Die Hauptverhandlung wird hiermit eröffnet.
An das
Unionsverwaltungsgericht I. Instanz
Bloomsburgh (Roldem)
Demokratische Union
Rechtsanwalt
Prof. Heinrich von Löwenherz
Mommsenstraße 7
Manuri, Katista
Demokratische Union
Manuri, den 21.04.2008
K l a g e
in Sachen
des SPDU Mitglieds
Unionspräsident Joey Gladstone
-Kläger-
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Prof. Heinrich von Löwenherz
gegen
den Unionswahlleiter der Demokratischen Union
-Beklagter-
wegen Verpflichtung und Gestaltung
erhebe ich Namens und mit Vollmacht meiners Mandanten Klage mit dem Antrag:
I.
Festzustellen, dass der Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei der Demokratischen Union (SPDU) ungültig ist und diesen nachträglich zu annullieren.
II.
Die auf die SPDU entfallenden Sitze auf die gültigen Wahlvorschläge zu verteilen.
III.
Den Unionswahlleiter zu verpflichten alle Wahlvorschläge auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls die ungültigen Wahlvorschläge nachträglich abzuweisen und das Wahlergebnis unter Berücksichtigung der neuen Verhältnisse zu berichtigen.
B e g r ü n d u n g :
1.
Der Kläger ist Mitglied der Sozialdemokratischen Partei der Demokratischen Union (SPDU) und als solches rede-, antrags-, und stimmberechtigt auf dem Parteitag der SPDU (§ 4 Abs. 1 der Satzung der SPDU). Aufgaben des Parteitages sind die Wahl des Vorstandes, der Beschluss von Änderungen an der Satzung, sowie Beschlüsse, welche die Politik der Partei betreffen (§ 4 Abs. 2 Satzung d. SPDU). Zu den Beschlüssen, welche die die Politik der Partei betreffen gehört auch insbesondere die Aufstellung einer Liste für die Wahlen zum Unionsparlament. Der Kläger beklagt durch den Parteivorstand der SPDU (Vorsitzender: Helmut Hennrich) nicht Gelegenheit erhalten zu haben am Wahlvorschlag der eigenen Partei mitzuwirken und gegebenenfalls eine eigene Kandidatur anzumelden.
Am 05.04.2008 um 09:54 stellte der Parteivorsitzende der SPDU den Mitgliedern des Parteitags eine von ihm erstellte Wahlliste vor mit dem Hinweis über diese weder abzustimmen, noch zu diskutieren, sondern sie so hinzunehmen.
Zitat:
Original von Helmut Hennrich aus dem Parteitag der SPDU
Liebe Genossinnen und Genossen,
der Wahlleiter hat es etwas kurzfristig verkündet, und ich selber war die letzten drei Tage aus rl-Gründen etwas kurz angebunden, um es rechtzeitig zu bemerken, aber wir müssen bis heute 22:00 Uhr unsere Wahlliste eingereicht haben. Die Konkurrenz ist groß, und wir brauchen auf unserer Liste jeden Mann/jede Frau, der nicht durch ein anderes Amt auf Länder- oder Unionsebene verhindert ist. Daher bitte ich Euch, wenigstens dieses eine Mal, der von mir erstellte Liste ohne Diskussion und Abstimmung zuzustimmen, um ein Desaster für uns zu verhindern (das darin bestehen würde, dass wir bei der kommenden Wahl nicht antreten). Eure persönliche Zustimmung stillschweigend vorausgesetzt habe ich mir erlaubt, folgende Liste zu erstellen:
Zitat:
Wahlvorschlag der
Sozialdemokratischen Partei der Demokratischen Union / SPDU
zur Wahl zum XXV. Unionsparlament
01. Helmut Hennrich
02. Jasmin van Rotstein
03. Charles Dowan
04. Fiete Schulze
05. Michael Scheffler
Der Wahlvorschlag wurde daraufhin um 17:25 Uhr ohne jegliche Diskussionen und Abstimmungen beim Wahlleiter durch den Parteivorstand eingereicht.
Der Wahlvorschlag der SPDU verstößt somit gegen § 12 Abs. 2 des Wahlgesetzes der Demokratischen Union. Ein Wahlvorschlag ist i.S.d. Gesetzes nur dann gültig, wenn er nach demokratischen Grundsätzen zustande gekommen ist.
Unter demokratischen Grundsätzen versteht man gemeinhin, dass jeder, der von einer Entscheidung betroffen ist über diese auch abstimmen darf. Mein Mandant ist als Mitglied der SPDU von der Entscheidung betroffen und hatte das Recht an der Politik der Partei aktiv mitzuwirken.
Die Kläger gehen davon aus, dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Wahl nicht alle Listenkandidaten von ihrer eigenen Kandidatur gewusst haben. Eine nachträgliche stillschweigende Zustimmung der aufgestellten Listenkandidaten kann kaum als Einverständnis gewertet werden. Sie würde auch das Problem der fehlenden Beteiligung an der Entscheidung nicht heilen.
2.
Die Überprüfung der gültigen Wahlvorschläge obliegt dem Unionswahlleiter, der hier deshalb Beklagter ist. Das amtliche Wahlergebnis wurden am 17.04.2008 um 22:10 Uhr verkündet. Die Klage ist somit frist- und formgerecht eingereicht.
Gez.
Prof. Heinrich von Löwenherz
Rechtsanwalt
Den Vorsitz werde ich übernehmen.
Ich bitte die Parteien sich anwesend zu melden.
Darüberhinaus bitte ich den Kläger um etwaige Ergänzungen zur Klageschrift.
22.04.2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft

