
Der Unionspräsident beantragt die Verhängung der Unionsexekution über den Freistaat Freistein.
Da es erneut in Freistein nicht zu einer Wahl des Ministerpräsidenten gekommen ist, beantrage ich erneut, über Freistein die Unionsexekution zu verhängen.
Das Amt des Unionskommisars werde ich selbst übernehmen.
Das Präsidium erkennt hier gemäß §7 I GOUR besondere Eile an, sodass die Aussprache beendet wird, sobald nach Auffassung des Präsidiums eine Lösung in der Debatte gefunden wurde.
Der Antragsteller hat das Wort.