Beiträge: 10113
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
Hohes Gericht,
in ihrer Erwiderung auf die Berufungsklage vom 18. April hat meine Prozessbevollmächtigte Frau Ford in aller Klarheit und Deutlichkeit jeden Punkt, die die Berufungsklägerin vorgebracht widerlegen können. So hat sie nachgewiesen, dass das in erster Instanz das Unionsverwaltungsgericht sachlich zuständig war. Selbst wenn man der Argumentation der Berufungsklägerin folgen würde, wonach in erster Instanz das Unionsverwaltungsgericht sachlich nicht zuständig gewesen sei, hat Frau Ford aufgezeigt, dass die Berufungsklagerin nicht nachweisen konnte, dass ein Rechtsanwendungsfehler vorlag, auf welchem das Urteil kausal beruht.
Des Weiteren hat Frau Ford klar machen können, dass der Nutznießer der fehlerhaften Anwendung des katistanischen Wahlgesetzes, Herr Kaulmann, natürlich die Interpretation als die amtliche und vom Gesetzgeber gewollte darstellen wird, die ihn persönlich begünstigt.
Mit der Bitte, die Ausführungen meiner Prozessbevollmächtigten bei der Urteilsfindung Beachtung zu schenken, schließe ich, Plädoyer, indem ich mich der Schlussfolgerung von Frau Ford anschließe: Zusammenfassend ist festzustellen, dass keine der von der Berufungsklägerin vorgetragenen Rügen einen für das angefochtene Urteil kausalen Rechtsanwendungsfehler begründet, die Berufung ist somit antragsgemäß zurückzuweisen.
in ihrer Erwiderung auf die Berufungsklage vom 18. April hat meine Prozessbevollmächtigte Frau Ford in aller Klarheit und Deutlichkeit jeden Punkt, die die Berufungsklägerin vorgebracht widerlegen können. So hat sie nachgewiesen, dass das in erster Instanz das Unionsverwaltungsgericht sachlich zuständig war. Selbst wenn man der Argumentation der Berufungsklägerin folgen würde, wonach in erster Instanz das Unionsverwaltungsgericht sachlich nicht zuständig gewesen sei, hat Frau Ford aufgezeigt, dass die Berufungsklagerin nicht nachweisen konnte, dass ein Rechtsanwendungsfehler vorlag, auf welchem das Urteil kausal beruht.
Des Weiteren hat Frau Ford klar machen können, dass der Nutznießer der fehlerhaften Anwendung des katistanischen Wahlgesetzes, Herr Kaulmann, natürlich die Interpretation als die amtliche und vom Gesetzgeber gewollte darstellen wird, die ihn persönlich begünstigt.
Mit der Bitte, die Ausführungen meiner Prozessbevollmächtigten bei der Urteilsfindung Beachtung zu schenken, schließe ich, Plädoyer, indem ich mich der Schlussfolgerung von Frau Ford anschließe: Zusammenfassend ist festzustellen, dass keine der von der Berufungsklägerin vorgetragenen Rügen einen für das angefochtene Urteil kausalen Rechtsanwendungsfehler begründet, die Berufung ist somit antragsgemäß zurückzuweisen.
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
Beiträge: 941
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:24
*ein sichtlichlich gesundheitsgeschwächter Schrobi sitzt am Richtertisch*
Vielen Dank an die beiden Prozessvertreter.
Das Gericht wird sich nun zur Urteilsfindung zurückziehen.
Der genaue, innerhalb der gesetzlichen Frist zu liegende, Tag für die Verkündung wird noch bekannt gegeben.
Dr. Schrobi, 29.07.08
Vielen Dank an die beiden Prozessvertreter.
Das Gericht wird sich nun zur Urteilsfindung zurückziehen.
Der genaue, innerhalb der gesetzlichen Frist zu liegende, Tag für die Verkündung wird noch bekannt gegeben.
Dr. Schrobi, 29.07.08
Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL
Professor für Rechtswissenschaften an der KamaU
Unionspräsident a.D.
Unionsrichter a.D.
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Unionspräsident a.D.
Unionsrichter a.D.
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Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
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Registriert: Sa 26. Jul 2008, 20:00
*ist ab jetzt für seinen Chef, Hajo Poppinga, anwesend. Er wartet auf die Urteilsverkündung und trinkt ein paar Kaffee.*
Prof. Dr. iur. Enno Janßen
Präsident des Obersten Unionsgerichtes
Rektor der Katistianischen Nationalakademie
Schriftleiter der Zeitschrift für das gesamte Unionsrecht
Präsident des Obersten Unionsgerichtes
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Registriert: Mo 23. Jun 2008, 18:53
Der Kollege Prof. Dr. Schrobi wird sich der Sache sicherlich noch annehmen.
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Beiträge: 2634
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 12:11
Die freie Republik plant, sollte es bis dahin nicht noch überraschend zu einer Urteilsverkündung kommen, zum 1 Jährigen Jubiläum der Prozesseröffnung eine kleine Feier am 13.4.2009. Die Musik ist auch schon ausgesucht...
mit freundlichen Grüßen

In omnia paratus

In omnia paratus
Beiträge: 3559
Registriert: Do 27. Nov 2008, 01:44
Original von Kauli
Die freie Republik plant, sollte es bis dahin nicht noch überraschend zu einer Urteilsverkündung kommen, zum 1 Jährigen Jubiläum der Prozesseröffnung eine kleine Feier am 13.4.2009. Die Musik ist auch schon ausgesucht...
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
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