Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Liebe Kollege,
der Kollege Rousseau-Mason hat folgendes Gesetz beantragt und um Aussprache über selbiges gebeten:
Gesetz über den Generalbotschafter (GeBoG)
§1 – Grundlegendes
(1) Der Generalbotschafter bündelt die Kompetenzen auf konsularischer Ebene und hat für den Kontaktaufbau zu neuen, potentiellen Partnern Sorge zu tragen. Darüber hinaus arbeitet er dem Unionsministerium für Auswärtiges zu.
() Der Generalbotschafter ist direkt dem Unionsministerium für Auswärtiges unterstellt.
§2 – Aufgaben
(1) Der Generalbotschafter hat die Aufgabe,
1. das Diplomatische Corps zu leiten
2. neue Botschafter zu akquirieren und bestehende Botschafter falls nötig außer Dienst zu stellen
3. neue Kontakte zu Nationen zu knüpfen, mit denen bisher keine diplomatischen Beziehungen unterhalten wurden.
3. die diplomatischen Beziehungen mit albernisch- und barnstorvisch-sprachigen Nationen außerhalb des GF-, AIC- und OIK-Raumes zu forcieren.
(2) Der Generalbotschafter ist verpflichtet, monatsweise öffentlich Bericht über seine Tätigkeit zu erstatten. Darüber hinaus hat er Rechenschaft über die Verwendung von zur Verfügung gestellten Mitteln abzulegen.
§3 – Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Der Kollege Rousseau-Mason erhält Gelegenheit zur Begründung, danach ist die Aussprache eröffnet.
Bitte, Herr Kollege.
der Kollege Rousseau-Mason hat folgendes Gesetz beantragt und um Aussprache über selbiges gebeten:
Gesetz über den Generalbotschafter (GeBoG)
§1 – Grundlegendes
(1) Der Generalbotschafter bündelt die Kompetenzen auf konsularischer Ebene und hat für den Kontaktaufbau zu neuen, potentiellen Partnern Sorge zu tragen. Darüber hinaus arbeitet er dem Unionsministerium für Auswärtiges zu.
() Der Generalbotschafter ist direkt dem Unionsministerium für Auswärtiges unterstellt.
§2 – Aufgaben
(1) Der Generalbotschafter hat die Aufgabe,
1. das Diplomatische Corps zu leiten
2. neue Botschafter zu akquirieren und bestehende Botschafter falls nötig außer Dienst zu stellen
3. neue Kontakte zu Nationen zu knüpfen, mit denen bisher keine diplomatischen Beziehungen unterhalten wurden.
3. die diplomatischen Beziehungen mit albernisch- und barnstorvisch-sprachigen Nationen außerhalb des GF-, AIC- und OIK-Raumes zu forcieren.
(2) Der Generalbotschafter ist verpflichtet, monatsweise öffentlich Bericht über seine Tätigkeit zu erstatten. Darüber hinaus hat er Rechenschaft über die Verwendung von zur Verfügung gestellten Mitteln abzulegen.
§3 – Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Der Kollege Rousseau-Mason erhält Gelegenheit zur Begründung, danach ist die Aussprache eröffnet.
Bitte, Herr Kollege.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der vorliegende Gesetzesentwurf soll zum einen den Generalbotschafter als solchen gesetzlich verankern und zum anderen seinen Kompetenzbereich klar abstecken. Der Generalbotschafter erhält in der Leitung des aktuell völlig verwaisten Diplomatischen Corps und der Schaffung neuer Kontakte Aufgabengebiete, die das Außenministerium entlasten und ihm erlauben, sich auf die Vertiefung bestehender Partnerschaften zu konzentrieren und eine fundierte Außenpolitik zu bewerkstelligen.
Ihre Meinungen?
der vorliegende Gesetzesentwurf soll zum einen den Generalbotschafter als solchen gesetzlich verankern und zum anderen seinen Kompetenzbereich klar abstecken. Der Generalbotschafter erhält in der Leitung des aktuell völlig verwaisten Diplomatischen Corps und der Schaffung neuer Kontakte Aufgabengebiete, die das Außenministerium entlasten und ihm erlauben, sich auf die Vertiefung bestehender Partnerschaften zu konzentrieren und eine fundierte Außenpolitik zu bewerkstelligen.
