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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Das Präsidium nimmt diesen Protest zur Kenntnis und verweist den Vertreter des Freistaats Freistein auf die möglichen Rechtsmittel.
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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Manuri | 15. VII. 2008 AD
Verehrter Herr Unionsratspräsident,
geschätzter Kollege,
hiermit weise ich Sie auf den Beschluß der Verfassungsreform Art 47/47a durch das Unionsparlament hin. Der Entwurf ist in Anlage 1 beigefügt.
Hochachtungsvoll,


Anlagen: 1
Drucksache UP-010UR
Anlage 1
Föderalismusreform - Art. 47 Verfassungsänderungsgesetz gemäß Art. 52 UVerf.
§ 1 [Änderung des Artikels 47 der Unionsverfassung]
Artikel 47 der Verfassung der Demokratischen Union wird folgendermaßen neu gefasst:
Artikel 47 - Ausschließliche Gesetzgebung der Union
(1)Die Union hat die Gesetzgebung über:
1. die auswärtigen Angelegenheiten einschließlich der politischen und wirtschaftlichen Vertretung gegenüber dem Ausland
2. Grenzschutz sowie die Abwehr von Gefahren für die verfassungsmäßige Ordnung, den Bestand und die Sicherheit der Union einschließlich der Verteidigung
3. das Währungs- und Zollwesen, die unionsweiten Steuern und die Grundlagen des Wirtschaftssystems
4. die Verfassung der Unionsgerichte, das Prozessrecht vor denselben und den Strafvollzug
5. das Strafrecht
6. das bürgerliche Recht
7. das Staatsbürgerschafts-, Personenstands- und Gesellschaftsrecht und das Register- und Meldewesen
8. alle staatlichen Foren
9. das Arbeitsrecht einschließlich der Arbeitsvermittlung
10. die soziale Grundsicherung einschließlich der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung und der Gesundheitsfürsorge
11. Angelegenheiten, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können.
(2) Auf dem Gebiet des Strafrechts darf jedes Land für die Nichteinhaltung von Gesetzen des Landes besondere Strafen androhen.
§ 2. [Bestandsschutz]
Folgender Artikel 47a wird in die Unionsverfassung eingefügt:
Artikel 47a
Sozialrechtliche Regelungen der Länder, die vor dem 01.08.2008 beschlossen wurden, bleiben weiterhin in Kraft. Wird durch ein Unionsgesetz eine Sozialversicherungspflicht geschaffen, so kann diese auch durch die Mitgliedschaft in einer Landessozialversicherung erfüllt werden. Die Mitgliedschaft in einer Unionssozialversicherung und einer Landessozialversicherung stehen alternativ nebeneinander, der Bürger hat die freie Entscheidung.
§ 3. [Inkrafttreten]
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Unionspräsident a.D.
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Das Unionspräsidialamt beantragt die Unionsexekution über die Republik Salbor.
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
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Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
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[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Ich beantrage folgende Anfrage an die Unionskanzlerin:
1. Welche Schritte wurden bereits bezüglich der derzeitigen Lage in Kaysteran unternommen?
2. Welche Schritte werden noch bezüglich der derzeitigen Lage in Kaysteran unternommen?
3. Welche Vorbereitungen sind bereits für den 10. Jahrestag des Bestehens der Demokratischen Union vorgenommen wurden?
4. Welche konkreten sonstigen Projekte stehen auf der Agenda der Regierung noch bis Ende der Legislaturperiode?
5. Wann werden die noch ausstehenden Anfragen im Unionsrat beantwortet (Az. UR-2008/13, /18, /33)?
1. Welche Schritte wurden bereits bezüglich der derzeitigen Lage in Kaysteran unternommen?
2. Welche Schritte werden noch bezüglich der derzeitigen Lage in Kaysteran unternommen?
3. Welche Vorbereitungen sind bereits für den 10. Jahrestag des Bestehens der Demokratischen Union vorgenommen wurden?
4. Welche konkreten sonstigen Projekte stehen auf der Agenda der Regierung noch bis Ende der Legislaturperiode?
5. Wann werden die noch ausstehenden Anfragen im Unionsrat beantwortet (Az. UR-2008/13, /18, /33)?
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Die Republik Roldem beantragt folgendes verfassungsänderndes Gesetz:
Gesetz zur Anpassung der Verfassung der Demokratischen Union an die derzeitigen Gegebenheiten (UVerfÄndG-2008)
Artikel 1 - Zweck
Dieses Gesetz soll die Verfassung der Demokratischen Union an die derzeitigen Begebenheiten der politischen Aktivität anpassen.
