Beiträge: 3559
Registriert: Do 15. Mär 2007, 11:41
Beiträge: 7718
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Ich würde hierzu gern die Einschätzung des für die Justiz zuständigen Unionsministers wissen.
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
[size=85]
[/size]
[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
[size=85]
[/size]
[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
Beiträge: 3559
Registriert: Do 15. Mär 2007, 11:41
Beiträge: 7718
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Ich dachte, Sie seien die Unionskanzlerin, nicht Pressesprecherin im Unionsministerium der Justiz... ?(
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
[size=85]
[/size]
[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
[size=85]
[/size]
[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
Beiträge: 3559
Registriert: Do 15. Mär 2007, 11:41
Beiträge: 2073
Registriert: So 25. Mär 2007, 20:07
Meine Damen und Herren,
ich teile Ihnen hiermit mit, dass ich als zuständiger Unionsminister der Justiz nach eingehender Prüfung des Gesetzesvorhabens den Entwurf für nicht Zustimmugswürdig halte.
Das Berufungsverfahren ist heute im § 9 des UGerG geregelt. Dort heißt es:
Die Regelung des § 9 III, die der Abgeordnete Poppinga anprangert ist völlig ausreichend, da jedes falsche Urteil (--> Fehlurteil) auf grobe Fehler in der Rechtsanwendung zurückzuführen ist (oder anders ausgedrückt: Jedes in der Sache falsche Urteil, ist ein grober Fehler des entscheidenden Gerichts, weil es einen Unschuldigen (Angeklagten oder Beklagten) zu unrecht belastet und somit ihn schädigt.
Sollte die Gesetzesänderung, die Herr Popping vorschlägt, verabschiedet werden befürchte ich, dass gerichtliche Urteile, die in der Sache richtig und im Urteil einwandfrei sind aufgrund von formellen Fehlern des Gerichts in Berufung gehen könnten.
Überdies ist es gängige Praxis des Obersten Unionsgerichts nahezu alle Berufungsklagen zu zulassen (mir ist keine einzige bekannt, die zur Berufung nicht zugelassen worden ist). Die Gesetzesänderung wäre somit ein pfuschen an einem bewährten und funktionierenden Passus des Unionsgerichtsgesetzes – der Zweck der Änderung erschließt sich mir daher nicht.
Ich empfehle dem Unionsparlament den Antrag abzuweisen.
ich teile Ihnen hiermit mit, dass ich als zuständiger Unionsminister der Justiz nach eingehender Prüfung des Gesetzesvorhabens den Entwurf für nicht Zustimmugswürdig halte.
Das Berufungsverfahren ist heute im § 9 des UGerG geregelt. Dort heißt es:
Nach diesem Gesetz ist ein Berufungsverfahren begründet, wenn das vorinstanzliche Gericht durch grobe Fehler in der Rechtsanwednung zu einem falschen Urteil gekommen ist. Sie muss aber auch Begründet sein, wenn das entscheidende Gericht über Umstände, die in der I. Instanz nicht bekannt gewesen sind, Kenntnis erlangt, die es im Urteil der I. Instanz nicht berücksichtigt hat.§9: Berufungsverfahren
(1) Gegen ein Urteil eines Landesgerichts oder Unionsgerichts I. Instanz kann binnen zwei Woche nach Verkündung vor dem Obersten Unionsgericht Berufung eingelegt werden. Die Berufung ist zu begründen.
(2) Die Parteien können im Berufungsverfahren keinen Vortrag über Umstände des Sachverhalts vorbringen, es sei denn, diese sind erst nach der Hauptverhandlung in I. Instanz eingetreten.
(3) Die Berufung ist begründet, wenn das vorinstanzliche Gericht durch grobe Fehler in der Rechtsanwendung zu einem falschen Urteil gekommen ist.
Die Regelung des § 9 III, die der Abgeordnete Poppinga anprangert ist völlig ausreichend, da jedes falsche Urteil (--> Fehlurteil) auf grobe Fehler in der Rechtsanwendung zurückzuführen ist (oder anders ausgedrückt: Jedes in der Sache falsche Urteil, ist ein grober Fehler des entscheidenden Gerichts, weil es einen Unschuldigen (Angeklagten oder Beklagten) zu unrecht belastet und somit ihn schädigt.
