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Beitrag von William Butcher »

Wenn die Union ersatzweise Gesetzeslücken schließen möchte, dann müssten eigentlich zur Zeit welche bekannt sein, ist das so? Und wenn ja, welche sind das?
 

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William Butcher
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SRM
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Beitrag von SRM »

Original von SRM
Ich halte den Entwurf für weniger geglückt, da er die Kompetenzen von Unionsländern massiv verwässert. Zumal es extrem unübersichtlich wird, wenn Unionsland XY ein eigenes Gesetz verabschiedet, andere aber nicht daran gebunden sind, weil dort Unionsrecht gilt. Wo ist da die nationale Vergleichbarkeit?

Auch halte ich es nicht für sinnvoll, in der Begründung auf öffentliche Debatten zu verweisen. Ich bin der Meinung, dass wir hier in diesem Plenum verpflichtet sind, alle Facetten zu beleuchten und dann eine angemessene und sinnvolle Lösung zu finden.
Ich möchte meine Einwände gerne nochmal aufs Tableau bringen. Wie steht die Regierung hierzu?
 

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Beitrag von Thorstein Richter »

Original von William Butcher
Wenn die Union ersatzweise Gesetzeslücken schließen möchte, dann müssten eigentlich zur Zeit welche bekannt sein, ist das so? Und wenn ja, welche sind das?
Richtig. Ich sehe zum Beispiel im Umweltbereich Nachholbedarf. Auch im Bereich der Schul- und Hochschulgesetzgebung hätte man andere Dinge noch regeln können, z.B. was Lehrpläne betrifft. Da ist zu viel nicht geregelt worden.
Original von SRM
Ich möchte meine Einwände gerne nochmal aufs Tableau bringen. Wie steht die Regierung hierzu?
Herr Kollege, von einer "Verwässerung" kann und möchte ich nicht sprechen, weil jedes Land gerne auch die Möglichkeit hat, andere Regelungen zu erlassen oder zu erlassen, dass das betreffende der Gesetz der Union nicht gilt, wenn man etwas nicht gesetzlich regeln will. Wenn das Unionsland einverstanden ist, kann es sich dem Vorschlag ohne irgendetwas zu erlassen, anschließen. Für mich ist das eine faire Regelung. Nationale Vergleichbarkeit kann über so eine Regelung schon in gewisser Hinsicht gewährt werden. Aber in Ländergesetzgebungskompetenzen bleibt es bei gegenteiligen Regelungen dennoch dabei: die Länder sollten sich per Staatsvertrag einigen. Da wird in speziellen Fällen kein Weg daran vorbeiführen. Und wir werden mit Sicherheit auch keine Gesetze gegen die massive Mehrheit der Länder machen.
 

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Beitrag von William Butcher »

Wenn die Länder aber den Umweltschutz in der Form wie ihn die Union auf drücken will, nicht haben wollen, was dann?
 

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William Butcher
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Beitrag von Thorstein Richter »

Wie gesagt: entweder, Sie erlassen eine andere Regelung oder Sie erlassen die Regelung, dass keine Regelung gelten soll. Solange Umweltschutz Ländersache ist, ist das zumindest juristisch legitim.
 

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Beitrag von Fabian Montary »

Ich mache einen Vorschlag zur Güte: Hier wird auch gleichzeitig das bisherige im Unionsparlament noch nicht abgestimmte Gesetz zur Mitwirkung der Länder an der Völkerverständigung eingefügt, quasi so:

§2
In die Verfassung der Demokratischen Union wird ein neuer Artikel 47b mit dem Titel „Nachbarschaftliche Beziehungen der Länder“ eingefügt: „Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig sind, können sie Hoheitsrechte auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen übertragen. Vor Inkrafttreten der Beschlüsse der Länder muss der Unionsrat dem Vorhaben zustimmen.“
 

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[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
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[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von Thorstein Richter
Wie gesagt: entweder, Sie erlassen eine andere Regelung oder Sie erlassen die Regelung, dass keine Regelung gelten soll. Solange Umweltschutz Ländersache ist, ist das zumindest juristisch legitim.
Halte ich für eine zufriedenstellende Lösung.

Und gegen eine Verquickung mit dem Vorschlag des Herren Montary wehre ich mich - das sind zwei grundverschiedene Angelegenheiten.
 

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Beitrag von Fabian Montary »

Eine Forderung der Union, eine der Länder. Passt doch.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Die Vertretungsgesetzgebung stärkt auch die Länder, indem es rechtsfreie Räume schließt und gleichzeitig die Länderlegislativen auffordert und ermuntert, aktiv mitzuarbeiten und ggf. Abweichregelungen zu erlassen.

Es ist ein reiner Gewinn für alle.
 

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Beitrag von Fabian Montary »

Aber auch nur gesetzt dem Fall, dass die Union in diesen Rechtsgebieten etwas erlässt. Und wenn ich da an die letzte Legislaturperiode dieses Gremiums zurückdenke, da läuft es mir eiskalt den Rücken herunter.
 

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