
Anwaltsregister der Demokratischen Union gemäß des Anwaltsgesetzes der Demokratischen Union vom 14. Juli 2008
Das Unionsministerium der Justiz erteilt auf Antrag die Zulassung zur Anwaltschaft der Demokratischen Union.
Antragsberechtigt sind:
- Personen, die vor dem 20. Mai 2008 als Anwälte vor dem Unionsgericht aufgetreten sind, sofern ihr letztes Mandat nicht länger als 6 Kalendermonate zurückliegt.
- Personen, die die staatliche Eingangsprüfung bestanden haben (§ 3 Anwaltsgesetz)
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