Sollte die Gesetzesänderung, die Herr Popping vorschlägt, verabschiedet werden befürchte ich, dass gerichtliche Urteile, die in der Sache richtig und im Urteil einwandfrei sind aufgrund von formellen Fehlern des Gerichts in Berufung gehen könnten.
Überdies ist es gängige Praxis des Obersten Unionsgerichts nahezu alle Berufungsklagen zu zulassen (mir ist keine einzige bekannt, die zur Berufung nicht zugelassen worden ist). Die Gesetzesänderung wäre somit ein pfuschen an einem bewährten und funktionierenden Passus des Unionsgerichtsgesetzes – der Zweck der Änderung erschließt sich mir daher nicht.
Ich empfehle dem Unionsparlament den Antrag abzuweisen.
Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Beiträge: 7718
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Ist die formelle Richtigkeit von Verfahren nicht auch Inhalt von Rechtsstaatlichkeit?
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
[size=85]
[/size]
[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
[size=85]
[/size]
[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
Beiträge: 2073
Registriert: So 25. Mär 2007, 20:07
Ja. Sie sind insbesondere dann beachtlich, wenn der Vorsitzende Richter aufgrund der Formalie zu einem falschen Urteil gekommen ist. Es gibt in der Demokratischen Union kaum formelle Vorschriften, die so unwichtig wären, dass damit eine Berufung nicht begründet werden kann.Original von Fabian Montary
Ist die formelle Richtigkeit von Verfahren nicht auch Inhalt von Rechtsstaatlichkeit?
Aber ein Beispiel aus dem recht kurzen Prozessgesetz § 4 II:
Wenn das Gericht in einem Verfahren, so verstehe ich das Gesetzesvorhaben, nicht dafür sorgt, dass nur der just die Frage stellt, der sie zu stellen hat und jemand vorprischt (das kann ja passieren) dann platzt der ganze Prozess und der Richter kann getrost Grimms Märchen in das Urteil schreiben, weils ohnehin keine Bedeutung mehr hat und das Urteil in die Berufung geht. Die Unionsgerichte der I. Instanz sind heute hervorragend besetzt und die Intention der Unionsgerichte war es damals das Oberste Unionsgericht (mit drei Mann) zu entlasten. Dieses Gesetz fördert dieses Ziel nicht unbedingt.§4
(2) Zeugen und Gutachter werden dabei zuerst von der Partei befragt, die ihr erscheinen beantragt hat. Danach ist die Gegenpartei berechtigt Fragen zu stellen. Dieses Verfahren wird solange wiederholt, bis beide Parteien erklären, das sie keine weiteren Fragen haben. Danach wird der Zeuge oder Gutachter durch den vorsitzende Richter entlassen.
Ich kann hier nur empfehlen und genau das tue ich nach bestem Wissen und Gewissen.
Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Beiträge: 7718
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Ich kann Ihre Ausführungen nicht wirklich nachvollziehen...
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
[size=85]
[/size]
[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
[size=85]
[/size]
[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
Beiträge: 11945
Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Die Fraktion der FLA möchte einen etwas gearteten Vorschlag unterbreiten:
Anstatt sich hier nur auf die Berufung zu beschränken, sollte man den Fokus besser auch auf die Revision legen. Dies würde bedeuten, dass es zwei Formen der Prozess-Wiederaufnahme gibt: Die Berufung bei falscher Tatsachenwertung, die Revision bei falscher rechtlicher Wertung.
Auf diese Weise erhielte der Gesetzesantrag Hand und Fuß.
Anstatt sich hier nur auf die Berufung zu beschränken, sollte man den Fokus besser auch auf die Revision legen. Dies würde bedeuten, dass es zwei Formen der Prozess-Wiederaufnahme gibt: Die Berufung bei falscher Tatsachenwertung, die Revision bei falscher rechtlicher Wertung.
Auf diese Weise erhielte der Gesetzesantrag Hand und Fuß.
TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING

