Das Verfahren wird zur Hauptverhandlung zugelassen.Ich, Hajo Jehann Eibo Poppinga,
wohnhaft in Funnix Katista,
erhebe Zivilklage
gegen
Herrn Anton von Sorbarban zum Paradies,
wohnhaft in Heroth,
auf
1. Unterlassen ehrverletzender Behauptungen
2. Schadensersatz für erlittene Ehrverletzungen
Herr von Sorbarban zum Paradies behauptete am 12. Juni 2008 öffentlich, ich sei "der parteiischte Parlamentspräsident seit Hubers Zeiten" (Zitat vSzP). Das Huber-Regime war bekannterweise ein nationalistisches Terror-Regime auf dem Boden der Union, welches großes Unheil über unser Land brachte. In den Zeiten des Regimes fanden Überwachungen unbescholtener Bürger statt, der demokratische Betrieb wurde gänzlich ausgeschaltet, der Wahn des Regimes endete letztlich in einem Krieg.
Durch diesen Vergleich stellt mich der Beklagte auf eine Stufe mit dem bekanntermaßen menschenverachtenden Regime. Er impliziert damit, auch ich sei, ähnlich dem Huber-Regime, menschenverachtend, darauf aus, den politischen Gegner komplett auszuschalten und würde in der Tat auch die Menschenwürde nicht achten.
Ferner bin ich als Mitglied des Landtages von Katista, des Unionsparlamentes und als Repräsentant beider Häuser und somit Person des politischen Lebens in besonderer Weise von meinem guten Ruf abhängig.
Somit beantrage ich, den Beklagten wie folgt zu verurteilen:
1. es unter Strafandrohung künftig zu unterlassen, zu behaupten, ich sei "der parteiischte Parlamentspräsident seit Hubers Zeiten", mich sonstwie in Verbindung mit dem Huber-Regime zu bringen , oder sinngemäß herabzuwürdigen;
2. an mich einen angemessenen Schadensersatz für die erlittene Ehrverletzung zu leisten;
3. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Rechtsgrundlagen: Buch IV §§ 2 Abs. 2, 5 Abs. 1 ZGB
Funnix, 12. Juni 2008.
Prof. Hajo Poppinga, MdUP, MdL, VK.
Den Vorsitz werde ich führen.
Ich bitte die Prozessparteien sich anwesend zu melden.
Etwaige Ergänzungen zur Klageschrift bitte ich ebenfalls vorzutragen.
13. Juni 2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft