Da erklär mir doch mal bitte meine Logik.Original von Michael Schneider
Na wenns dann nach ihrer Logik geht darf auch kein Richter einen Polizisten verurteilen, wenn der sich eines Verbrechens schuldig machen würde.
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Du reimst Dir auch zusammen, was Du hören willst. Du hast gesagt, daß für Dich und damit das DZ die Gewaltenteilung elementar ist. Dementsprechend habe ich dich darauf aufmerksam gemacht, daß es dann aber unlogisch ist, wenn Du weiterhin die Judikative von der Legislative bestimmen lassen willst.Original von Michael Schneider
Die nach der die Wahl eines Richters durch UR und UP undemokratisch sei.
Nun kamst Du aber mit dem komischen Einwand, daß wenn es "nach ihrer Logik geht darf auch kein Richter einen Polizisten verurteilen, wenn der sich eines Verbrechens schuldig machen würde." Das sollst Du mir erklären.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
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