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Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Hohes Präsidium,
Herr Kollege Rousseau-Mason,
von meiner Seite gibt es dazu nur ein kurzes Statemet - das Amt des Generalbotschafters ist abzuschaffen, weil überflüssig.
Das CD sollte eigentlich der Außenminister leiten, ebenso wie dieser neue Kontakte zu fremden Mächten knüpfen sollte.
Falls mal Bedarf besteht, eine Person für englisch- und französischsprachige Staaten zu benennen, so kann es auch ein schlichter Sonderbotschafter sein.
Das führt uns zu einem zurück - das Amt des Generalbotschafters ist abzuschaffen, weil überflüssig.
Herr Kollege Rousseau-Mason,
von meiner Seite gibt es dazu nur ein kurzes Statemet - das Amt des Generalbotschafters ist abzuschaffen, weil überflüssig.
Das CD sollte eigentlich der Außenminister leiten, ebenso wie dieser neue Kontakte zu fremden Mächten knüpfen sollte.
Falls mal Bedarf besteht, eine Person für englisch- und französischsprachige Staaten zu benennen, so kann es auch ein schlichter Sonderbotschafter sein.
Das führt uns zu einem zurück - das Amt des Generalbotschafters ist abzuschaffen, weil überflüssig.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Werter Kollege Poppinga,
Nach reiflicher Überlegung bin ich mir sicher, einen Faktor für das bisherige Scheitern der Außenpolitik identifiziert zu haben: Um die Außenpolitik auszubauen, wurden alte Kontakte vernachlässigt, was eine subjektive Färbung der Außenpolitik, aber letztlich aber auch den Schritt zurück auf Los mit sich brachte.
Der Generalbotschafter ist ein Ansatz, die Diplomatie auf ein stabiles Fundament zu stellen. Ich möchte auch Sie bitten, diese Möglichkeit nicht partout abzutun.
Nach reiflicher Überlegung bin ich mir sicher, einen Faktor für das bisherige Scheitern der Außenpolitik identifiziert zu haben: Um die Außenpolitik auszubauen, wurden alte Kontakte vernachlässigt, was eine subjektive Färbung der Außenpolitik, aber letztlich aber auch den Schritt zurück auf Los mit sich brachte.
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Registriert: Do 15. Mär 2007, 11:41
Ich habe damals dieses Amt als Unionsaußenministerin eingeführt, und ich halte es auch weiterhin für zwingend notwendig. Die Außenpolitik der Demokratischen Union muß wieder auf den rechten Kurs gebracht werden. Das schafft ein Minister oder eine Ministerin nicht alleine. Jeder gute Koch hat auch einen Chef de partie, der das I-Tüpfelchen setzt. Ich befinde den Vorschlag des Kollegen deshalb für gut.
The sweetest spirit in the whole country
Denise M. Connor geb. Heidenberg
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Verstorben am 14.05.2009
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Es war Frau Friedmann, Herr Kollege Poppinga, die kurz vor meiner Entlassung als Unionsaußenministerin vereidigt wurde. Ihre Aufgabenverteilung lag demnach nicht mehr in meinem Kompetenzbereich.
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Den eizigen Aufgabenbereich eines Generalbotschafters, den ich ich mir vorstellen kann, ist Wahrnehmung der Aufgaben eines Botschafters in den Ländern, in denen das CD keine eigenen Botschafter entsandt hat, ansonsten würde dieses Amt den Außenminister überflüssig machen.
William Butcher
Präsident der Unionspolizei
Metzgermeister
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Registriert: Do 15. Mär 2007, 11:41
So war es ja auch angedacht, Herr Kollege Butcher.
Herr Kollege Poppinga, ich habe Ihre Frage keinesfalls als Kritik angesehen
Vielleicht kann man Frau Friedmann ja im Parlament dazu befragen?
Herr Kollege Poppinga, ich habe Ihre Frage keinesfalls als Kritik angesehen
Vielleicht kann man Frau Friedmann ja im Parlament dazu befragen?
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