur Sache gesagt wurde. Die Nebenklage verstrickt sich immer tiefer in unhaltbare juristische Winkelzüge mit Zitaten aus Gesetzen die die Rechtsprechung in diesem unseren Unionsland nicht kennt. Wir vertrauen der rechtsstaatlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung der Demokratischen Union, dessen Gesetzgebung wir für ausreichend ansehen.
Die Verteidigung ist weiter der Ansicht, der Ausspruch, ich zitiere: „Da ich mir diesen Unsinn hier, erst recht nicht den des bekannten Rechtsverdrehers Boeker, nicht mehr länger antun will,...“ innerhalb des Zivilprozesses am 22. November 2006 hätte bereits seitens des damals verfahrensleitenden Richters mittels einer Ordnungsstrafe gerügt werden können. Der damalige Kläger hätte (ersatzweise) einen Antrag stellen können, und so wäre die Sache sofort erledigt gewesen. Aber nein, stattdessen beschäftigt der Nebenkläger nach aus unserer Sicht überzogener Ehrenkäsigkeit, zuerst die Unionsanwaltschaft und das Strafgericht und nun auch noch das Oberste Unionsgericht.
Nach Ansicht der Verteidigung handelt es bei dem Ausdruck "Rechtsverdreher" allenfalls um ist eine sprachliche Entgleisung meines Mandanten und hätte somit als "ungebührliches Verhalten vor Gericht" bestraft, bzw. gerügt werden müssen. Eine Rüge nach dem Zivilprozeß ist nicht mehr angebracht.
Somit stellen wir den Antrag die Berufung abzuweisen und den Angeklagten freizusprechen.
Edith meint, Schreibfehler sind keine Prozeßbeteiligten
die Verteidigung ist der Ansicht, dass bereits vor dem Unionsgericht alles zur Sache gesagt wurde. Die Nebenklage verstrickt sich immer tiefer in unhaltbare juristische Winkelzüge mit Zitaten aus Gesetzen die die Rechtsprechung in diesem unseren Unionsland nicht kennt. Wir vertrauen der rechtsstaatlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung der Demokratischen Union, dessen Gesetzgebung wir für ausreichend ansehen.
Die Verteidigung ist weiter der Ansicht, der Ausspruch, ich zitiere: „Da ich mir diesen Unsinn hier, erst recht nicht den des bekannten Rechtsverdrehers Boeker, nicht mehr länger antun will,...“ innerhalb des Zivilprozesses am 22. November 2006 hätte bereits seitens des damals verfahrensleitenden Richters mittels einer Ordnungsstrafe gerügt werden können. Der damalige Kläger hätte (ersatzweise) einen Antrag stellen können, und so wäre die Sache sofort erledigt gewesen. Aber nein, stattdessen beschäftigt der Nebenkläger nach aus unserer Sicht überzogener Ehrenkäsigkeit, zuerst die Unionsanwaltschaft und das Strafgericht und nun auch noch das Oberste Unionsgericht.
Nach Ansicht der Verteidigung handelt es bei dem Ausdruck "Rechtsverdreher" allenfalls um ist eine sprachliche Entgleisung meines Mandanten und hätte somit als "ungebührliches Verhalten vor Gericht" bestraft, bzw. gerügt werden müssen. Eine Rüge nach dem Zivilprozeß ist nicht mehr angebracht.
Somit stellen wir den Antrag die Berufung abzuweisen und den Angeklagten freizusprechen.
Edith meint, Schreibfehler sind keine Prozeßbeteiligten
Zuletzt geändert von Laird Glencairn am Di 26. Aug 2008, 17:25, insgesamt 1-mal geändert.
gez. Dr. µjur. Laird Glencairn
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Herr Unionsanwalt?
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Herr Unionsanwalt!
Wie lange wollen Sie die Geduld des Gerichts noch auf die Probe stellen?
Ich bin momentan durchaus gewillt mich beim Justizminister über Sie zu beschweren.
Wenn wir hier bei Gericht so eine Arbeitshaltung an den Tag legen würden, dann wäre die Justiz schon längst arbeitsunfähig. :O
Wie lange wollen Sie die Geduld des Gerichts noch auf die Probe stellen?
Ich bin momentan durchaus gewillt mich beim Justizminister über Sie zu beschweren.
Wenn wir hier bei Gericht so eine Arbeitshaltung an den Tag legen würden, dann wäre die Justiz schon längst arbeitsunfähig. :O
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
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Zur Kenntnisnahme:

DEMOKRATISCHE UNION
- Oberstes Unionsgericht -
An die
Unionskanzlerin
Frau Dr. Heidenberg-Untrial
- in Kopie an den designierten Unionsminister der Justiz, Konrad Grimm -
Sehr geehrte Frau Dr. Heidenberg-Untrial,
ich wende mich, in Ermangelung einer Berufung eines Unionsministers der Justiz, an Sie, um auf die gesetzliche Verpflichtung nach § 1 II des Gesetzes über die Unionsanwaltschaft hinzuweisen.
Nach § 1 II des Gesetzes über die Unionsanwaltschaft führt der für die Justizzuständige Minister der Union die Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht über die Unionsanwaltschaft.
Im Berufungsverfahren vor dem Obersten Unionsgericht (AZ: ObUG 2007-01), sowie in einigen weiteren Verfahren mit Beteilung des Obersten Unionsanwalts Prof. Heinrich von Löwenherz, mussten die Gerichte der Union vermehrt feststellen, dass Herr Prof. von Löwenherz seiner Verpflichtung zur Mitwirkungen an den Strafverfahren vor den Unionsgerichten nicht bzw. nur vereinzelt nachkommt.
Auch die gerichtliche Fristsetzungsbefugnis konnte Herrn Prof. von Löwenherz bislang nicht zur Wahrnehmung seiner gesetzlichen Verpflichtungen anhalten.
Ich bitte Sie daher, im Wege der Ihnen obliegenden Aufsichtspflicht, auf Herrn Prof. von Löwenherz einzuwirken, zukünftig seinen Verpflichtungen in der notwendigen Weise nachzukommen.
Hochachtungsvoll,

Vorsitzender Unionsrichter am Obersten Unionsgericht

DEMOKRATISCHE UNION
- Oberstes Unionsgericht -
An die
Unionskanzlerin
Frau Dr. Heidenberg-Untrial
- in Kopie an den designierten Unionsminister der Justiz, Konrad Grimm -
Sehr geehrte Frau Dr. Heidenberg-Untrial,
ich wende mich, in Ermangelung einer Berufung eines Unionsministers der Justiz, an Sie, um auf die gesetzliche Verpflichtung nach § 1 II des Gesetzes über die Unionsanwaltschaft hinzuweisen.
Nach § 1 II des Gesetzes über die Unionsanwaltschaft führt der für die Justizzuständige Minister der Union die Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht über die Unionsanwaltschaft.
Im Berufungsverfahren vor dem Obersten Unionsgericht (AZ: ObUG 2007-01), sowie in einigen weiteren Verfahren mit Beteilung des Obersten Unionsanwalts Prof. Heinrich von Löwenherz, mussten die Gerichte der Union vermehrt feststellen, dass Herr Prof. von Löwenherz seiner Verpflichtung zur Mitwirkungen an den Strafverfahren vor den Unionsgerichten nicht bzw. nur vereinzelt nachkommt.
Auch die gerichtliche Fristsetzungsbefugnis konnte Herrn Prof. von Löwenherz bislang nicht zur Wahrnehmung seiner gesetzlichen Verpflichtungen anhalten.
Ich bitte Sie daher, im Wege der Ihnen obliegenden Aufsichtspflicht, auf Herrn Prof. von Löwenherz einzuwirken, zukünftig seinen Verpflichtungen in der notwendigen Weise nachzukommen.
Hochachtungsvoll,

Vorsitzender Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
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Herr Vorsitzender, das war überfällig. Offensichtlich hat die Unionsanwaltschaft kein Interesse an einer weiteren Strafverfolgung. Ist nun mit einem zeitnahen Abschluss dieses unsäglichen Verfahrens zu rechnen ? Wissen Sie, als Pflichtverteidiger bekomme ich ja mein Geld von Staat..... und dem möchte ich ungern noch lange auf der Tasche liegen.... außerdem habe ich ja auch noch anderes zu tun.... das gilt übrigens auch für meinen Mandanten.
gez. Dr. µjur. Laird Glencairn
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Der Unionsanwaltschaft wird letztmalig Gelegenheit zur Stellungnahme und Antragstellung gegeben.
Frist: Freitag, 19. September 2008, 20.00 Uhr
Danach wird sich das Gericht zur Beratung bezüglich der Berufung gegen das Urteil des Unionsstrafgerichts zurückziehen.
17. September 2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft
Frist: Freitag, 19. September 2008, 20.00 Uhr
Danach wird sich das Gericht zur Beratung bezüglich der Berufung gegen das Urteil des Unionsstrafgerichts zurückziehen.
17. September 2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft
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Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück.
22.09.2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft
22.09.2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft
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*schaut übern Gerichts-TV den Verlauf an*
Zuletzt geändert von Sean William Connor am Mo 22. Sep 2008, 19:55, insgesamt 1-mal geändert.
Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.