Also mein Problem mit dem Gesetz ist ein grundsätzliches. In der Demokratischen Union wurde vielfach diskutiert, wie die Länderbeteiligung in der Union erhalten bleiben könnte bei aber stärkerer Verantwortung für die Union.
Es wurde vielfach über ein Senat, statt eines Unionsrats, gesprochen. Gar die Zusammenlegung beider Kammern war im Gespräch. Über einen Senat, als auch über eine Zusammenlegung der Kammern mit angemessener Berücksichtigung der Länder
kann man sprechen.
Was hier aber eindeutig geplant ist ist die sprichwörtliche kastraktion der Unionsländer.
Ich möchte das Gesetz im einzelnen Kommentieren:
Gesetz zur Reform der Gesetzgebungskompetenzen
§ 1 - Änderung des Art. 47 UVerf
Art. 47 der Verfassung der Demokratischen Union wird folgendermaßen gefasst:
Art. 47 - Ausschließliche Gesetzgebung der Union
Die Union hat die Gesetzgebung über:
1. die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen nach der Unionsverfassung, die Hoheitszeichen und Nationalsymbole der Union, die Unionshauptstadt, die Errichtung, den Aufbau und den Sitz der Unionsbehörden und -ämter, die Verleihung von Orden und Ehrenzeichen der Union, die Förderung von Kunst, Kultur, Bildung, Wirtschaft, sozialen Belangen, Umweltschutz und Sport im Interesse und aus Mitteln der Union;
Was bleibt den Unionsländern? Die Sportförderung aus eigenen Mitteln? Etwaige Steckenpferde in den Ländern war die öffentliche Ordnung und die Bildung. Letzteres geht auf die Union hier über.
9. das Post- und Telekommunikationswesen;
War das jemals in staatlicher Hand?
11. die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und von Bestrebungen den Bestand, die verfassungsmäßige Ordnung oder die Sicherheit der Demokratischen Union oder eines ihrer Länder zu beseitigen oder zu beeinträchtigen;
Also das Polizeiwesen in den Ländern. Damit wird eine Landesregierung überflüssig.
16. das Vereins-, Versammlungs- und Parteienrecht;
Zahlreiche Versammlungsrechtsvorschriften gibt es in den Ländern.
17. das Waffen- und Sprengstoffrecht;
Auch für einen Sozialdemokraten aus Roldem schmerzhaft
18. das Recht der Wirtschaft einschließlich Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Fischerei, Industrie, Handel und Dienstleistungen und der Verhütung des Missbrauchs wirtschaftlicher Machtstellung, ausgenommen die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen, die Veranstaltung und Haltung von Glücksspielen, Messen, Jahrmärkten und Ausstellungen sowie die Rechtsverhältnisse des Gaststättengewerbes;
Agrarpolitik in die Hand der Union?
Im folgenden ist über Gesetze die Rede, die in der Union defacto gar nicht exestieren. Etwa eine Unfallversicherung.
Bei dem Gesetz habe ich den Eindruck, dass vieles aus dem RL einfach unüberlegt übernommen wurde und andererseits den Eindruck, dass die Unionsländer abgeschafft werden sollen ohne sich vorher über alternativen Gedanken gemacht zu haben.
Die Unionsministerin hat durchaus richtige Schlüsse gezogen und eine recht zutreffende Situation beschrieben. Die Unionsländer sind in der Bedeutung gesunken. Die Kompetenz bei gesetzlicher Mitbestimmung der Unionsländer kann u.U. eingeschränkt, sofern das erforderlich wird.
Aber die Frage ist: Wie bindet man die Länder in die gegenwärtige Situation ein ohne ihnen schaden anzurichten.
Frau Unionsministerin, so nicht!
Zuletzt geändert von Sean William Connor am Di 3. Apr 2007, 23:10, insgesamt 1-mal geändert.