Beiträge: 2634
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 12:11
Öffentlich und per PN an den Unionskanzler
Nachrichtlich an den Unionsinnenminister
Sehr geehrter Herr Unionskanzler.
In Ermangelung eines Obersten Unionsanwalt und eines Justizministers sende ich folgende Anzeige an Sie.
Hiermit erstatte ich Anzeige gegen Unbekannt wegen Diebstahls von 419 696,28 :br: vom Konto der freien Republik Katista.
Zum Sachverhalt:
Als ich vor wenigen Minuten das Konto der freien Republik kontrollierte, stieß ich auf folgende Buchung.
22.03.2008 13:15 Unionsbank - 419 696,28 :br: [Pfändung] UNIONSBANK - Zur Sicherung der Geldstabilität
Außer einer Pressekonferenz des Unionsbankpräsidenten vom 18.03.2008 um 20:02 ist mir nicht bekannt, worum es in dieser Pfändung geht, insbesondere ist mir als Ministerpräsidenten und Kontobevollmächtigten der freien Republik keinerlei Beschluss irgendeines relevanten Organs bekannt, worauf sich diese angebliche Pfändung stützt. Deswegen kann ich nur von einem geschickt getarntem Diebstahl ausgehen.
Ich bitte um schnellstmögliche Bearbeitung und Wiederbeschaffung des gestohlenen Geldes, da die Verbindlichkeiten der freien Republik die noch vorhandene Geldmenge weit überschreitet.
Mit freundlichem Gruß
Kauli
Ministerpräsident der freien Republik Katista
Nachrichtlich an den Unionsinnenminister
Sehr geehrter Herr Unionskanzler.
In Ermangelung eines Obersten Unionsanwalt und eines Justizministers sende ich folgende Anzeige an Sie.
Hiermit erstatte ich Anzeige gegen Unbekannt wegen Diebstahls von 419 696,28 :br: vom Konto der freien Republik Katista.
Zum Sachverhalt:
Als ich vor wenigen Minuten das Konto der freien Republik kontrollierte, stieß ich auf folgende Buchung.
22.03.2008 13:15 Unionsbank - 419 696,28 :br: [Pfändung] UNIONSBANK - Zur Sicherung der Geldstabilität
Außer einer Pressekonferenz des Unionsbankpräsidenten vom 18.03.2008 um 20:02 ist mir nicht bekannt, worum es in dieser Pfändung geht, insbesondere ist mir als Ministerpräsidenten und Kontobevollmächtigten der freien Republik keinerlei Beschluss irgendeines relevanten Organs bekannt, worauf sich diese angebliche Pfändung stützt. Deswegen kann ich nur von einem geschickt getarntem Diebstahl ausgehen.
Ich bitte um schnellstmögliche Bearbeitung und Wiederbeschaffung des gestohlenen Geldes, da die Verbindlichkeiten der freien Republik die noch vorhandene Geldmenge weit überschreitet.
Mit freundlichem Gruß
Kauli
Ministerpräsident der freien Republik Katista
mit freundlichen Grüßen

In omnia paratus

In omnia paratus
Beiträge: 7718
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Herr Kaulmann, machen Sie aus dem Diebstahl gleich Raub, es wurde Gewalt angewendet um das Geld von den Konten zu entfernen, staatliche Gewalt.
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
Beiträge: 2732
Registriert: Mo 17. Nov 2008, 00:45
Interessante Theorie =)
Bisher verhält es sich in der Jurisprudenz aber so, dass der Gewaltbegriff des strafrechtlichen Tatbestand des Raubes nur Gewalt gegen (eine) Person(en) umfasst. Wird Gewalt gegen Sachen angewendet, z. B. durch das Aufbrechen eines Behältnisses, handelt es sich um Besonders schweren Diebstahl.
Da Giralgeld jedoch kein körperlicher Gegenstand, mithin keine Sache ist, liegt hier auch kein Diebstahl vor. Wenn es sich überhaupt um eine Straftat handelt, dann um Untreue
Bisher verhält es sich in der Jurisprudenz aber so, dass der Gewaltbegriff des strafrechtlichen Tatbestand des Raubes nur Gewalt gegen (eine) Person(en) umfasst. Wird Gewalt gegen Sachen angewendet, z. B. durch das Aufbrechen eines Behältnisses, handelt es sich um Besonders schweren Diebstahl.
