Gesperrt
Fortgeschrittener
Beiträge: 253
Registriert: Di 20. Mär 2007, 17:36
Herr Whitman hat die Aussprache über folgenden Gesetzentwurf beantragt:
Imperialhaushaltsgesetz

§1 – Gegenstand dieses Gesetzes

Dieses Gesetz regelt das Zustandekommen und die sich daraus ergebenden Pflichten für die Imperialregierung des Haushalts der Republik Imperia.

§2 – Haushaltserstellung

(1) Die Imperialregierung schlägt dem Herrenhause spätestens zwei Wochen vor Ablauf eines Quartals den Haushaltsplan für das jeweils nächste Quartal vor.
(2) In dem Haushaltsplan sind die zu erwartenden Einnahmen sowie alle angedachten Ausgaben der Republik Imperia festzuhalten. Für die Haushaltserstellung gilt:
1. Die Ausgaben dürfen nur dann den Betrag der Einnahmen übersteigen, wenn dieses durch Rücklagen oder Vermögenswerte der Republik Imperia ausgeglichen wird.
2. Die Imperialregierung kann Kredite aufnehmen, sofern die gesetzlich verpflichtenden Ausgaben der Republik Imperia nicht durch die laufenden Einnahmen gedeckt werden können.

§3 – Haushaltsaufsicht und Haushaltssperre

(1) Sowohl das Herrenhaus auf Beschluss einer Mehrheit seiner Mitglieder als auch die Imperialregierung können eine Haushaltssperre verhängen. In jenem Falle sind alle für nicht gesetzlich gefordete Ausgaben umgehend eingefroren und bis zum Widerruf des Beschlusses nicht zu verwenden.
(2) Für die Haushaltsaufsicht ist der für Finanzen zuständige Imperialminister verantwortlich. Er hat dem Herrenhause jederzeit auf Anfrage über Ein- und Ausgaben im Rahmen des jeweilig gültigen Haushaltsplans zu unterrichten.
§4 – Nachtragshaushalt
Im Falle unerwarteter Einnahmen oder zusätzlich geplanter Maßnahmen kann die Imperialregierung einen Nachtragshaushalt einbringen, der den laufenden Haushaltsplan ergänzt.

§5 – Beschluss

(1) Das Herrenhaus beschließt einen Haushaltsplan mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen.
(2) Beschließt das Herrenhaus einen Haushaltsplan, der nicht von der Imperialregierung eingebracht wurde, so hat diese das Recht, gegen den Haushalt Einspruch einzulegen und nochmals zum Gegenstand der Beratungen im Herrenhaus zu machen, und eine zweite Abstimmung darüber zu erwirken. Die Imperialregierung kann nur einmal im Prozess einer Haushaltsplanverabschiedung von diesem Mittel gebrauch machen.

§6 – Inkrafttreten und Schlussbestimmungen

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der erste Haushalt ist für das dritte Quartal des Jahres 2008 zu erstellen.
Ich erteile hiermit Herrn Whitman das Wort zur Antragsbegründung. Anschließend gilt die Aussprache als eröffnet.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Vincent Bellagio

Sekretär des Herrenhauses der Republik Imperia
Foren As
Beiträge: 145
Registriert: Mo 31. Mär 2008, 18:07
Benutzeravatar
Foren As

Beitrag von David G. Whitman »

Ich denke, der Gesetzinhalt ist selbsterklärend und wieso es eines solchen Gesetzes bedarf, dürfte jedermann einleuchtend sein. Von daher lasse ich den Vorschlag für sich sprechen und sehe den Reaktionen entgegen.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

David G. Whitman
Imperialkanzler
Fortgeschrittener
Beiträge: 253
Registriert: Di 20. Mär 2007, 17:36
Benutzeravatar
Fortgeschrittener

Beitrag von Vincent Bellagio »

Aufgrund meiner Abwesenheit wird die Aussprache auf jeden Fall bis mind. 07.07.08 dauern. :)
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Vincent Bellagio

Sekretär des Herrenhauses der Republik Imperia
Foren Gott
Beiträge: 4333
Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Benutzeravatar
Foren Gott

Beitrag von Michael Schneider »

1. Die Ausgaben dürfen nur dann den Betrag der Einnahmen übersteigen, wenn dieses durch Rücklagen oder Vermögenswerte der Republik Imperia ausgeglichen wird.
2. Die Imperialregierung kann Kredite aufnehmen, sofern die gesetzlich verpflichtenden Ausgaben der Republik Imperia nicht durch die laufenden Einnahmen gedeckt werden können.
Widerspricht sich 1 mit 2 nicht irgendwie? Oder andersherum kann ich kreditaufnahmen ständig als Einnahme deklarieren, ohne damit gegen 1 zu verstoßen... Für mich ist nämlich eine Kreditaufnahme aufgrund der Zinsenzahlung reziprok gesehen immer eine Ausgabe!

Und wegen Haushaltssperre: es kann also einfach so die Imperialregierung beschließen "Wir machen eine Haushaltssperre.." was gleichbedeutend ist mit einer Nichtauszahlung von Gehältern und ausstehenden Rechnungen! Ich verstehe sowieso nicht ganz welche Gründe für eine Haushaltssperre es geben sollte, wenn dieser Haushalt vom Parlament beschlossen wurde.

Grammatik:
Er hat das Herrenhaus jederzeit auf Anfrage über Ein- und Ausgaben im Rahmen des jeweilig gültigen Haushaltsplans zu unterrichten.
oder
Er hat dem Herrenhause jederzeit auf Anfrage über Ein- und Ausgaben im Rahmen des jeweilig gültigen Haushaltsplans Bericht zu erstatten.
Und ich würde dort gerne ein "unverzüglich innerhalb von höchstens 3 Tagen" einfügen. Sonst hat er zwar die Pflciht zur Unterrichtung, aber kann das auf St.Nimmerlein hinausschieben.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Foren As
Beiträge: 145
Registriert: Mo 31. Mär 2008, 18:07
Benutzeravatar
Foren As

Beitrag von David G. Whitman »

Nein, die Punkte widersprechen sich nicht. Gesetzlich festgelegt Ausgaben, also etwa Gehälter, können nicht verhindert werden - die sind fix, egal, ob es nun überhaupt einen Haushalt gibt, oder nicht. Insofern soll das Kreditrecht auch nur für diese fixen Ausgaben greifen, nicht aber für eventuelle Investitionsprogramme oder wofür auch immer die Republik außerhalb von gesetzlich festgelegten (und daher verbindlichen; der Haushaltsplan an sich ist entsprechend kein Beschluss mit Gesetzescharakter) Zahlungen Geld ausgeben möchte. Es soll nur die strukturelle Deckung gewährleisten.

Eine Haushaltssperre kann unter Umständen dann sinnvoll sein, wenn die Einnahmen nicht den Erwartungen entsprechen, oder andere Notwendigkeiten bestehen, die es erfordern, das Geld zusammenzuhalten. Im Gegenzug kann das Herrenhaus auch ggf. "sinnloses" Geldausgeben so stoppen.

Die anderen beiden Punkte werde ich Einarbeiten.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

David G. Whitman
Imperialkanzler
Foren Gott
Beiträge: 4333
Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Benutzeravatar
Foren Gott

Beitrag von Michael Schneider »

Original von David G. Whitman
Nein, die Punkte widersprechen sich nicht. Gesetzlich festgelegt Ausgaben, also etwa Gehälter, können nicht verhindert werden - die sind fix, egal, ob es nun überhaupt einen Haushalt gibt, oder nicht. Insofern soll das Kreditrecht auch nur für diese fixen Ausgaben greifen, nicht aber für eventuelle Investitionsprogramme oder wofür auch immer die Republik außerhalb von gesetzlich festgelegten (und daher verbindlichen; der Haushaltsplan an sich ist entsprechend kein Beschluss mit Gesetzescharakter) Zahlungen Geld ausgeben möchte. Es soll nur die strukturelle Deckung gewährleisten.
Das steht da aber nicht im Gesetz drin.
Eine Haushaltssperre kann unter Umständen dann sinnvoll sein, wenn die Einnahmen nicht den Erwartungen entsprechen, oder andere Notwendigkeiten bestehen, die es erfordern, das Geld zusammenzuhalten. Im Gegenzug kann das Herrenhaus auch ggf. "sinnloses" Geldausgeben so stoppen.
Das Herrenhaus kann es auch so stoppen in dem es den Haushalt einfach nicht beschließt. Und eben für andere Gelegenheiten gibt es Nachtragshaushalte. Das Mittel einen Haushalt einzufrieren halte ich für kein probates Mittel.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Foren As
Beiträge: 145
Registriert: Mo 31. Mär 2008, 18:07
Benutzeravatar
Foren As

Beitrag von David G. Whitman »

Wieso sollte man etwas in ein Gesetz schreiben, was selbstverständlich ist - sowohl in der Praxis als auch in der Theorie? (Sowohl auf Unionsebene als auch, wie in Vergangenheit, in Imperia. Wieso werden auf Unionsebene Gehälter nachgefordert? Weil gesetzlicher Anspruch darauf besteht, ganz egal, ob das mit einem Haushalt oder ohne einen geschieht.)

