LAW & ORDER -
MARKTFÜHRER FREISTEIN
Anlässlich der Verhaftung der steckbrieflich gesuchten mutmaßlichen Hochverräterin Sophia Kreittmayr, die im Verdacht einer maßgeblichen Beteiligung am Versuch, Freistein und Imperia aus dem Geltungsbereich der Unionsverfassung zu lösen, steht, trat am Abend Ministerpräsident Grimm gemeinsam mit Polizeipräsident Obermann an die Presse:
"Meine Damen und Herren,
ich freue mich, Ihnen heute mitteilen zu dürfen, dass unseren Sicherheitsbehörden ein großer Erfolg gelungen ist. In einem mustergültigen Zugriff des Sondereinsatzkommandos hat die Staatspolizei heute Frau Sophia Kreittmayr verhaftet, die im dringenden Verdacht steht, maßgeblich am Versuch beteiligt gewesen zu sein, unser schönes Freistein aus der Union heraus zu führen, mit all den sich ergebenden Folgen, insbesondere dem verheerenden Krieg. Es ist dem SEK in einer mustergültigen Zugriffsaktion gelungen, Frau Kreittmayr sowie eine weitere, noch nicht identifizierte Person in Gewahrsam zu nehmen. Frau Kreittmayr befindet sich zur Stunde auf dem Weg in die erkennungsdienstliche Behandlung und die anschließende Untersuchungshaft. Eine Überstellung an die Unionspolizei wird so schnell wie irgend möglich erfolgen.
Ich bin stolz, dass es letztlich Kräfte der Landespolizei - und nicht der Unionsbehörden, die seit Monaten engagiert, aber bisher erfolglos international nach der Flüchtigen gefahndet haben - waren, die Frau Kreittmayr dingfest gemacht haben. Das zeigt zwei Dinge: Zum einen den unverbrüchlichen Willen der Staatsregierung und der Freisteinerinnen und Freisteiner, sich von den damaligen Geschehnissen zu distanzieren und die Verantwortlichen der Strafe zuzuführen. Die Sezessionisten waren keine Vertreter Freisteins, sondern Verräter. Freistein steht in fester Treue zur Union, unverbrüchlich vereint mit unseren Brudervölkern.
Zum Zweiten: Das Ziel der Staatsregierung, Freistein zum Dauerhaften Marktführer im Bereich der Sicherheit und Ordnung zu machen, hat heute einen symbolischen Durchbruch erfahren. Es entspricht nicht unserer Vorgehensweise, Straftäter frei herumlaufen zu lassen, sondern wir greifen mit Null Toleranz gegen jede Form von Rechtsbruch durch.
In diesem Sinne darf ich auch die Gelegenheit nutzen, zwei weitere Maßnahmen der Staatsregierung zu erwähnen. Wir werden in Kürze eine zweite Vorlage für das Gesetz gegen öffentliche Verschmutzung einbringen, der dann auch Grafftiti-Spraying mit umfassen wird, dagegen die Hundeproblematik, die eigentlich ein anderes Feld betrifft, außen vor lässt.
Und Freistein hat heute zum zweiten Mal in meiner Amtszeit gegen eines der Justizreformgesetze der Union Antrag auf Normenkontrolle gestellt. Wir meinen, dass das neue Anwaltsgesetz gegen die Berufsfreiheit und das Rechtsstaatsprinzip verstößt, und überhaupt nicht verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Auch hier wird Freistein im Interesse seiner Bürgerinnen und Bürger und aller Menschen in der Union dafür sorgen, dass Recht und Gesetz Geltung erlangen.
Freistein ist das Bollwerk für Recht und Ordnung in der Union, und darauf können wir stolz sein."
Kaiser
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Jungspund
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Registriert: Do 31. Jul 2008, 13:47
Aufgrund mehrfacher Personensichtung der ebenfalls flüchtigen vormaligen Freisteiner Innenministerin Beatrice Maier gibt die Staatspolizei die Einleitung einer Großfahndung bekannt. Besonders auf den Ausfallstraßen aus Lüderitz, wo die dringend des Hochverrats Tatverdächtige zuletzt gesehen wurde, ist mit Verzögerungen zu rechnen. In der Landeshauptstadt werden zur Stunde verstärkt Personen- und Fahrzeugkontrollen durchgeführt.
Hinweise über den momentanen Aufenthaltsort der Flüchtigen nimmt jede Polizeidienststelle entgegen.
Zuletzt geändert von Staatspolizei Freistein am Do 31. Jul 2008, 20:08, insgesamt 1-mal geändert.
Beiträge: 804
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 23:59
Herr Ministerpräsident,
auf den Fernsehbildern der Aktion konnte ich erkennen, wie eine schlafende Person, die ich als das, nun, "Original" der Demokratischen Union Nikolaus Traube identifizieren würde, schlafend aus dem Haus der Frau Kreittmayr in einen Mannschaftswagen der Landespolizei verbracht und in diesem abtransportiert wurde.
Meine Fragen:
Liegt gegen Herrn Traube ebenfalls ein Haftbefehl vor?
Falls ja, wegen des Verdachtes welcher strafbaren Handlung? Wann und von welchem Gericht wurde der Haftbefehl ausgestellt?
Falls nicht, wurde er vorläufig festgenommen?
Falls ja, wegen des Verdachtes welcher strafbaren Handlung? Welche konkreten Indizien liegen gegen ihn vor, die eine vorläufige Festnahme rechtfertigen?
