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Ich schließe mich den Ausführungen der Unionskanzlerin an, möchte aber den Kollegen Rousseau-Mason bitten, in die Klammer bei §1 Absatz 2 auch eine "2" einzufügen sowie unter §3 die Nummerierung anzupassen. Es ist nämlich zweimal ein Punkt "3." erschienen. Weiterhin möchte ich die Frage aufwerfen, vor welcher Institution der Generalbotschafter nach §2 Absatz 2 Rechenschaft ablegen soll. Öffentlich ? Vor dem Unionsparlament ? Vor der Regierung ? Zudem stelle ich die altbekannte Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, wenn ein Gesetz mitten am Tag in Kraft tritt.
Prof. Thorstein Richter
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Unabhängig vom Ergebnis der Akteneinsicht handelt es sich ja um einen klassischen Apfel-Birnen-Vergleich, da der Generalbotschafter aktuell keine gesonderten Kompetenzen oder Aufgaben genießt.Original von Hajo Poppinga
Frau Kollegin, es war auch mehr eine ganz allgemeine Anfrage, keinesfalls als Kritik zu sehen. Ist vielleicht aus den Akten ersichtlich, was erreicht wurde?
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Genau das ist das Ziel. Der Generalbotschafter hilft dort aus, wo der Außenminister nicht hinkommt. Auf diese Weise kann sich der AuMi auf das Wesentliche kontenrieren und trotzdem wird die Akquise von neuen Partnern nicht vernachlässigt.Original von William Butcher
Den eizigen Aufgabenbereich eines Generalbotschafters, den ich ich mir vorstellen kann, ist Wahrnehmung der Aufgaben eines Botschafters in den Ländern, in denen das CD keine eigenen Botschafter entsandt hat, ansonsten würde dieses Amt den Außenminister überflüssig machen.
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Das mit der Klammer wird im endgültigen Antrag natürlich korrigiert, hier handelt es sich um einen Tippfehler in Ihren Ausfertigungen.Original von Thorstein Richter
Ich schließe mich den Ausführungen der Unionskanzlerin an, möchte aber den Kollegen Rousseau-Mason bitten, in die Klammer bei §1 Absatz 2 auch eine "2" einzufügen sowie unter §3 die Nummerierung anzupassen. Es ist nämlich zweimal ein Punkt "3." erschienen. Weiterhin möchte ich die Frage aufwerfen, vor welcher Institution der Generalbotschafter nach §2 Absatz 2 Rechenschaft ablegen soll. Öffentlich ? Vor dem Unionsparlament ? Vor der Regierung ? Zudem stelle ich die altbekannte Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, wenn ein Gesetz mitten am Tag in Kraft tritt.
Bezüglich der Rechenschaft: Ja, hier hatte ich mir das Unionsparlament überlegt. Jedes Regierungsmitglied ist hier auf Antrag eines Abgeordneten auskunftspflichtig, eine derartige Analogie hielt ich hier für angebracht. Eine Berichterstattung in Regierungskreisen halte ich für weniger geeignet, schließlich würde dies nicht gerade zur Transparenz beitragen.
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Mir erscheint die Rechenschaftsablegung vor dem UP am sinnvollsten, Herr Kollege.Original von Thorstein Richter
Weiterhin möchte ich die Frage aufwerfen, vor welcher Institution der Generalbotschafter nach §2 Absatz 2 Rechenschaft ablegen soll. Öffentlich ? Vor dem Unionsparlament ? Vor der Regierung ?
Da es sich um eine gefestigte Rechtstradition innerhalb der Union handelt, sehe ich damit kein Problem.Zudem stelle ich die altbekannte Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, wenn ein Gesetz mitten am Tag in Kraft tritt.
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Das steht aber so nicht in dem Gesetzesantrag drin, jedenfalls lese ich das nicht daraus.Original von SRM
Genau das ist das Ziel. Der Generalbotschafter hilft dort aus, wo der Außenminister nicht hinkommt. Auf diese Weise kann sich der AuMi auf das Wesentliche kontenrieren und trotzdem wird die Akquise von neuen Partnern nicht vernachlässigt.
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Absatz 2.1.3Original von William Butcher
Das steht aber so nicht in dem Gesetzesantrag drin, jedenfalls lese ich das nicht daraus.
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