Ich meine konkret, daß man sich vor dem Obersten Unionsgericht (also zweite Instanz) nur noch durch einen Anwalt vertreten lassen kann. Dies gewährleistet in meinen Augen einen professionellen und effzienten Gang des Verfahrens.Original von Sean William Connor
Sie meinen konkret, dass man nicht mehr gestattet sich selbst zu verteidigen oder meinen Sie den Anwaltszawang vor den Unionsgerichten aufzuheben?
Das klingt gut.