Ich zitiere aus unserer Verfassung
Artikel 22
Beschlussfassung
Das Herrenhaus kann Beschlüsse nur fassen, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Es fasst Beschlüsse nach absoluter Stimmenmehrheit der Abstimmenden, sofern die Verfassungsurkunde oder die Geschäftsordnung des Herrenhauses, letztere für interne Angelegenheiten des Herrenhauses, nichts anderes bestimmen.
Für alle Abstimmungen und Wahlen im Herrenhaus und republikweit gilt, dass Enthaltungen bei der Prüfung einer Mindestbeteiligung zu zählen sind, bei der Ergebnisfeststellung aber außen vor bleiben.
Das Herrenhaus besteht aus 9 Mitgliedern. 5 Mitglieder haben sich an der Abstimmung beteiligt, somit war die Beschlussfähigkeit gegeben.
Art. 22 schreibt vor, dass Beschlüsse mit absoluter Stimmenmehrheit gefasst werden müssen.
Frage an die Experten unter uns:
Ist damit eine absolute Stimmenmehrheit erreicht, weil 3 von 5 abgegbenen Stimmen dafür votiert haben?
Oder ist lediglich eine relative Mehrheit erreicht, weil 3 Ja-Stimmen bei 9 Mitgliedern nicht mehr als 50% sind?