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Registriert: Mo 23. Jun 2008, 18:53
Sobald wir einen Pflichtverteidiger gefunden haben.
Allerdings habe ich für den Fall, das keiner gefunden werden kann, bereits eine Vorschlag.
Aber warten wir einfach noch bis Sonntag ab.
Allerdings habe ich für den Fall, das keiner gefunden werden kann, bereits eine Vorschlag.
Aber warten wir einfach noch bis Sonntag ab.
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
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Registriert: Mo 23. Jun 2008, 18:53
DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsstrafgericht I. Instanz -
Beschluss
Gemäß § 13 II 2 StPG wird Herr RA Aaron Sulla zum Pflichtverteidiger des Herrn Rudolph Baader bestellt.
Gründe:
Auf Grund der, dem Angeklagten vorgeworfenen, Straftaten hält es das Gericht für unerlässlich, dem Angeklagten einen Pflichtverteidiger beizuordnen.
Darüber hinaus blieb die Suche des Angeklagten nach einem Wahlverteidiger bisher ohne Ergebnis so das nach § 13 II 2 StPG ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist.
Die Voraussetzungen des § 13 II 3 1. Halbsatz StPG sind nicht erfüllt.
Das Unionsstrafgericht in I. Instanz am 24. Mai 2008
durch den Vorsitzenden Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft.
Prof. Dr. Dr. Ashcraft
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
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Registriert: Mo 23. Jun 2008, 18:53
DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsstrafgericht I. Instanz -
Beschluss
Gemäß § 13 II 2 StPG wird Herr RA Dr. Laird Glencairn zum Pflichtverteidiger des Herrn Andreas O'Sullivan bestellt.
Gründe:
Auf Grund der, dem Angeklagten vorgeworfenen, Straftaten hält es das Gericht für unerlässlich, dem Angeklagten einen Pflichtverteidiger beizuordnen.
Der Verzicht des Angeklagten auf einen Verteidiger nach § 13 II 3 1. Halbsatz StPG ist nach § 13 II 3 2. Halbsatz StPG unbeachtlich, da die Sach- und Rechtslage eine juristische Verteidigung erfordert.
Das Gericht sieht den Angeklagten nicht in der Lage, sich fachgerecht selbst zu verteidigen.
Das Unionsstrafgericht in I. Instanz am 24. Mai 2008
durch den Vorsitzenden Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft.
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DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsstrafgericht I. Instanz -
Ladung
Das Unionsstrafgericht I. Instanz teilt mit, dass das Strafverfahren (AZ: UStG 2007-08) nach der Bestellung der notwendigen Pflichtverteidiger am
Montag, den 26. Mai 2008
fortgesetzt wird.
Das Gericht bittet daher alle Beteiligten sich erneut bei Gericht anwesend zu melden.
Prof. Dr. Dr. Ashcraft
Vorsitzender Unionsrichter
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Vielen Dank an die Herren Verteidiger.
Wenn sich nun auch noch die Unionsanwaltschaft anwesend melden würde könnten wir fortsetzen.
Wenn sich nun auch noch die Unionsanwaltschaft anwesend melden würde könnten wir fortsetzen.
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
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In Ordnung.
Wollen Sie noch eine Erklärung abgeben oder Anträge stellen, bevor wir mit der Zeugenbefragung fortfahren?
Wollen Sie noch eine Erklärung abgeben oder Anträge stellen, bevor wir mit der Zeugenbefragung fortfahren?
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
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