
Liebe Kollegen,
hiermit stelle ich folgenden Antrag zur Abstimmung:
Gesetz zur Reform der Berufung
§1 Änderung UGerG
Paragraph 9, Absatz 3 des Unionsgerichtsgesetzes wird wie folgt geändert: "Die Berufung ist begründet, wenn das vorinstanzliche Gericht
1. eine Rechtsverletzung begangen hat;
2. Tatsachen zuvor nicht oder nicht ausreichend gewürdigt hat oder
3. das Gericht durch Fehler in der Rechtsanwendung zu einem falschen Urteil gekommen ist."
§2 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Stimmt ihr diesem Vorschlag zu?
Bitte stimmt mit "Ja" oder "Nein". Aktive Stimmenthaltung ist zulässig. Die Abstimmung währt 4 Tage, oder bis eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist.

