Die Unionsregierung hat folgenden Antrag eingebracht:
Da vom Antragsteller keine Aussprache beantragt wurde, ist die Debatte direkt eröffnet.Unionsgesetz zur Einführung der Vertretungsgesetzgebung
§1 [Verfassungsrechtliche Einführung der Vertretungsgesetzgebung]
Folgender Artikel 47a wird in die Unionsverfassung eingefügt:
„Artikel 47a - Vertretungsgesetzgebung der Union
(1) Die Union hat das Recht zur Gesetzgebung in Sachgebieten, welche unter die Gesetzgebungskompetenz der Unionsländer fallen, wenn das jeweilige Unionsland keine eigene Regelung zu einer bestimmten Sachfrage verabschiedet hat. Das entsprechende Unionsgesetz gilt wie ein Gesetz des jeweiligen Unionslandes.
(2) Ein Gesetz nach Absatz 1 tritt für ein Unionsland außer Kraft oder gilt nicht, wenn es eine eigene gesetzliche Regelung verabschiedet hat oder eine solche bereits besteht. Artikel 22 Absatz 3 tritt für diesen Fall außer Kraft.“
§2 [Inkrafttreten]
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

