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Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
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Registriert: So 16. Mär 2008, 11:40
Direkt beim Obersten Unionsgericht - wie immer schon?Original von Michael Schneider
Und wo kann man dann derzeit seine Klage loswerden?

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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Nach dem Rechtsverständnis vom zukünftigen Jusitzminister Dr. Connor beim Justizminister, bzw. dem Unionskanzler, wenn es jenen ersteren nicht gibt; nach meiner Auffassung müssten Anzeigen erst einmal bei der Unionspolizei eingereicht werden. Aber wer fragt schon einen Historiker und Medienwissenschaftler, wenn der Jurist spricht.Original von Michael Schneider
Und wo kann man dann derzeit seine Klage loswerden?
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
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Kaiser
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Registriert: Sa 17. Mär 2007, 13:41
AlsoOriginal von Klaus Quistorp
Der Oberste Unionsanwalt wird doch nur bei Offizialdelikten wie Mord und Totschlag tätig. Ein Verstoß gegen die Regelungen des Wahlrechtes ist aber kein solches, falls deine in Aussicht genommene Klage daraufhin abzielt.
1. ist eine Straftat gegen öffentliche Wahlen sehr wohl ein Offizialdelikt,
2. kennt das Recht der DUR diese Unterscheidung gar nicht, da die Unionsanwaltschaft ein Anklagemonopol im Bereich der Straftaten hat - Privatklage auf Strafverfolgung ala BRD ist nicht vorgesehen.
Ich würde ja die Unionspolizei als Alternative vorschlagen, aber ich bezweifle, dass die so oft vorbei schaut. Ergo: Die Strafverfolgung liegt brach. Wie gut, dass man alle Verbesserungsvorschläge, die ich dazu gemacht habe, seitens der Koalition weggewischt hat.
Beiträge: 2073
Registriert: So 25. Mär 2007, 20:07
Und können Sie Ihre fundierte Meinung auch anhand des Gesetzes belegen, Herr Doktor?Original von Fabian Montary
Nach dem Rechtsverständnis vom zukünftigen Jusitzminister Dr. Connor beim Justizminister, bzw. dem Unionskanzler, wenn es jenen ersteren nicht gibt; nach meiner Auffassung müssten Anzeigen erst einmal bei der Unionspolizei eingereicht werden. Aber wer fragt schon einen Historiker und Medienwissenschaftler, wenn der Jurist spricht.
Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Im Gesetz zur Unionsanwaltschaft steht irgendwas, dass der Unionsanwalt kein Regierungsmitglied sein darf.Original von Sean William Connor
Und können Sie Ihre fundierte Meinung auch anhand des Gesetzes belegen, Herr Doktor?
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Kaiser
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Registriert: Sa 17. Mär 2007, 13:41
§ 5 UAnwG legt fest, dass die Unionsanwaltschaft in Strafverfahren nicht an Weisungen des Ministeriums gebunden ist, und wenn schon der Minister keine Weisung erteilen darf, dann darf er wohl erst recht nicht stellvertretend das Amt führen - eine, mit Verlaub, allerdings saublöde Vorschrift, wie ich schon sage, seit sie ins Gesetz aufgenommen wurde. Die VU wird sich für die Aufhebung dieses Paragrafen einsetzen. Die Unionsanwaltschaft braucht kein "unabhängiges Organ der Rechtspflege" zu sein, die Unionsanwaltschaft vertritt die Interessen des Staates und ist Teil der Exekutive. Sie der ministeriellen Weisung zu entziehen ist blödsinnig und undemokratisch.
Beiträge: 2073
Registriert: So 25. Mär 2007, 20:07
Im Strafprozessgesetz ist das Unionsministerium der Justiz auch Widerspruchsinstanz gegen die von der Obersten Unionsanwaltschaft erlassenen Bescheide. Es ist zwar, das räume ich ein, suboptimal, wenn der Unionsminister die Arbeit des Unionsanwalts übernimmt, aber hilfsweise und bei vakanz des Amts muss es - um einem höheren Zweck zu dienen - gestattet sein.Gesetz über die Unionsanwaltschaft
§ 1: Einrichtung der Behörde
(1) Die Unionsanwaltschaft wird als Behörde im Zuständigkeitsbereich des Justizministerium eingerichtet.
(2) Der für die Justiz zuständige Minister der Union führt die Fach- Dienst- und Rechtsaufsicht über die Unionsanwaltschaft.
(3) Die Organisation der Unionsanwaltschaft obliegt dem für die Justiz zuständigen Unionsminister.
Dr. iur. Sean William Connor
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Kaiser
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Registriert: Sa 17. Mär 2007, 13:41
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Registriert: So 25. Mär 2007, 20:07
Stimmt. In Ermittlungsverfahren ist auch die Unionsanwaltschaft an Weisungen nicht gebunden und doch bleiben auch die Regelungen des Strafprozessgesetzes, die das Unionsministerium als Widerspruchsinstanz zulässt und wenn eine nachgeordnete Behörde die Entscheidungen in den Ermittlungen aufheben kann, kann sie wohl auch - und ich betone nochmal: es ist nicht optimal! - im Ausnahmefall die Aufgaben der Behörde übernehmen.Original von Konrad Grimm
§ 5 ist lex specialis zu § 1.
/simoff: für welche Ämter sind den jetzt eigentlich Neben-IDs zulässig?-
Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
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