Nehmen wir mal das Geschlecht. Was passiert vielen jungen Frauen? Sie bekommen Kinder. Was tun sie dann? Sie bleiben zu Hause und kümmern sich, ganz wie Mutter Natur es eingerichtet hat, um ihren Nachwuchs. Schon 6 Wochen vor der Geburt dürfen sie nicht mehr arbeiten, und kriegen weiter ihr Gehalt. Das geht auch 8 Wochen nach der Geburt so. Dann haben sie Anspruch auf bis zu 3 Jahre Mutterschaftsurlaub, der zwar unbezahlt ist, aber danach hat die Frau Anspruch, wieder auf ihren Arbeitsplatz zu kommen.Original von Matt Suchard
Nein, sicherlich nicht. Aber sollte z.B. eine Bewerberauswahl nicht nach objektiven Gesichtspunkten geschehen. Es darf einfach nicht sein, dass jemand auf Grund seiner Rasse, seiner Herkunft, Alter, Geschlecht, etc.pp. benachteiligt werden darf.
Diese Praxis darf wiederum natürlich keine extremen Blüten treiben und ist auch wirklich schwer gesetzlich zu fixieren, aber gehört es nicht auch zur Freiheit eines Individuums sich frei zu entfalten und trotzdem gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt, an den Universitäten etc. zu haben?
Jetzt stellen wir uns mal vor, wir stellen eine Frau ein, nachdem uns ein Mitarbeiter plötzlich verlassen hat. Die Arbeit, die sie tut, ist sehr wichtig für unser Unternehmen. Am ersten Arbeitstag kommt sie und sagt uns, dass sie schon seit 2 Wochen weiß, dass sie schwanger ist. Das hat sie uns bei der Einstellung verschwiegen. Wir können uns also bald wieder auf Mitarbeitersuche machen.
Bis sie in Mutterschutz geht, wird die Frau aber Kosten durch die Einarbeitung, Fehler usw. verursachen, diese Kosten aber nicht wieder reinbringen. Zumal wir in ihrem Mutterschutz auch noch das Gehalt 2 Mal zahlen dürfen.
Wirst du nun bei der nächsten Einstellung eher einen Mann (der nicht schwanger werden kann und daher risikoärmer ist) oder eine Frau (bei der du dasselbe Risiko) hast einstellen?
Diskriminierung hat eben manchmal auch was mit Vernunft zu tun.