Ich werde den Vorsitz übernehmen.Ich, Konrad Grimm,
wohnhaft in Narvena, Freistein,
erhebe Zivilklage
gegen
Frau Denise Heidenberg,
wohnhaft in Mixoxa, Imperia,
auf
1. Unterlassen ehrverletzender Behauptungen
2. Schadensersatz für erlittene Ehrverletzungen
Frau Heidenberg behauptete am 30. April 2008 in einem Fernsehinterview zum Wiederholten Male, sie besäße Kenntnisse über Äußerungen meinerseits aus der Zeit meiner Mitgliedschaft im Krisenstab des Unionskanzlers während des vergangenen Krieges, die mich im Falle eines Bekanntwerdens aufgrund ihres unehrenhaften oder unsittlichen Inhalts öffentlich in Misskredit bringen würden. Sie ist hierin zwar nicht konkret geworden, doch stellt bereits die pure Behauptung, es gäbe derartige Äußerungen, eine Verletzung meines Rechts auf persönliche Ehre da, da ich mich gerade wegen der fehlenden Genauigkeit nicht einmal gegen diese Anschuldigungen zur Wehr setzen kann. Als gewähltes Mitglied des Unionsparlamentes und Person des politischen Lebens bin ich zudem in besonderer Weise von meinem guten Ruf abhängig. Ich beantrage daher, die Beklagte zu verurteilen,
1. es unter Strafandrohung künftig zu unterlassen, zu behaupten, ich hätte im Krisenstab des Unionskanzlers Äußerungen gemacht, die mich im Falle ihres Bekanntwerdens aufgrund ihres Inhaltes öffentlich in Misskredit bringen würden, oder sinngemäß herabzuwürdigen;
2. an mich einen angemessenen Schadensersatz für die erlittene Ehrverletzung zu leisten;
3. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Rechtsgrundlagen: Buch IV §§ 2 Abs. 2, 5 Abs. 1 ZGB
Narvena, 30. April 2008
Konrad Grimm
Die Verhandlung ist eröffnet.
Ich bitte die Parteien sich anwesend zu melden.
Den Kläger bitte ich um etwaige Ergänzungen zur Klageschrift.
30.04.2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft