Ich habe mir eben noch einmal unsere Staatsverfassung angeschaut. Herr Abel ist auf Grund Ausbürgerung nicht mehr Bürger der DU; somit auch nicht mehr Bürger Freisteins.
Auszug aus der Staatsverfassung Abschnitt IV, Artikel 24, Abs. 4
Ich werde mich heute noch als Vertreterin des Freistaats Freisteins im Unionsrat gemäß Staatsverfassung Abschnitt IV, Artikel 24, Abs. 4 melden.Artikel 24 - Geschäftsordnung der Staatsregierung
(1) Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Landesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung.
(2) Der Ministerpräsident beruft aus den Reihen der Landesminister einen Stellvertreter. Dieser leitet die Regierungsgeschäfte bei vorübergehender Abwesenheit des Ministerpräsidenten.
(3) Das Amt des Ministerpräsidenten endet durch Tod, Rücktritt oder Verlust der Staatsbürgerschaft. Es endet in jedem Fall mit dem Beginn der Amtszeit eines neuen Ministerpräsidenten. Die Ämter der Landesminister enden mit jeder Erledigung des Amtes des Ministerpräsidenten.
(4) Bei Tod, Rücktritt oder Verlust der Staatsbürgerschaft des Ministerpräsidenten übernimmt der Stellvertreter des Ministerpräsidenten als geschäftsführender Ministerpräsident die Regierungsgeschäfte des Ministerpräsidenten bis zum Beginn der Amtszeit eines neuen Ministerpräsidenten. Existiert kein Stellvertreter des Ministerpräsidenten, übernimmt das dienstälteste Mitglied des Landtags die Regierungsgeschäfte des Ministerpräsidenten bis zum Beginn der Amtszeit eines neuen Ministerpräsidenten.
Ferner bitte ich Sie weiterhin, mir mitzuteilen, wie es künftig im Freistaat weiter gehen soll, da ich eigentlich nicht wieder ins politische Geschäft einsteigen wollte.