Artikel 2 - Änderung der Kompetenzen in der ausschließlichen Gesetzgebung der Union
(1) In Artikel 47 Absatz 1 der Unionsverfassung werden folgende Nummern eingefügt:
„8a. das Arbeitsrecht einschließlich der Arbeitsvermittlung
8b. die soziale Grundsicherung einschließlich der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung und der Gesundheitsfürsorge“
(2) Folgender Artikel 47a wird mit dem Titel „Sozialrechtliche Regelungen der Länder“ in die Unionsverfassung eingefügt: „Sozialrechtliche Regelungen der Länder, die vor dem 31. Dezember 2008 beschlossen wurden, bleiben weiterhin in Kraft. Wird durch ein Unionsgesetz eine Sozialversicherungspflicht geschaffen, so kann diese auch durch die Mitgliedschaft in einer Landessozialversicherung erfüllt werden. Die Mitgliedschaft in einer Unionssozialversicherung und einer Landessozialversicherung stehen alternativ nebeneinander, der Bürger hat die freie Entscheidung.“
Artikel 3 - Einführung der Vertretungsgesetzgebung der Union
Folgender Artikel 47b wird mit dem Titel „Vertretungsgesetzgebung der Union“ in die Unionsverfassung eingefügt:
„(1) Die Union hat das Recht zur Gesetzgebung in Sachgebieten, welche unter die Gesetzgebungskompetenz der Unionsländer fallen, wenn Unionsländer keine eigene Regelung zu einer bestimmten Sachfrage verabschiedet haben. Das entsprechende Unionsgesetz gilt wie ein Gesetz des jeweiligen Unionslandes und ist als solches auszuführen.
(2) In Fällen des Absatz 1 bricht Landesrecht Unionsrecht.“
Artikel 4 - Einführung der nachbarschaftlichen Beziehungen der Länder
Folgender Artikel 47c wird mit dem Titel „Nachbarschaftliche Beziehungen der Länder“ in die Unionsverfassung eingeführt: „Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig sind, können sie Hoheitsrechte auf internationale Einrichtungen übertragen. Vor Inkrafttreten der Beschlüsse der Länder muss der Unionsrat dem Vorhaben zustimmen.“
Artikel 5 - Änderung des Gesetzgebungsverfahrens
(1) Artikel 50 Absatz 2 der Unionsverfassung wird wie folgt neu gefasst: „Der Unionsrat kann innerhalb von einundzwanzig Tagen nach Zuleitung des Gesetzentwurfes Einspruch gegen ein vom Unionsparlament beschlossenes Gesetz einlegen. Dies gilt nicht, wenn das Unionsparlament ein Gesetz auf Initiative des Unionsrates unverändert beschlossen hat.“
(2) Artikel 50 Absatz 3 und 4 der Unionsverfassung werden aufgehoben.
Artikel 6 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Gesetz zur Anpassung der Verfassung der Demokratischen Union an die derzeitigen Gegebenheiten (UVerfÄndG-2008)
Artikel 1 - Zweck
Dieses Gesetz soll die Verfassung der Demokratischen Union an die derzeitigen Begebenheiten der politischen Aktivität anpassen.
