
Manuri | 22. VII. 2008 AD
Verehrter Herr Prof. Dr. Ashcraft,
hiermit beantrage ich Frau Jasmin van Rotstein gem. §2 II, 2. Var des II. Buch des ZGB für verschollen zu erklären.
Frau van Rotstein wurde das letzte Mal am 26.05.2008 um 08:57 Uhr gesichtet. Sie nahm zu dem Zeitpunkt an einer Abstimmung im Unionsparlament teil. Wohin sie danach entschwand, konnte nicht geklärt werden. Da seit ihrem Verschwinden nunmehr jedoch fast zwei Monate vergangen sind, besteht ernster Anlaß zur Sorge der Verschollenheit der Frau van Rotstein.
Als Präsident des Unionsparlamentes habe ich auch ein rechtliches relevantes Interesse an der Klärung dieser Frage. Jeder Abgeordnete des Unionsparlamentes ist verpflichtet an den Arbeiten und Sitzungen des Unionsparlamentes teilzunehmen und dabei zum Wohle der Union zu arbeiten. Eine solche Arbeit kann jedoch durch eine verschollene Abgeordnete nicht durchgeführt werden. Auch wird durch die dauernde Abwesenheit eines Mitgliedes der Proporz innerhalb des Unionsparlamentes nicht entsprechend gewahrt und der Wählerwille nicht abgebildet.
Die Voraussetzungen für die Erklärung der Verschollenheit erfüllt.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung.
Hochachtungsvoll,


Das Gericht wird sich mit der Sache befassen und in kürze darüber Beschluss fassen.
23.07.2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft
