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Beitrag von Denise M. Connor »

Original von William Butcher
Desweiteren schließe ich mich den bereits von Herr Popinga genannten Kritikpunkten die bereits Konrad Grimm in der letzten Legislaturperiode geäußert hat an.
Noch einmal, was interessiert uns die letzte LP?
Zu den anderen Punkten wird sich unser Verteidigungsminister zu Wort melden.
 

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Denise M. Connor geb. Heidenberg
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Beitrag von Peter Vain »

Herr Parlamentspräsident,

ich bitte um ein wenig Geduld, bis ich hier zu zeitlich in der Lage sein werde eine Antwort, die alle zufriedenstellt geschrieben zu haben. Ich denke, bis Heute Nachmittag sollte dies der Fall sein, vielleicht gönnen sich die Parlamentarier so lange eine wohlverdiente Erfrischungspause, um anschließend dann meinen Ausführungen gestärkt folgen zu können. Ich danke.

*Zieht sich in ein Büro im Parlamentsgebäude zurück und verfasst seine Antwort*
 

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Peter Vain
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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von Denise M. Heidenberg

Noch einmal, was interessiert uns die letzte LP?
Selbes Gesetz, selbe Probleme, Frau Unionskanzler. Mit schnippischen Antworten ist doch niemandem hier gedient.
 

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Beitrag von Helmut Hennrich »

Original von SRM
Grundsätzliche Zustimmung, aber wer trägt dafür Sorge, dass diese umfangreiche und detaillierte Liste aktuell bleibt? Wäre hier eine abstraktere Formulierung, ohne sich auf die Details festzunageln, sinnvoller, um auch Grenzbereiche abzudecken?
Herr Kollege Rousseau-Mason, in der Gesetzesvorlage ist vorgesehen, dass die Unionsregierung ermächtigt wird, durch Rechtsverordnung die Kriegswaffenliste zu ergänzen. Aufgrund seiner Zuständigkeit ist das Unionministerium der Verteidigung die Instanz, die hierfür die Lage beobachtet und entsprechende Initiativen innethalb der Unionsregierung ergreift.
Original von Hajo Poppinga
Herr Kollege Hennrich, das Gesetz ist uns noch aus der letzten LP vertraut und auch die Kritik bleibt deswegen die gleiche - es ist zu lang. Regeln wir es doch lieber über eine Generalklausel.

Zu diesem Zwecke möchte ich aus dem Parlamentsprotokoll die Bedenken des Kollegen Grimm wiederholen:
Herr Präsident, ich erlaube mir aus besagtem Protokoll zu zitieren. Auf die von Ihnen zitierte Anmerkung des damaligen Kollegen Konrad Grimm habe ich wie folgt geantwortet:

"Die Unionsregierung sieht die Erforderlichkeit daher für gegeben, da es den angestrebten Zweck erfüllt. Angestrebter Zweck ist zu verhindern, dass durch eine unkontrollierte Produktion, Lagerung, Transport und Handel Kriegswaffen und Munition, insbesondere aber Massenvernichtungswaffen, in den Umlauf gelangen und die innere Sicherheit der Demokratischen Union gefährden.

Während der Nguyen-Krise sind Waffen und Munition aus Produktionsstätten in der Demokratischen Union unkontrolliert nach Nguyen gelangt, wurden dort offensichtlich für Kampfeinsätze eingesetzt und haben die damals ohnehin schon angespannten Beziehungen zu Barnstorvia zusätzlich belastet.

Derzeit gibt es keine Meldepflicht für die Produktion, Lagerung, den Transport und den Handel von Kriegswaffen. Demensprechend gibt es derzeit auch keine Erkenntnisse über den innerstaatlichen wie grenzüberschreitenden Handel von Kriegsfwaffen und Munition. Das Beispiel Nguyen zeigt aber, dass wir es mit einer hohen abstrakten Gefahrenlage zu tun haben. Das Gleiche gilt übrigens für den sicheren Transport und die sichere Lagerung; auch hier gibt es weder Auflagen noch Einschränkungsmöglichkeiten. Ich denke ich brauche nicht darlegen, welche Gefahren für die unmittelbar angrenzend wohnende Bevölkerung von nicht sachgemaßer Lagerung von Kriegswaffenmunition ausgeht.

Dass es sich bei diesem Gesetz um ein gesetzliches Monstrum handelt, kann ich mit Blick auf insgesamt 21 Paragraphen für das eigentliche Gesetz nicht erkennen. Was die Fortführung der angehängten Kriegswaffenliste angeht, so rennen Sie, Herr Kollege Grimm, offene Türen ein, denn § 1 Absatz 2 ermächtigt die Unionsregierung, durch Rechtsverordnung diese Kriegswaffenliste zu ergänzen.

Was den letzten Einwand des Kollegen Grimm angeht, man könnte dieses Gesetz auch in wenige Generalklauseln zusammenfassen möchte ich anmerken, dass das Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen, als das federführende Ministerium, diese Möglichkeit erörtert hat. Letztlich hat man sich für einen umfangreicheren Text entschieden, da ich der Überzeugung bin, dass so der Erfordernis der Gesetzesklarheit besser Rechnung getragen werden kann, als wenn nur abstrakt in Generalklauseln diese Materie behandelt wird.

