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mit freundlichen Grüßen
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In omnia paratus

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*LOL*

Würde nur im richtigen Leben so nicht funktionieren.
 

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Ehemaliger Bürger der DU
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Ja der Name wäre nicht erlaubt bei uns. :P
 

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Haben wir ein Gesetz zur Namensvergabe?
 

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Ehemaliger Bürger der DU
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Beitrag von Aaron Sulla »

Original von Literoy Goldheart
Haben wir ein Gesetz zur Namensvergabe?
Das weiß ich nicht, aber die Standesämter können Namen ablehnen. Als ich meinen Pass beantragt habe, wurde mein Vorname auch eingedeutscht.
 

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Aaron Sulla, Prime Executive of the Aurorian Confederation
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Beitrag von Rainer Zufall »

Wie echt?? 8o
 

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Rainer Maria Zufall
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Verboten, wenn z.B. die Persönlichkeit des Kindes verletzt wird oder werden könnte, wobei das subjektiv und relativ ist.

Also ein Chinese könnte sein Kind z.B. bei uns in der Schweiz durchaus Mondstrahl auf chinesisch nennen, wohl aber noch nicht auf deutsch. Aber auch das dürfte sich in naher Zukunft ändern, weil ein solcher Name in der chinesischen Kultur normal ist und mit der Assimilation an die deutsche Sprache dadurch auch normal werden wird.

Aber man könnte sein Kind z.B. nicht "Der mit den Kühen tanzt" nennen, weil das für das Kind diskriminierend wäre.

Grundsätzlich ist das Recht eine dynamische, nicht statische Angelegenheit. Zuerst ist etwas Sitte, Gebrauch und irgendwann wird das kodizifiert, also in Normen gebracht oder durch richterliche Entscheidung angepasst. Das Recht ist also ein Abbild dessen, was in der Gesellschaft als richtig angesehen wird oder sollte es zumindest sein und dieses "richtig" ändert natürlich im Laufe der Zeit.

Es ist richtig, dass sich die Namen mit der Zeit ändern. Wenn ich mit Leuten mit 40er-Jahrgängen zu tun habe, dann heissen die meisten Hansruedi (Hansrudolf), Walter, Hans, Margritli (Margrit) oder Vreni (Verena). Das kann es ja auch nicht sein ... Eine Verwandte, die ihre drei Kinder in den 60er Jahren Bettina, Claudia und Christoph taufte, wurde ob dieser "supermodernen" Namen scheel angesehen.
 

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Nicolas Seroux de Fay
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Beitrag von Rainer Zufall »

Aber man könnte sein Kind z.B. nicht "Der mit den Kühen tanzt" nennen, weil das für das Kind diskriminierend wäre.
Und wenn ich ein amerikanischer Ureinwohner wäre und meinen Sohn "Sitting Bull" nennen wollte, weil der reale Sitting Bull mein Ururopa war?
 

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Rainer Maria Zufall
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Das käme auf die Behörde an, welche die Zulässigkeit dieses Vornamens zu prüfen hätte; bei Ablehnung dann auf die diversen Gerichte, die darüber zu entscheiden hätte.

Meine persönliche Meinung: Klarerweise zu gestatten, weil der Name aus dem Kulturgut des Kindes stammt. Man muss sich ja auch mal das Umgekehrte vorstellen: Wie doof muss Heinrich als Vornamen für einen Jungen gelten, dessen Eltern aus Kambodscha kommen - Vater heisst Dong Ma und Mutter Tan Doc und der Sohn heisst dann Heinrich ...
 

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Nicolas Seroux de Fay
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Beitrag von Aaron Sulla »

Original von Rainer Zufall
Wie echt?? 8o
Ja, das ist kein Witz. Bei Vain weiß ich, dass sie den Nachnamen (aus dem selben "Kulturkreis") abgeändert haben.
Meine persönliche Meinung: Klarerweise zu gestatten, weil der Name aus dem Kulturgut des Kindes stammt. Man muss sich ja auch mal das Umgekehrte vorstellen: Wie doof muss Heinrich als Vornamen für einen Jungen gelten, dessen Eltern aus Kambodscha kommen - Vater heisst Dong Ma und Mutter Tan Doc und der Sohn heisst dann Heinrich ...
So einen Fall kenne ich aber. Da wurde aus Emerebor und Engenor einfach bei den deutschen Behörden Justus und Josef. Das sind übrigens Kongolesen.
 

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Aaron Sulla, Prime Executive of the Aurorian Confederation
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