Hiermiet erkläre ich die Aussprache für eröffnet.Gesetz über das öffentliche Haushaltswesen der Republik Imperia
§ 1
(1) Der Haushalt der Republik ist einmal pro Quartal durch Gesetz festzulegen.
(2) Zusammen mit diesem Gesetz tritt ein Übergangshaushalt in Kraft, der automatisch bis zum Beginn des nächsten Quartales gültig bleibt.
§ 2
(1) Die Imperialregierung legt spätestens einen Monat vor Ablauf des Quartales ihren Haushaltsplan als Entwurf dem Herrenhaus vor. Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, so kann das Herrenhaus einen eigenen Entwurf erarbeiten. Sie kann dies auch tun, wenn sie mit dem Haushaltsplan der Imperialregierung nicht einverstanden ist. Das Vorliegen des Nichteinverständnisses ist vom Herrenhaus durch Beschluss festzustellen. Der Antrag auf einen solchen Beschluss muss von mindestens 3 Abgeordneten gestellt werden.
(2) Kommt der Haushalt vor Ablauf des Quartales nicht zustande, gilt der Haushalt des vorherigen Quartales als vorläufiger Haushalt weiter. Der ordnungsgemäße Haushalt ist schnellstens in Kraft zu setzen.
(3) Der Haushalt ist auf jeden Fall in öffentlicher Sitzung zu behandeln.
§ 3
Der Haushalt muss alle planbaren Einnahmen und Ausgaben der Republik Imperia darstellen. Nicht planbare Vorgänge sind betragsmäßig nach bestem Wissen und Gewissen zu schätzen.
§ 4
Im Bedarfsfalle kann jederzeit ein Nachtragshaushalt auf Antrag der Imperialregierung beschlossen werden.
§ 5
Nach Ablauf des Quartales muss die Imperialregierung dem Herrenhaus einen Rechenschaftsbericht vorlegen, in dem sie die gesetzmäßige Verwendung aller Haushaltsmittel nachweist.
§ 6
Nicht verbrauchte Haushaltsmittel werden in das nächste Quartal übertragen.
§ 7
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
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Die Imperialregierung beantragt die Aussprache über das folgende Gesetz.
Vincent Bellagio
Sekretär des Herrenhauses der Republik Imperia
Sekretär des Herrenhauses der Republik Imperia
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