Die Anmerkung sei mir gestattet, Herr Sekretär: Als Stellvertreter des Imperialkanzlers im Sinne von Art. 15 der Verfassungsurkunde fällt die Aufgabe der Verkündung des Gesetzes Ihnen zu.Original von Vincent Bellagio
Da ich nicht davon ausgehe, den amtierenden Imperialkanzler hier noch mal zu sehen, bitte ich den zukünftigen Imperialkanzler um eine Verkündung des Gesetzes im dafür vorgesehenen Register.
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Als Vertreter des Imperialkanzlers sind Sie formal auch nicht berechtigt, im Unionsrat abzustimmen, da Ihnen die direkte demokratische Legitimation fehlt. Andererseits könnte man von einem an Konstruktivität interessierten Unionsrat erwarten, dass man diese etwas seltsame Situation nun (die vor allem durch Ihr Mandat im MdUP zustande kommt, schließlich dürfen diverse andere "Vertreter" auch im Rat reden) etwas kulanter und unter Einbeziehung dessen, dass man die Haltung unseres Landes zumindest in einer Debatte zum Ausdruck bringen kann, handhabt.
David G. Whitman
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Unions- und imperia-interne Angelegenheiten sind ja zwei Paar Schuhe. Man kann möglicherweise unterschiedlicher Auffassung darüber sein, ob Sie als stellv. Imperialkanzler und gleichzeitig UP-Mitglied gemäß der Unionsverfassung Stimm- und Rederecht im Unionsrat besitzten; inner-imperianisch dagegen ist die Rechtslage klar: Gemäß Art. 15 Verfassungsurkunde sind Sie gegenwärtig der amtierende Imperialkanzler - mit allen im imperianischen Hoheitsbereich anfallenden Rechten und Pflichten.Original von Vincent Bellagio
Mir?? Ich darf ja noch nicht mal Imperia im UR vertreten! Schauen Sie sich nur mal an, wie man mich dort abgebügelt hat...*g*