Falls nicht, auf welcher Rechtsgrundlage wurde er von der Landespolizei in Gewahrsam genommen, wohin wurde er verbracht, und was geschieht dort mit ihm? Wann wird er wieder auf freien Fuß gesetzt werden?
Ich danke im Voraus für Ihre Antworten.
auf den Fernsehbildern der Aktion konnte ich erkennen, wie eine schlafende Person, die ich als das, nun, "Original" der Demokratischen Union Nikolaus Traube identifizieren würde, schlafend aus dem Haus der Frau Kreittmayr in einen Mannschaftswagen der Landespolizei verbracht und in diesem abtransportiert wurde.
Meine Fragen:
Liegt gegen Herrn Traube ebenfalls ein Haftbefehl vor?
Falls ja, wegen des Verdachtes welcher strafbaren Handlung? Wann und von welchem Gericht wurde der Haftbefehl ausgestellt?
Falls nicht, wurde er vorläufig festgenommen?
Falls ja, wegen des Verdachtes welcher strafbaren Handlung? Welche konkreten Indizien liegen gegen ihn vor, die eine vorläufige Festnahme rechtfertigen?
Falls nicht, auf welcher Rechtsgrundlage wurde er von der Landespolizei in Gewahrsam genommen, wohin wurde er verbracht, und was geschieht dort mit ihm? Wann wird er wieder auf freien Fuß gesetzt werden?
Ich danke im Voraus für Ihre Antworten.
Tennessee Julianne Rockefeller
Westinsulanisches Supermodel
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Jungspund
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Registriert: Do 31. Jul 2008, 13:47
Die männliche Person, die im Hause Kreittmayr schlafend angetroffen wurde, konnte von uns bisher nicht offiziell identifiziert werden und wurde zunächst zu genau diesem Zweck in Polizeigewahrsam genommen und aufs Polizeipräsidium in Lüderitz gebracht. Sein verlotterter Zustand und sein Aufenthalt bei Frau Kreittmayr begründen eine gewisse Sorge, dass es sich ebenfalls um einen flüchtigen Straftäter handeln könnte. Ein Ermittlungsverfahren ist seitens der Staatspolizei nicht eingeleitet worden, seitens der Unionsbehörden liegt noch keine Antwort auf eine entsprechende Anfrage vor.
Sobald seine Identität festgestellt wurde wird er, sofern kein Verdacht auf eine strafbare Handlung vorliegt, wieder entlassen.
Sobald seine Identität festgestellt wurde wird er, sofern kein Verdacht auf eine strafbare Handlung vorliegt, wieder entlassen.
Jungspund
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Registriert: Do 31. Jul 2008, 13:47
Um das nochmal zu präzisieren: Die Festnahme an sich war zunächst eine ganz übliche Sicherungsmaßnahme im Zusammenhang mit dem polizeilichen Zugriff gegen Frau Kreittmayr. Die momentane Verbringung in Polizeigewahrsam dient lediglich der Identifikation und der Befragung. Der Herr ist selbstverständlich über seine Rechte aufgeklärt worden. Er ist nicht verhaftet worden, sondern lediglich vorläufig festgenommen.
Kaiser
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Herr Polizeipräsident (oder wer immer konkret meine Frage beantwortet haben mag
),
auf welche Rechtsvorschrift des Freistinischen Polizeigesetzes oder des Strafprozessgesetzes stützen Sie die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme?
Können Sie mir das einmal "vorsubsummieren"?
auf welche Rechtsvorschrift des Freistinischen Polizeigesetzes oder des Strafprozessgesetzes stützen Sie die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme?
Können Sie mir das einmal "vorsubsummieren"?
Tennessee Julianne Rockefeller
Westinsulanisches Supermodel
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Jungspund
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Registriert: Do 31. Jul 2008, 13:47
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 23:59
Herr Polizeipräsident (s. o.),
der von Ihnen als Rechtsgrundlage benannte § 14 UHaftG knüpft als zwingende tatbestandliche Voraussetzung an das Betreffen oder Verfolgen des Festgenommenen auf frischer Tat an - auf frischer Tat welcher strafbaren Handlung wurde die vermutlich als Herr Nikolaus Traube zu identifizierende Person nach Absatz 1 betroffen, oder welche Voraussetzungen eines Haft- oder Unterbringungsbefehls nach Absatz 2 lagen vor?
der von Ihnen als Rechtsgrundlage benannte § 14 UHaftG knüpft als zwingende tatbestandliche Voraussetzung an das Betreffen oder Verfolgen des Festgenommenen auf frischer Tat an - auf frischer Tat welcher strafbaren Handlung wurde die vermutlich als Herr Nikolaus Traube zu identifizierende Person nach Absatz 1 betroffen, oder welche Voraussetzungen eines Haft- oder Unterbringungsbefehls nach Absatz 2 lagen vor?
Tennessee Julianne Rockefeller
Westinsulanisches Supermodel
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Kaiser
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Registriert: Sa 17. Mär 2007, 13:41
Derartige Informationen dürfte unsere Polizei überhaupt nicht herausgeben. Ermittlungsverfahren sind laut StPG nicht öffentlich. Außerdem waren unsere Beamten auch aus § 3 Abs. 7,9 UPolG zu den getroffenen Maßnahmen ermächtigt, schon deswegen, weil hier faktisch Amtshilfe für die Unionspolizei geleistet wurde.
Sie dürfen davon ausgehen, dass unsere Behörden in Freistein strikt nach Recht und Gesetz handeln.
Sie dürfen davon ausgehen, dass unsere Behörden in Freistein strikt nach Recht und Gesetz handeln.