Der Kollege Grimm hat in Beantwortung auf eine Frage der Kollegin Heifenberg-Untrial drei Prüfungskriterien genannt, an denen er misst, ob ein Gesetz dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt. Ein Gesetz erfüllt dann den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - und mir ist bewusst, dass es sich tatsächlich um einen juristisch gängige Prüfungsmethode handelt - , wenn die in ihm festgelegten Bestimmungen erforderlich, geeignet und angessen sind. Ich möchte an dieser Stelle erläutern, warum nach Auffassung der Unionsregierung der vorliegende Gesetzentwurf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt:
das Gesetz in seiner vorliegenden Fassung ist erforderlich, um einer unkontrollierten Verbreitung von Kriegswaffen und Munition, insbesondere aber von Massenvernichtungswaffen, zu unterbinden. Es ist erforderlich, um zudem die Bevölkerung vor einer unsachgemäßigen Handhabung mit Kriegswaffen zu unterbinden. Es ist zudem erforderlich, um die innere Sicherheit der Demokratischen Union zu gewährleisten.
Die Regelungen des vorliegenden Gesetzentwurfs sind in der Tat geeignet, das vorliegende Problem zu lösen: dadurch, dass es die Produktion, die Lagerung, den Transport und den Handel der Genehmigungspflicht und bestimmten Auflagen unterwirft, werden die staatlichen Behörden immer über den Verbleib sowie über die Art und Weise von Transport und Lagerung, aber auch den Handel bescheid wissen; das Recht der jederzeitigen Kontrolle garantiert, dass die Auflagen, insbesondere die Sicherheitsbestimmungen, eingehalten werden. Für die Menschen und die Demokratische Union bedeutet dies ein erhebliches Mehr an Sicherheit.
Der vorliegende Gesetzenwurf ist angemessen: durch diesen Gesetzentwurf werden zwar die Rechte der Produzenten und Transporteure von Kriegswaffen und Munition eingeschränkt, der Vorteil aber, nämlich der Gewinn an Sicherheit für alle durch die Erfassung der bestehenden Bestände, die Unterwerfung unter Sicherheitsauflagen und die Reglementierung, wiegen um einiges schwerer als die Einschränkungen, die die Produzenten und Transporteure in Kauf nehmen müssen. "

Herr Präsident, Hohes Haus,
da von Seiten der Kollegen Poppinga und Butcher die Frage nach möglichen Generalklauseln aufgeworfen wurde, möchte ich hier auf diesen Aspekt noch einmal näher eingehen: das Kriegswaffenrecht ist eine Materie, die, wenn man es so fassen will, dass keine Grauzone entsteht, nicht nur Generalklauseln erfasst werden kann. Wir brauchen nun mal Regelungen, die nicht nur die Herstellung, den Vertrieb oder die Lagerung betreffen, sondern auch die simple Frage beantwortet, wer eigentliche für die Erteilung von Genehmigungen oder deren Widerruf zuständig ist, inwiefern es Entschädigungen im Falle eines Widerrufs gibt, aber insbesondere, welche Rechte und Pflichten Produzenten, Eigentümer oder Spediteure von Kriegswaffen und die Überwachungsbehörden haben und es geht natürlich auch um die Frage, was eigentlich unter dem Begriff "Kriegswaffen" zu verstehen ist. Diese Frage, dass ist meine Überzeugung, lassen sich mit Generalklauseln nicht zufriedenstellend beantworten, mehr noch, wer auf dem Gebiet des Kriegswaffenrechts rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen will in dem Sinne, dass die Rechtsfolgen für bestimmte Tatbestände klar sind, der kommt um eine ausführliche gesetzliche Regelung nicht herum.

Und zum Schluss: das Argument, dass Gesetz sei zu umfangreich, kein Mensch würde es sich durchlesen: Wer sich entschließt, Geschäfte mit Kriegswaffen zu betreiben - und die Gewinne dort dürften nicht gerade gering ausfallen - wird auch bereit sein, sich die gesetzlichen Grundlagen für seine gewerbliche Tätigkeit zu Gemüte zu führen - so viel Zeit wird derjenige schon investieren müssen.
 

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Beitrag von Helmut Hennrich »

:zzz:
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Ich bin weiterhin für die Einführung für die Einführung von Generalklauseln, sehe hier aber kein Entgegenkommen seitens der Regierung.

Sollte bis morgen keine weitere Wortmeldung kommen, leite ich hier die Abstimmung ein.
 

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Beitrag von William Butcher »

Aus welchen Produktionsstätten in der DU kamen die Waffen die aufgetaucht sind?
 

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Beitrag von SRM »

Original von Hajo Poppinga
Ich bin weiterhin für die Einführung für die Einführung von Generalklauseln, sehe hier aber kein Entgegenkommen seitens der Regierung.
Dem schließe ich mich an.
 

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Beitrag von Helmut Hennrich »

Original von William Butcher
Aus welchen Produktionsstätten in der DU kamen die Waffen die aufgetaucht sind?
Die Waffen stammten aus der Produktion der Firma "Gumano Aero". Vorstandsvorsitzender war zu diesem Zeitpunkt ein gewisser Herr Gerold Erhard.
 

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Beitrag von Helmut Hennrich »

Original von SRM

Dem schließe ich mich an.
Wie gesagt, kann ich davor nur warnen zu glauben, man könne eine so komplizierte Materie mit Generalklauseln regeln. Das Einzige was Sie dadurch erreichen, ist die Schaffung juristischer Grauzonen und juristischer "weißer Flecken", die dann wieder auf dem Wege der Nachbesserung beseitigt werden müssen.
 

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