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Die Prima Ministra Natalie von Matahari hat den folgenden Gesetzesentwurf eingereicht. Sie hat dem Antrag die folgende Anlage beigefügt:

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Die Antragstellerin hat das Wort, danach ist die Aussprache eröffnet.
Gesetz über den National Park Muxt-Ison Ebene

§1
(1)
Das in der anliegenden Karte rot und grün eingezeichnete Gebiet wird zum Nationalpark Muxt-Ison Ebene erklärt.

§2 Schutzzweck
(1)
Schutzzweck ist die Muxt-Ison Ebene, es soll in seiner Ganzheit und seiner natürlichen Dynamik, um seiner selbst willen und als Lebensstätte der auf diesem einmaligen Lebensraum angewiesenen Arten. Zudem ist die besondere Flora und Fauna dieser Ebene einzig artig und von besonderer Bedeutung für die Wissenschaft.
(2)
Insbesondere sind die Flussläufe und Landschaften in ihrer jetzigen Form sind zu erhalten, da die daraus resultierenden Brut und Nistplätze für Wasser- sowie Zugvögel und die einzig artigen ökologischen Nischen für Wanderfische, Greifvögeln, Amphibien, Insekten, Vögeln, zu schützen, erhalten und sofern erforderlich zu entwickeln.

§3 Schutzzonen
(1)
Das Gebiet des Nationalparks unterteilt sich in zwei Schutzzonen, die Zone I und II
(2)
Die Zone I ist in der anliegenden Karte rot markiert und die Schutzzone II ist auf der anliegenden Karte grün markiert. Diese Zonen dürfen nur auf Antrag des Primo Ministros geringfügig, durch einen Mehrheitsbeschluss des Abgeordnetenhauses geändert werden., wenn sich die natürlichen Gegebenheiten ändern und der mit der Erklärung zum Nationalpark verfolgte Schutzzweck nicht beeinträchtigt wird.

§4 Gebote
(1)
Im Nationalpark ist es geboten:
1. im Biotop Fluss und Wald die natürliche Entwicklung der Flora zu fördern.
2. Im Bestand stark gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten der Muxt-Ison Ebene durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch verstärkten Schutz sowie durch verstärkte Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung ihrer sonstigen Lebensbedingungen zu erhalten und zu fördern.

§5 Verbote
(1)
Im Nationalpark ist es verboten:
1. Pflanzen oder Pflanzenteile abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureißen, auszugraben, zu entfernen oder sonst zu beschädigen.
2. Wildlebende Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten, sie durch sonstige Handlungen zu stören oder ihre Eier, Laren, Puppen oder sonstige Entwicklungsformen oder nester wegzunehmen, zu zerstören oder zu beschädigen.
3. Die Jagd oder die Fischerei einschließlich der Krabben- und Muschelfischerei auszuüben, einschließlich sonst Fische oder Krabben zu fangen sowie lebende Muscheln zu sammeln.
4. biotopfremde Pflanzen oder Tiere anzusiedeln oder auszusetzen.
5. die gekennzeichnete Zone I in der Zeit vom 1. November bis zum 31. Dezember sowie vom 1. Januar bis zum 15.März eines jeden Jahres zu betreten.
6. Hunden oder Katzen, sowie sonstige mitgebrachten Haustiere unangeleint umherlaufen zu lassen.
7. Mit Ballonen oder sonstigen Luftfahrzeugen zu starten oder zu landen oder dort mit Drachen oder Flugmodellen jeglicher Art Modellsport zu betreiben.
6. außerhalb den in der Zone II dafür bestimmten Stellen
zu zelten oder zu lagern oder Campingwagen aufzustellen,
7. das Gebiet durch Abfälle, Abwasser oder auf sonstige Weise
zu verunreinigen,
8. bauliche Anlagen jeglicher Art, Frei- und Rohrleitungen sowie
Wege, Treppen, Brücken oder Stege zu errichten, anzulegen
oder zu verändern,
9. Einfriedungen zu errichten oder zu verändern,
10. die Kulturart zu verändern, insbesondere Dauergrünland umzubrechen,
11. Bäume, Gehölze oder Hecken völlig oder teilweise zu beseitigen,
12. Pflanzenschutzmittel anzuwenden oder Düngemittel auszubringen,
13. Aufschüttungen, Aufspülungen oder Abgrabungen vorzunehmen
oder Bodenbestandteile einzubringen oder die Bodengestalt
auf andere Weise zu verändern,
14. Wasserflächen oder die Gestalt der Gewässer, insbesondere
der Priele oder Bracks und ihrer Ufer oder die Watten durch
Grabungen, den Abbau oder das Einbringen von Bodenbestandteilen
oder auf sonstige Weise zu verändern, zu beseitigen
oder die Gewässer auszutrocknen,
15. Bodenschätze oder Bodenbestandteile abzubauen oder
Sprengungen oder Bohrungen vorzunehmen,
16. Gegenstände wissenschaftlicher, naturgeschichtlicher oder
landeskundlicher Bedeutung zu beschädigen, aufzunehmen,
zu sammeln oder zu verunstalten,
17. die Ruhe der Natur oder den Naturgenuss durch Lärmen oder
auf andere Weise zu stören.

