Das wäre mir bekannt.Original von Bodo von Kurzschluss
Ausserdem gibt es die PEP nicht mehr.
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Solange wir noch im Bürgernetz stehen und die Parteimitglieder für die Partei aktiv sind, sehe ich nicht, was dieses Schreiben bewirken sollte.
Von welcher Frist und welchen Forderungen des Parteiengesetzes ist da eigentlich die Rede?
Von welcher Frist und welchen Forderungen des Parteiengesetzes ist da eigentlich die Rede?
Zuletzt geändert von Montgomery Scott am So 6. Apr 2008, 00:45, insgesamt 2-mal geändert.

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Im Bürgernetz, auf der Vereinsseite.Original von Montgomery Scott
Wie und wo ist denn eine Mitgliedschaft möglich?
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Von dieser "Forderung":Original von Montgomery Scott
Solange wir noch im Bürgernetz stehen und die Parteimitglieder für die Partei aktiv sind, sehe ich nicht, was dieses Schreiben bewirken sollte.
Von welcher Frist und welchen Forderungen des Parteiengesetzes ist da eigentlich die Rede?
Eine Partei muss im Forum der Demokratischen Union eine aktuelle Satzung und den Namen des momentanen Vorsitzenden oder eines sonstigen Ansprechpartners hinterlegen. Sie erhält einen Platz zugewiesen, an dem sie einen geschlossene internen und einen öffentlich zugänglichen externen Bereich einrichten kann (§ 3 Abs. 2 PartG).
und dieser Frist:
Mindestens sieben Tage vor der Löschun muss das Innenministerium eine schriftliche Warnung an die Partei senden, in welchem die Gründe, die zu einem Verlust des Parteistatus führen, genannt werden und zur Behebung dieser Umstände aufgerufen wird (§ 5 Abs. 2 PartG).
die hier gesetzt wurde.
Edit: BB Code
Zuletzt geändert von Anonymous am So 6. Apr 2008, 12:09, insgesamt 1-mal geändert.
Amber Marie Ford
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Dass das Gesetz diese Angaben auch im Forum der Demokratischen Union verlangt 
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