Rechenschaftsbericht des Unionsministeriums des Innern für den Zeitraum der 25. Legislaturperiode des Unionsparlaments
I. Einleitung
Die Verfassung der Demokratischen Union verteilt die staatlichen Kompetenzen auf die Union und auf die Unionsländer. Dabei spricht Artikel 46 Unionsverfassung grundsätzlich den Ländern die Zuständigkeit zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben zu. Die Union hat nur auf jenen Feldern Handlungs- und Gestaltungsspielraum, die ihr von der Unionsverfassung zugewiesen werden. Insofern ist das Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen nur für solche Aufgaben zuständig, für die die Unionsverfassung die Unionsebene zum Handeln berechtigt bzw. verpflichtet.
Gemäß Artikel 47 III Unionsverfassung, fallen unter anderem der Grenzschutz sowie die Abwehr von Gefahren für die verfassungsmäßige Ordnung, den Bestand und die Sicherheit der Union in den Kompetenzbereich der Unionsebene. Diese Kompetenzen werden durch das Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen wahrgenommen.
Das Unionsministerium des Inern ist teil der Unionsregierung, bestehend aus dem Unionskanzler und den Unionsministern (Artikel 40 I Unionsverfassung), und ist somit Teil der Exekutive. Es ist daher dem Unionspräsidenten und der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldig ( Artikel 39 I Unionsverfassung). Dieser Pflicht wird mit Vorlage dieses Rechenschaftsberichtes nachgekommen.
II.1. Präsident der Unionspolizei
Nach dem Ausscheiden von Karl Lagerquell aus dem Amt des Präsidenten der Unionspolizei wurde eine Neubestellung notwendig. Nach einer öffentlichen Ausschreibung konnte der Unionsminister des Innern dem Unionspräsidenten die Ernennung von William Butcher vorschlagen.
II.2. Leiter des Amtes für Einwohnerangelenheiten
Nachdem das Amt des Leiters des Amtes für Einwohnerangelenheiten vakant wurde, wurde eine Ausschreibung notwendig, auf die sich bis Fristende niemand bewarb, so dass dieses Amt kommissarisch durch den Unionsminister des Innern ausgeübt wird.
II.3. Unionswahlleiter
Ebenfalls neu ausgeschrieben wurde das Amt des Unionswahlleiters. Nach einer öffentlichen Ausschreibung wählte das Unionsparlament auf Vorschlag des Unionsminister des Innern Herrn Tiberius Kaulmann in dieses Amt.
III. Reformvorhaben
III.1. Verfassungsschutzgesetz
Ein Reformvorhaben, auf welches sich die öko-sozial-liberale Regierungskoalition geeinigt hat, war die Entflechtung von Polizeibehörde und Geheimdienst, konkret: der Entflechtung von Polizei- und Verfassungsschutzaufgaben. Hauptargument : die Polizeibehörde ist strikt an das Legalitätsprinzip gebunden ist, während der Verfassungsschutz als Geheimdienst im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sich am Opportunitätsprinzip orientiert. Um eine Kontrolle des zu schaffenden Amtes für Verfassungsschutz zu gewährleisten, wurde die Einrichtung einer Parlamentarischen Kontrollkommission des Unionsparlamentes vorgesehen, die mir ausreichenden Kompetenzen und Rechten ausgestattet sein sollte.
Vorteil gegenüber der derzeit geltenden gesetzlichen Regelung des Unionspolizeigesetzes, sollte die Beschränkung der Tätigkeit des Verfassungsschutzes auf den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit der Union und der Unionsländer beschränkt werden. Der vorgelegte Gesetzentwurf definierte zudem klar und deutlich diese Begriffe und sorgte somit für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.
Zum Zeitpunkt der Berichterstellung dauerte das Abstimmungsverfahren im Unionsparlament noch an; Debatte und Abstimmung im Unionsrat stehen noch aus.
III.2. Kriegswaffenkontrollgesetz
Ein weiteres Reformgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz, diente der Eindämmung und der Kontrolle der Produktion, Lagerung, Transport und Handel mit Kriegswaffen. Der Gesetzentwurf enthielt im ersten Teil die Definition von Kriegswaffen und Genehmigungsvorschriften, Überwachungs- und Sicherheitsvorschriften, das Verbot von ABC-Waffen und Anti-Personenminen, Straf- und Bußgeldvorschriften sowie Übergangsvorschriften. Der zweite Teil enthielt eine weitgehend vollständige Kriegswaffenliste.
Die Gesetzesvorlage wurde mehrheitlich vom Unionsparlament abgelehnt, so dass in der Demokratischen Union nach wie vor keine gesetzliche Bestimmungen zum Umgang mit Kriegswaffen existieren.
Manuri, den 20.08.2008
Helmut Hennrich
Unionsminister des Innern