Zum zweiteren: Nun, drei Monate sind in der Mirkowelt eine recht lange Zeit, andererseits kann man niemanden zumuten, dauernd zur Haushaltsabstimmung rennen zu müssen. Daher habe ich mich für eine langfristige Lösung mit Variablen Eingriffsmöglichkeiten entschieden. Und wenn einmal die Steuereinnahmen um 80% von Knall auf Fall sinken, dann will man vielleicht erst einmal konsolidieren und dann über den Umweg des Nachtragshaushalts handeln, was ja viel mehr Zeit benötigt.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

David G. Whitman
Imperialkanzler
Foren Gott
Beiträge: 4333
Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Benutzeravatar
Foren Gott

Beitrag von Michael Schneider »

Also ich hatte hier schon Separatisten und ähnliches, wo keiner glaubte, dass man Gesetze dafür haben müsste. Ich will es gesetzlich festgeschrieben haben.

3 Monate sind verdammt kurz. Selbst hie rin der Mikrowelt.Eine Regierung braucht alleine nen Monat für einen haushalt schätze ich und weitere 4 Wochen bis einer beschlossen ist. Da ist der Rest auch nicht mehr so weit bis zum nächsten.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Foren As
Beiträge: 145
Registriert: Mo 31. Mär 2008, 18:07
Benutzeravatar
Foren As

Beitrag von David G. Whitman »

Ich habe mal ein paar Worte hinzugefügt, um das ganze vielleicht klarer zu formulieren, aber an sich bin ich der Meinung, dass meine Aussagen exakt so aus dem Gesetz herauszulesen sind. Es gibt in 1. das allgemeine Kreditverbot und in 2. dessen Einschränkung, aber nur für den Fall, dass die Republik gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
Imperialhaushaltsgesetz

§1 – Gegenstand dieses Gesetzes

Dieses Gesetz regelt das Zustandekommen und die sich daraus ergebenden Pflichten für die Imperialregierung des Haushalts der Republik Imperia.

§2 – Haushaltserstellung

(1) Die Imperialregierung schlägt dem Herrenhause spätestens zwei Wochen vor Ablauf eines Quartals den Haushaltsplan für das jeweils nächste Quartal vor.
(2) In dem Haushaltsplan sind die zu erwartenden Einnahmen sowie alle angedachten Ausgaben der Republik Imperia festzuhalten. Für die Haushaltserstellung gilt:
1. Die Ausgaben dürfen nur dann den Betrag der Einnahmen übersteigen, wenn dieses durch bestehende Rücklagen oder Vermögenswerte der Republik Imperia ausgeglichen wird.
2. Sofern die Ausgaben durch gesetzliche Verpflichtungen die Einnahmen der Republik Imperia übersteigen, ist die Imperialregierung berechtigt, diesen Fehlbetrag mittels Krediten ausgleichen.

§3 – Haushaltsaufsicht und Haushaltssperre

(1) Sowohl das Herrenhaus auf Beschluss einer Mehrheit seiner Mitglieder als auch die Imperialregierung können eine Haushaltssperre verhängen. In jenem Falle sind alle für nicht gesetzlich gefordete Ausgaben umgehend eingefroren und bis zum Widerruf des Beschlusses nicht zu verwenden.
(2) Für die Haushaltsaufsicht ist der für Finanzen zuständige Imperialminister verantwortlich. Er hat das Herrenhaus jederzeit auf Anfrage innerhalb von drei Tagen über Ein- und Ausgaben im Rahmen des jeweilig gültigen Haushaltsplans zu unterrichten.

§4 – Nachtragshaushalt

Im Falle unerwarteter Einnahmen oder zusätzlich geplanter Maßnahmen kann die Imperialregierung einen Nachtragshaushalt einbringen, der den laufenden Haushaltsplan ergänzt.

§5 – Beschluss

(1) Das Herrenhaus beschließt einen Haushaltsplan mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen.
(2) Beschließt das Herrenhaus einen Haushaltsplan, der nicht von der Imperialregierung eingebracht wurde, so hat diese das Recht, gegen den Haushalt Einspruch einzulegen und nochmals zum Gegenstand der Beratungen im Herrenhaus zu machen, und eine zweite Abstimmung darüber zu erwirken. Die Imperialregierung kann nur einmal im Prozess einer Haushaltsplanverabschiedung von diesem Mittel gebrauch machen.

§6 – Inkrafttreten und Schlussbestimmungen

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der erste Haushalt ist für das dritte Quartal des Jahres 2008 zu erstellen.
Zum Fettgedruckten: Dieses Wort soll präzisieren, dass nur der strukturelle Fehlbetrag ausgeglichen werden darf, und nicht dann unbegrenzt Kreditmöglichkeit besteht.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

David G. Whitman
Imperialkanzler
Foren Gott
Beiträge: 4333
Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Benutzeravatar
Foren Gott

Beitrag von Michael Schneider »

Damit kann ich leben. :)
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Gesperrt

Zurück zu „Imperialversammlung“