Wie können Sie sich dann ein Urteil über die Sinnhaftigkeit von „bisherigen“ Staatsverträgen erlauben?Original von David G. Whitman
Keiner, soweit ich weiß.
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[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
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Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
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Offenbar sind sie nicht sinnvoll, sonst gäbe es wohl welche. Aber diverse Bestrebungen sind immer an mangeldem Interesse oder an der Unterschiedlichkeit der Standpunkte gescheitert. Und das wird sich nicht ändern, insofern ist das verschwendete Energie.
David G. Whitman
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Sie möchten demnach gar keine Staatsverträge?
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Zur Souveränität: die Ersteller der Unionsverfassung haben zwar in Artikel 22 (1) etwas von "souverän" geschrieben, aber die restlichen Artikel stehen im Einklang mit Staatsrecht, die einfach beschreiben, daß diese Souveränität in eigenen Regierungen durch die Wahl der Bevöklkerung des Unionsland etc. bestehen und es nicht eine Art Gouvernement durch die Unionsregierung gibt. Imperia ist aber nicht als Staat souverän. Und in diesem Zusammenhang darf man das verstehen.
Also Herr Whitman, sie würden eher vorschlagen, dass die Union mehr Kompetenzen bekommt, wo es von ausdrücklicher Notwendigkeit ist, weil die Länder es nicht schaffen das untereinander zu lösen? Wie z.B. die Bildungspolitik, wo man sich nicht mal auf einheitliche Standards einigen kann was die Abschlüsse angeht...
Also Herr Whitman, sie würden eher vorschlagen, dass die Union mehr Kompetenzen bekommt, wo es von ausdrücklicher Notwendigkeit ist, weil die Länder es nicht schaffen das untereinander zu lösen? Wie z.B. die Bildungspolitik, wo man sich nicht mal auf einheitliche Standards einigen kann was die Abschlüsse angeht...
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Ja, ich beziehe das "souverän" in dem genannten Zusammenhang aber auch nur auf die Dinge, die Imperia souverän (ergo: ohne Mitsprache anderer) regelt. Das steht nicht unbedingt in einem Gegensatz zu Ihren Aussagen.Original von Michael Schneider
Zur Souveränität: die Ersteller der Unionsverfassung haben zwar in Artikel 22 (1) etwas von "souverän" geschrieben, aber...
Sollte man zu der Einsicht kommen, dass eine Aufgabe unionsweit geregelt werden muss, so muss dieses auch in den Bereich der Union fallen, dies politisch zu entscheiden. Das ist nicht nur logisch, sondern auch praktikabler, denn man muss kein Prophet sein, um das Zustandekommen und sogar das Bestehenbleiben von Staatsverträgen, die auf alle Länder bezogen sind, zu bezweifeln. Womit ich nicht sagen will, dass ich dies für generell in vielen Feldern für nötig halte, denn die (nun doch gescheiterte Föderalismusreform) ist sicherlich im Prinzip ein notwendiger, aber auch ausreichender Schritt.Also Herr Whitman, sie würden eher vorschlagen, dass die Union mehr Kompetenzen bekommt, wo es von ausdrücklicher Notwendigkeit ist, weil die Länder es nicht schaffen das untereinander zu lösen? Wie z.B. die Bildungspolitik, wo man sich nicht mal auf einheitliche Standards einigen kann was die Abschlüsse angeht...
David G. Whitman
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