von mir wurde das folgende beantragt:
Gesetz zur Reform der Berufung
§1 Änderung UGerG
Paragraph 9, Absatz 3 des Unionsgerichtsgesetzes wird wie folgt geändert: "Die Berufung ist begründet, wenn
1. eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist oder
2. Tatsachen zuvor nicht oder nicht ausreichend gewürdigt worden sind."
§2 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Da ich eine Aussprache beantragt habe, ist mir die Gelegenheit zur Berufung gegeben.
<simoff>Ich hab mir jetzt mal eben die Freiheit genommen, mich für einen Augenblick aus dem Urlaub zurückzumelden, da sich meine Abreise um einen Tag verschoben hat.