§6 Schlussbestimmungen
(1)
Das Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
 

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Beitrag von Natalie von Matahari »

Sehr geehrter Herr Parlamentspräsident, werte Abgeordneten,

es wurden schon öfters Versuche unternommen einen Nationalpark in Herót zu etablieren. Jedoch sind diese meistens auch immer wieder sehr schnell verschwunden. Nun möchte ich diesen Anlauf unternehmen, um den Nationalpark eine rechtliche Grundlage zu geben und ihn nicht nur als reines Fantasiegebilde fest zu legen. Ich hoffe, dass es keine Gegenteiligen Stimmen zur Lage des nationalpark gibht, da sich dort schon seit Jahrhunderten eine Ebene ist, welche relativ wenig besiedelt ist und auch µnational einzig artig ist. Ich bitte um Ihre Meinungen und Kritiken und hoffe auf eine angeregte Diskussion.
 

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Beitrag von Vittorio Camerani »

Sich von ratelonischen Gefühlen überkommen fühlt.

:klatsch:
 

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VITTORIO CAMERANI

Direktor des Unionsamtes für den Zivil- und Katastrophenschutz




Primo Ministro di Herót a.D.
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Beitrag von Montgomery Scott »

Prinzipiell begrüße ich diese Initative, wüsste aber gerne, worin genau die Einzigartigkeit des vorgeschlagenen Gebietes liegt, die die Auswahl rechtfertigen soll.
 

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Beitrag von Natalie von Matahari »

*so* Tut mir Leid, dachte schon ich hätte geantwortet*

Geehrter Herr Scott, ich sage Ihnen gerne warum das vorgeschlagene Gebiet ideal ist. Denn die Flüsse weisen eine relatib geringe Strömunggeschwindigkeit auf, was wiederrum bedeutet das sehr viele und insbesonders geschwächte Wanderfische ihre Brut und Nistplätze erreichen können. Weiterhin ist aufgrund der geografischen Lage (Gebirge und Mee) eine konstanz der Temperaturen gegeben, sprich milde Winter und nicht übermäßig warme Sommer. Dadurch gibt es kaum klimatische "Feinde" für die Tiere und zum Beispiel würde dies ein zusätzliches Füttern im Wintern überflüssig machen. Wie schon oben erwähnt, haben wir ein Gebirge, in welchem viele vom Aussterben bedrohte Greifvögel jagen. Alleine schon des wegen müssen wir mehr für unsere einzigatigen Schätze der Natur tun und verhindern das unsere Kindern nicht mehr die Tiere sehen, die wir so schätzen.
 

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Beitrag von Montgomery Scott »

Vielen Dank für die Ausführuingen, Frau Prima Ministra.

Gibt es noch Gesprächsbedarf? Wenn nicht, werde ich die Abstimmung einleiten.
 

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Beitrag von Montgomery Scott »

Die Abstimmung läuft.
 

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Beitrag von Montgomery Scott »

Der Antrag wurde angenommen.
 

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