Könnte daran liegen, dass wir in Ermangelung einer Warenwirtschaft keine Unternehmen haben...Wir drehen uns im Kreis.Original von Sean William Connor
Nochmal: Die Kapitalbesteuerung zeigt, dass Unternehmen keine Angestellten haben.
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Dazu habe ich mehrfach was gesagt. Zaubern kann auch ich nicht. Und Unternehmen haben wir sehr wohl.Original von SRM
Könnte daran liegen, dass wir in Ermangelung einer Warenwirtschaft keine Unternehmen haben...Wir drehen uns im Kreis.
Dr. iur. Sean William Connor
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Korrekt, aber diese Unternehmen erwirtschaften lange nicht den Cash Flow, den sie müssten oder könnten. Hier würde ich eher ansetzen, als dem Steuerzahler Daumenschrauben anzulegen.Original von Sean William Connor
Dazu habe ich mehrfach was gesagt. Zaubern kann auch ich nicht. Und Unternehmen haben wir sehr wohl.
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Um aber einen Alternativvorschlag einzubringen:
U N I O N S G E S E T Z
zur Anpassung der Steuersätze der Demokratischen Union
Artikel 1. Präambel
Dieses Gesetz fasst das gültige Unionssteuergesetz in seiner aktuellen Fassung neu. Es hat zum Ziel einerseits die Zahlungsfähigkeit der Union zu sichern und andererseits Anreize für die Aktivierung eines Wirtschaftskreislaufs zu bieten
Artikel 2. Änderungen des § 3 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 3 Sätze der Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer wird auf 10 v.H. festgelegt. Diese ist unabhängig von der Einkommenshöhe, auf progressive Besteuerung wird verzichtet.
Artikel 3. Änderungen des § 4 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 4 Kapitalbesteuerung
(1) Auf Geldvermögen wird eine Vermögenssteuer erhoben.
(2) Jede natürliche Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 20.000,- B.
(2a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 20.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10 v.H. erhoben.
(3) Jede juristische Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 40.000,- B.
(3a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 40.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10 v.H. erhoben.
Artikel 5. Schlussbestimmung
(1)Das Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
(2)Der Unionsminister der Finanzen ist verpflichtet spätestens einen Monat nach dem Start der WarenSim das Gesetz zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Auf diese Weise schaffen wir ein transparentes Steuersystem, in das jeder einbezahlt, also Gering- wie Großverdiener gleichermaßen berücksichtigt und dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz Rechnung trägt.
U N I O N S G E S E T Z
zur Anpassung der Steuersätze der Demokratischen Union
Artikel 1. Präambel
Dieses Gesetz fasst das gültige Unionssteuergesetz in seiner aktuellen Fassung neu. Es hat zum Ziel einerseits die Zahlungsfähigkeit der Union zu sichern und andererseits Anreize für die Aktivierung eines Wirtschaftskreislaufs zu bieten
Artikel 2. Änderungen des § 3 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 3 Sätze der Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer wird auf 10 v.H. festgelegt. Diese ist unabhängig von der Einkommenshöhe, auf progressive Besteuerung wird verzichtet.
Artikel 3. Änderungen des § 4 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 4 Kapitalbesteuerung
(1) Auf Geldvermögen wird eine Vermögenssteuer erhoben.
(2) Jede natürliche Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 20.000,- B.
(2a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 20.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10 v.H. erhoben.
(3) Jede juristische Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 40.000,- B.
(3a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 40.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10 v.H. erhoben.
Artikel 5. Schlussbestimmung
(1)Das Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
(2)Der Unionsminister der Finanzen ist verpflichtet spätestens einen Monat nach dem Start der WarenSim das Gesetz zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Auf diese Weise schaffen wir ein transparentes Steuersystem, in das jeder einbezahlt, also Gering- wie Großverdiener gleichermaßen berücksichtigt und dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz Rechnung trägt.
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Weil der Staat ineffektiv ist, sollen die Bürger mehr Steuern zahlen? Ich unterstütze viel mehr den Antrag des Kollegen Rousseau-Mason.
Und der Form halber: Warum gibt es da Artikel?
Und der Form halber: Warum gibt es da Artikel?
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
[size=85]
[/size]
[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
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Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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Lehne ich so ab. Der Vorschlag ist sozial ungerecht.Original von SRM
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Artikel 2. Änderungen des § 3 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 3 Sätze der Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer wird auf 10 v.H. festgelegt. Diese ist unabhängig von der Einkommenshöhe, auf progressive Besteuerung wird verzichtet.
Artikel 3. Änderungen des § 4 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 4 Kapitalbesteuerung
(1) Auf Geldvermögen wird eine Vermögenssteuer erhoben.
(2) Jede natürliche Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 20.000,- B.
(2a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 20.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10 v.H. erhoben.
(3) Jede juristische Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 40.000,- B.
(3a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 40.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10 v.H. erhoben.
Artikel 5. Schlussbestimmung
(1)Das Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
(2)Der Unionsminister der Finanzen ist verpflichtet spätestens einen Monat nach dem Start der WarenSim das Gesetz zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
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Weil es eine Änderung eines bestehenden Gesetzes ist.Original von Fabian Montary
Weil der Staat ineffektiv ist, sollen die Bürger mehr Steuern zahlen? Ich unterstütze viel mehr den Antrag des Kollegen Rousseau-Mason.
Und der Form halber: Warum gibt es da Artikel?
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Mit welcher Begründung? Kleines Rechenbeispiel:Original von Sean William Connor
Lehne ich so ab. Der Vorschlag ist sozial ungerecht.
Monatliches Einkommen von 400 B --> Einkommenssteuer: 40 B
Monatliches Einkommen von 4000 B --> Einkommenssteuer: 400 B
Ich sehe hierin vielmehr ein sehr soziales System. Mit welcher Begründung sollte ein Bürger denn 45 v.H. an Steuern zahlen müssen, während ein anderer mit ein paar Bramern weniger beim Bruttogehalt nur 35% zahlt? WO ist da die soziale Gerechtigkeit?
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Deshalb, weil derjenige, der 45% zahlt, ohnehin deutlich mehr auf dem Konto hat.
Zuletzt geändert von Sean William Connor am Mi 2. Jul 2008, 17:01, insgesamt 1-mal geändert.
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