Original von Montgomery Scott
Zum Glück sieht unsere Verfassung das anders.
Ich weiß nicht, wie deine Verfassung ist, meine ist: guter Erährungszustand, vermutlich leicht übergewichtig, keine Symptome bakteriologischer oder virologischer Erkrankungen, leichte melancholische Verstimmung.
Falls du das Grundgesetz meinst: freut mich für die 65 Leute, die es beschlossen haben, dass es dir gefällt. Ich war nicht dabei, was darin steht interessiert mich also eher wenig...
Doch, wenn ich in einer durch mein Eigentum bedingten Tat sittlichen Pflichten unterworfen bin, bedingt das Eigentum in diesem Fall die spezielle Pflicht.
Ich habe in allem was ich tue die Pflicht, keinem anderen zu schaden. Natürlich treffen einen Eigentümer dadurch andere Pflichten als einen Nichteigentümer, aber auch diese leitehj sich aus der allgemeinen Nichtschädigungspflicht ab. Niemand hat das recht, auf Grund der Eigentümereigenschaft eines anderen positive Leistungen von diesem zu fordern.
Genau genommen sind an sich überhaupt keine Ansprüche berechtigt oder - je nach Definiton - alle Ansprüche. Mein Recht, dass Du mich unversehrt lässt, ist genauso willkürlich wie das, dass Du meine Bewerbung auf einen Arbeitsplatz nach fairen und rationalen Regeln behandelst und dabei das Gemeinwohl im Sinne des kategorischen Imperativs im Sinn hast.
Du bist da, und nicht ich - wer gibt mir das Recht, deinen Körper oder deine Gesundheit zu verletzen, deine Freiheit oder dein Eigentum zu beeinträchtigen? Niemand!
Wer gibt dir das Recht, eine Leistung von mir zu deinem Vorteil zu fordern? Solange ich mich nicht vertraglich dazu verpflichtet habe - niemand!