Artikel 2 - Änderung der Kompetenzen in der ausschließlichen Gesetzgebung der Union
(1) In Artikel 47 Absatz 1 der Unionsverfassung werden folgende Nummern eingefügt:
„8a. das Arbeitsrecht einschließlich der Arbeitsvermittlung
8b. die soziale Grundsicherung einschließlich der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung und der Gesundheitsfürsorge“
(2) Folgender Artikel 47a wird mit dem Titel „Sozialrechtliche Regelungen der Länder“ in die Unionsverfassung eingefügt: „Sozialrechtliche Regelungen der Länder, die vor dem 31. Dezember 2008 beschlossen wurden, bleiben weiterhin in Kraft. Wird durch ein Unionsgesetz eine Sozialversicherungspflicht geschaffen, so kann diese auch durch die Mitgliedschaft in einer Landessozialversicherung erfüllt werden. Die Mitgliedschaft in einer Unionssozialversicherung und einer Landessozialversicherung stehen alternativ nebeneinander, der Bürger hat die freie Entscheidung.“
Artikel 3 - Einführung der Vertretungsgesetzgebung der Union
Folgender Artikel 47b wird mit dem Titel „Vertretungsgesetzgebung der Union“ in die Unionsverfassung eingefügt:
„(1) Die Union hat das Recht zur Gesetzgebung in Sachgebieten, welche unter die Gesetzgebungskompetenz der Unionsländer fallen, wenn Unionsländer keine eigene Regelung zu einer bestimmten Sachfrage verabschiedet haben. Das entsprechende Unionsgesetz gilt wie ein Gesetz des jeweiligen Unionslandes und ist als solches auszuführen.
(2) In Fällen des Absatz 1 bricht Landesrecht Unionsrecht.“
Artikel 4 - Einführung der nachbarschaftlichen Beziehungen der Länder
Folgender Artikel 47c wird mit dem Titel „Nachbarschaftliche Beziehungen der Länder“ in die Unionsverfassung eingeführt: „Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig sind, können sie Hoheitsrechte auf internationale Einrichtungen übertragen. Vor Inkrafttreten der Beschlüsse der Länder muss der Unionsrat dem Vorhaben zustimmen.“
Artikel 5 - Änderung des Gesetzgebungsverfahrens
(1) Artikel 50 Absatz 2 der Unionsverfassung wird wie folgt neu gefasst: „Der Unionsrat kann innerhalb von einundzwanzig Tagen nach Zuleitung des Gesetzentwurfes Einspruch gegen ein vom Unionsparlament beschlossenes Gesetz einlegen. Dies gilt nicht, wenn das Unionsparlament ein Gesetz auf Initiative des Unionsrates unverändert beschlossen hat.“
(2) Artikel 50 Absatz 3 und 4 der Unionsverfassung werden aufgehoben.
Artikel 6 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
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Beiträge: 2073
Registriert: So 25. Mär 2007, 20:07

Sehr geehrte Damen und Herren im Unionsrat,
gemäß Art. 23 unserer Unionsverfassung beantrage ich die Unionsexekution über die Republik Imperia zu verhängen.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sean William Connor
Unionspräsident
Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Beiträge: 5996
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:23
Ich möchte im Namen der Unionsrepublik Heroth folgende Anfrage an die Unionsregierung richten:
1. Wie beurteilen Sie die Lage in Kaysteran und wie gedenken Sie dieszüglich zu handeln?
2. Welche Position nimmt die Unionsregierung zum derzeit im Rat diskutierten Entwurf zur Änderung der Verfassung ein?
3. Gibt es bereits konkrete Planungen für die im Koalitionsvertrag angesprochenen Autobahnprojekte?
4. Ebenfalls im Koalitionsvertrag wird von einem "wirklichem Namen" für unser Land gesprochen. Wie darf man sich einen solchen Namen vorstellen und auf welche Weise soll er ermittelt werden?
Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler
Altkanzler
Beiträge: 7718
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Ich beantrage hiermit die Neuwahl des Präsidenten zum 22. Oktober.
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
Beiträge: 1384
Registriert: Mi 23. Mai 2007, 14:09
Im Namen der Republik Imperia eine Anfrage an das Unionsministerium für Wirtschaft:
Die Unionswirtschaft geht qualitativ den Bach runter. Gerade mal 21 Unternehmen sind ordnungsgemäß im Bnet registriert, von denen nicht mal alle eine vorgeschriebene Adresse haben. Seit der Reform der Unionsbank entsteht eine enorme Anzahl an schwarzen Gesellschaften, insbesondere im Finanzsektor, an der sogar die Unionsregierung beteiligt ist!
Daher die Anfrage:
1. Wieso wird das Unionsgesellschaftgesetz nicht konsequent umgesetzt?
2. Wie kommt es, dass der Unionskanzler und Leiter des Wirtschaftsministeriums selbst ohne Rücksicht auf das Gesetz illegale Firmengründungen vornimmt?
3. Welche Konsequenzen zieht das Unionsministerium aus dieser Entwicklung?
