Original von Alfons Steinbeck
Bleiben wir beim bewährten Forstbeispiel von Herrn Poppinga: Was hat die Union davon, wenn sie Bestimmungen über die Freisteiner Wälder erlässt? Keiner hat davon ein Vorteil. Die Union soll sich um das kümmern, was allen Ländern nützt und nicht um jede Kleinigkeit. Dafür haben wir die Unionsländer.
Die Vorlage übrträgt der Union das Gesetzgebungsrecht über die Forst
wirtschaft,, nicht das Forst
wesen, einschließlich ökologischer Aspekte, schlechthin

Holz ist ein Rohstof im Rahmen der bsECOSim, die von der Union eingeführt wurde und unterhalten wird - was wollen die Länder da noch regeln?
Wer hier die Arbeit der Länder angreift, sollte sich selbst fragen, was er denn in seinem Land geleistet hat, um die Gesetzgebungsmöglichkeiten abzudecken.
Es sitzen genug ehemalige Länderregierungschefs in der Unionsregierung um zu wissen, dass diese auch nur beschränkten Einfluss haben - ohne ein aktives Landesparlament und eine kritische Öffentlichkeit ist auch jede Landesregierung keinen Schuss Pulver wert...
Und wie kommt man überhaupt darauf, dass die Union all diese Bereiche in Zukunft in Regeln kann? Dafür hat sie aufgrund vieler anderer Probleme weder das Personal, noch die Zeit.
Weil die Union dreizehn Parlamentarier, ein üblicherweise fünfköpiges Kabinett und eines landesweite Öffentlichkeit besitzt? Während die Länder mizt Glück einen Regieurngschef, einen oder zwei weitere Aktive im Parlament, und sonst nichts haben?