
Das Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen gibt hiermit folgendes bekannt:
I.
Aufgrund des Urteils des Unionsverwaltungsgerichts vom 15.06.2008 wurde den Ländern das von der Unionsbank gepfändete Vermögen zurück erstattet.
II.
Das Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen wird ab dem 01. Juli alle fälligen Steuerbeträge automatisch abbuchen. Der Finanzminister hat heute die technischen Grundlagen für die automatisch Abbuchung geschaffen. Grundlage für die Erhebung der Steuern ist das Unionssteuergesetz (UStG).
III.
Das Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen wird den Posten des Unionsbankpräsidenten unverzüglich neu ausschreiben.
IV.
Dem Unionsparlament wird unverzüglich ein Unionshaushalt vorgestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Der Unionsminister

