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Ich habe folgenden Gesetzesentwurf eingereicht:
Gesetz zum Datenschutz in der inneren Sicherheit

§1 - Inhalt und Zweck
Das vorliegende Gesetz schränkt die Kompetenzen der harbothensischen Polizeibehörden hinsichtlich der Sammlung personenbezogener Daten zugunsten des Datenschutzes ein.

§2 - Änderung
Paragraph 4 des Gesetzes zur inneren Sicherheit wird wie folgt neu gefasst:

"§ 4 - Nutzung personenbezogener Daten
(1) Die Zivilgarde (Guardia Civil) kann personenbezogene Daten zum Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung erheben und speichern.
(2) Eine Erhebung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn im Einzelfall ein begründeter Anfangsverdacht über die Planung oder Durchführung einer Straftat vorliegt.
(3) Die Speicherung dieser Daten muss grundsätzlich sicher und zugangsbeschränkt erfolgen. Ein Zugriff auf einzelne Daten darf nur erfolgen, wenn der zugreifende Beamte mit einem Fall betraut ist, in dem ein begründeter Anfangsverdacht gegen die Person vorliegt, auf die die Daten bezogen sind.
(4) Personenbezogene Daten müssen nach einem Aufbewahrungszeitraum von zwei Jahren gelöscht werden. Ausnahmen sind Daten, die nicht das Privatleben der Person, wohl aber einen Kontakt zu den Polizeibehörden einschließen sowie Daten, die Fälle betreffen, in denen die betreffende Person mit begründetem Anfangsverdacht eines Gewaltverbrechens beschuldigt wurde oder in denen sie rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde."

§3 - Übergangsfrist
Zur Umsetzung der mit diesem Gesetz veränderten Bestimmungen wird den Polizeibehörden eine Übergangsfrist von 30 Tagen eingeräumt.

§4 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Nach meiner Erläuterung ist die Aussprache eröffnet.
 

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Beitrag von Montgomery Scott »

Verehrte Damen und Herren,

der vorliegende Entwurf enthält Maßnahmen, die den Strafverfolgungsbehörden in Heroth einen verantwortlichen und verhältnismäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten vorschreiben. Die bisherige Regelung (hier einsehbar) ist nicht nur zu vage sondern gibt den Behörden auch das Recht, beinahe beliebig personenbezogene Daten zu sammeln und zu speichern, sofern dies mit ihrer Arbeit zusammenhängt. Für solche Maßnahmen setzen die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger nach Auffassung der Partido per equità e progresso della Herót jedoch gewisse Grenzen, insbesondere was die Speicherung solcher Daten angeht. Daher soll mit dieser Gesetzesänderung endlich eine sinnvolle und verhältnismäßige Regelung geschaffen werden.
 

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Beitrag von Montgomery Scott »

Gibt es Wortmeldungen zu diesem Antrag? Wenn nicht, werde ich die Abstimmung einleiten.
 

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Beitrag von Natalie von Matahari »

*so* Völlig übersehen*so*

Ein unterstützendswerter Antrag, nur würde ich im Hinblick auf den Datenschutz die First für das Speichern der Daten auf ein Jahr reduzieren und vorallem sollten die Daten gelöscht werden, nachdem es zu einer Verurteilung des Verdächtigen gekommen ist.
 

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La Prima Ministra di Herót

*so*klick*so*
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Beitrag von Montgomery Scott »

Einer Verkürzung der Frist stehe ich offen gegenüber. Eine Löschung der Daten nach einer Verurteilung wird aber kaum machbar sein, da sie damit ja für evtl. Berufungen oder Neuverhandlungen - auch zur Entlastung des Verurteilten - relevant sind und außerdem für spätere Verfahren mit anderen Beschuldigten wichtig sein können.
 

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Beitrag von Palin Waylan-Majere »

Ich schließe mich meinem Vorredner an. Verkürzung der Frist: ja. Löschung nach Verurteilung: nein.
 

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Palin Waylan-Majere OEL
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Beitrag von Montgomery Scott »

Wenn bis heute abend keine Wortmeldungen mehr kommen, werde ich den Entwurf mit veränderter Frist zur Abstimmung stellen.
 

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Beitrag von Montgomery Scott »

Das Gesetz wurde angenommen.
 

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