Das kann man ja hinterher auch noch erwähnen.Original von Tennessee Rockefeller
Sie sollten speziell Interessenten für ein Studium der Rechtswissenschaft allerdings darauf hinweisen, dass ihnen ein Lizenziat in Rechtswissenschaft rein gar nichts nutzt, wenn sie als Rechtsanwälte tätig werden wollen:rolleyes:
Sind die Vorschriften über das Erlangen der Berufsbezeichnungserlaubnis als Anwalt in der DU denn so streng?