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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 11:35
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir uns keine Sorgen machen müssen und die Landtagsabgeordneten in Freistein dieses Unsinnsgesetz mehrheitlich in den Hintern zurückschieben, den es vorgibt bedecken zu wollen.
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Genau...Original von Fabian Montary
Sie machen sich die Welt aber auch, widde, widde, wie Sie Ihnen gefällt?
Wolfgang Müller
Imperialkanzler der Republik Imperia a.D.
Stellvertretender Vorsitzender der Linken Liste e.V.
Präsident des Imperianischen Fußballverbandes
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Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Ja, von privatem Raum ungehindert einsehbar. Das ist etwas anderes, Herr Schneider.Original von Michael Schneider
Wer sich von dorther zeigt. Lesen Sie den Satz dor tzuende. Das heißt wenn eine Frau nackt in ihrem Haus an einem Fenster vorbei geht und sie von draußen gesehen wird macht sie sich strafbar.
Sie haben also keinen klaren Beleg? Bisher habe ich mich vor allem dagegen gewandt, daß jeder plötzlich nackt oder bestenfalls kopulierenderweise durch die Gegend schwarwenzelt. Das ich mich für das Gesetz an sich ausgesprochen habe, dafür hätte ich doch gernen einen BelegtSie verteidigen es in einem fort. Sind Sie nun dagegen oder dafür?
Zuletzt geändert von Hajo Poppinga am Fr 11. Jul 2008, 12:30, insgesamt 1-mal geändert.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Steht da aber nunmal anders. Der Text ist juristisch eindeutig: wer auf öffentlichen oder privatem Grund (also überall) entsprechend zu sehen ist.Original von Hajo Poppinga
Ja, von privatem Raum ungehindert einsehbar. Das ist etwas anderes, Herr Schneider.
Nochmal für Sie: Wer sich auf [...] privatem Raum ungehindert einsehbar [...] zeigt [...].
Das heißt ich befinde mich auf privatem Raum und werde gesehen. Egal ob von anderem privatem Raum oder von öffentlichem.
Dann sagen Sie es doch jetzt: Sind sie FÜR oder GEGEN das Gesetz?Sie haben also keinen klaren Beleg? Bisher habe ich mich vor allem dagegen gewandt, daß jeder plötzlich nackt oder bestenfalls kopulierenderweise durch die Gegend schwarwenzelt. Das ich mich für das Gesetz an sich ausgesprochen habe, dafür hätte ich doch gernen einen Belegt
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Ja, Herr Schneider, der Text ist eindeutig. Nur lesen Sie ihn falsch.Original von Michael Schneider
Steht da aber nunmal anders. Der Text ist juristisch eindeutig: wer auf öffentlichen oder privatem Grund (also überall) entsprechend zu sehen ist.
Nochmal für Sie: Wer sich auf [...] privatem Raum ungehindert einsehbar [...] zeigt [...].
Das heißt ich befinde mich auf privatem Raum und werde gesehen. Egal ob von anderem privatem Raum oder von öffentlichem.
Nochmal:
§ 3 Öffentliche Nacktheit und Unzucht
(1) Wer sich auf öffentlichem Grund und Boden oder von solchem oder privatem Raum ungehindert einsehbar ohne blickdichte Bedeckung der primären Geschlechtsmerkmale sowie, bei Frauen, der Brustwarzen zeigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.
Es geht darum, daß man sich von privatem Raum einsehbar, nicht auf privaten Raum zeigt.
Ich bin für Sittlichkeit, Anstand und Moral, Herr Schneider. Die Frage nach diesem Gesetz stellt sich doch für mich überhaupt nicht, weil ich weder etwas dafür, noch dagegen unternehmen kann.Dann sagen Sie es doch jetzt: Sind sie FÜR oder GEGEN das Gesetz?
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Wissen Sie was ich schlimm finde? Ich wußte EXAKT was Sie sagen würden. Das typische Politikergewäsch, mit der man sich von Verantwortung reinhält und bloß keine Position zu einem festen Standpunkt bezieht.Original von Hajo Poppinga
Ich bin für Sittlichkeit, Anstand und Moral, Herr Schneider. Die Frage nach diesem Gesetz stellt sich doch für mich überhaupt nicht, weil ich weder etwas dafür, noch dagegen unternehmen kann.
Kotzen Sie sich nciht manchmal selber an? Mich widern sie jedenfalls damit an.
DAFÜR oder DAGEGEN! Das ist eine klare Position die man einnehmen kann. Egal ob man es entscheiden kann oder nicht!
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Herr Schneider, was mich anwidert, oder vielmehr erschüttert, ist die Tatsache, daß Sie offensichtlich das Gesetz nicht verstanden haben und deswegen so einen Bohei hier veranstalten. Letztendlich handelt es sich nur um ein Gesetz, das bestimmt, daß man auf öffentlichem Grund weder seinen Penis, noch Vagina zeigen darf. Dagegen habe ich nichts einzuwenden, auch wenn ich das eigentlich für eine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit halte.
Letztendlich bleibt mir vor allem Ihnen zu raten ein Gesetz zukünftig genauer zu lesen, bevor Sie ein derartiges Geschrei machen.
Letztendlich bleibt mir vor allem Ihnen zu raten ein Gesetz zukünftig genauer zu lesen, bevor Sie ein derartiges Geschrei machen.
Zuletzt geändert von Hajo Poppinga am Fr 11. Jul 2008, 16:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Ich sehe im Übrigen, ungeachtet der übrigen Regelungen des Gesetzes einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung von Mann und Frau (Art. 2 I 2 Alt. 3 UVerf) in der Sache der unbedeckten weiblichen Brustwarzen. Was ist so schlimm an weiblichen Brustwarzen?
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
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Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
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Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Ich habe das Gesetz korrekt verstanden, Sie nicht.Original von Hajo Poppinga
Herr Schneider, was mich anwidert, oder vielmehr erschüttert, ist die Tatsache, daß Sie offensichtlich das Gesetz nicht verstanden haben und deswegen so einen Bohei hier veranstalten. Letztendlich handelt es sich nur um ein Gesetz, das bestimmt, daß man auf öffentlichem Grund weder seinen Penis, noch Vagina zeigen darf. Dagegen habe ich nichts einzuwenden, auch wenn ich das eigentlich für eine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit halte.
Letztendlich bleibt mir vor allem Ihnen zu raten ein Gesetz zukünftig genauer zu lesen, bevor Sie ein derartiges Geschrei machen.
Und sie verweigern nach wie vor eine konkrete Stellungnahme Für oder Wider.
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