Da Giralgeld jedoch kein körperlicher Gegenstand, mithin keine Sache ist, liegt hier auch kein Diebstahl vor. Wenn es sich überhaupt um eine Straftat handelt, dann um Untreue
Amber Marie Ford
Richterin am Unionsgericht
Unionsministerin der Justiz a. D.
Präsidentin des Unionsparlamentes a. D.
Unionsvorsitzende der FDU a. D.
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D.
Oberste Unionsanwältin a. D.
Richterin am Unionsgericht
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Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D.
Oberste Unionsanwältin a. D.
Beiträge: 97
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:53
Original von Amber Marie Ford
Interessante Theorie =)
Bisher verhält es sich in der Jurisprudenz aber so, dass der Gewaltbegriff des strafrechtlichen Tatbestand des Raubes nur Gewalt gegen (eine) Person(en) umfasst. Wird Gewalt gegen Sachen angewendet, z. B. durch das Aufbrechen eines Behältnisses, handelt es sich um Besonders schweren Diebstahl.
Da Giralgeld jedoch kein körperlicher Gegenstand, mithin keine Sache ist, liegt hier auch kein Diebstahl vor. Wenn es sich überhaupt um eine Straftat handelt, dann um Untreue
Alexander Boeker
Dr.jur. (RL: Uni Frankfurt a.M.; VL: Uni Wartburg/Freiland)
KamaUni Prof. für rechtswissenschaftl.Gundlagen, Rechtstechniken und Verfahrenrecht
Den Charakter eines Volkes erkennt man daran, wie selten es seine Verfassung ändert
Dr.jur. (RL: Uni Frankfurt a.M.; VL: Uni Wartburg/Freiland)
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Den Charakter eines Volkes erkennt man daran, wie selten es seine Verfassung ändert
Beiträge: 97
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:53
:daumen:
richtig!Original von Amber Marie Ford
Interessante Theorie =)
Bisher verhält es sich in der Jurisprudenz aber so, dass der Gewaltbegriff des strafrechtlichen Tatbestand des Raubes nur Gewalt gegen (eine) Person(en) umfasst. Wird Gewalt gegen Sachen angewendet, z. B. durch das Aufbrechen eines Behältnisses, handelt es sich um Besonders schweren Diebstahl.
Da Giralgeld jedoch kein körperlicher Gegenstand, mithin keine Sache ist, liegt hier auch kein Diebstahl vor. Wenn es sich überhaupt um eine Straftat handelt, dann um Untreue
Alexander Boeker
Dr.jur. (RL: Uni Frankfurt a.M.; VL: Uni Wartburg/Freiland)
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Beiträge: 7718
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Naja, ich bin Medien- und Geschichtswissenschaftler, kein Jurist...
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
Ich glaube da irren Sie sich. Anders als anderswo beschränken sich in der DUR Sachen nicht nur auf körperliche Sachen.Da Giralgeld jedoch kein körperlicher Gegenstand, mithin keine Sache ist
Siehe Buch IV § 1 des Zivilgesetzbuches:
Nach dieser Definition dürfte Giralgeld wohl als unkörperliche Sache gelten.§ 1 Sachen
(1) Alles, was keine Person ist, ist eine Sache.
(2) Alle sinnlich wahrnehmbaren Sachen sind körperliche Sachen, alle anderen Sachen unkörperliche Sachen.
Edit: Ach ja, und einen besonders schweren Diebstahl kennt das Strafgesetzbuch nicht, genausowenig wie eine Definition des Diebstahls. Insofern kann das Gericht den Diebstahl definieren wie es will
§96 Leichte Straftaten gegen Besitz, Leib und Leben
Leichte Straftaten gegen Leib und Leben sind:
...
9. Diebstahl
...
und werden mit Freiheitsstrafe bis zu 50 Tagen oder mit Geldstrafe bestraft
Zuletzt geändert von Hin Ten-An am Fr 4. Apr 2008, 15:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Beiträge: 97
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:53
Ich lese:
„Buch IV: Sachenrecht
§ 1 Sachen
(1) Alles, was keine Person ist, ist eine Sache.
(2) Alle sinnlich wahrnehmbaren Sachen sind körperliche Sachen, alle anderen Sachen unkörperliche Sachen.“
Wenn alles, was keine Person ist, eine Sache, wäre, dann wäre der religiöse Glaube, die Treue, eine Geldforderung und vieles andere mehr eine Sache – Nein! so geht es nicht auf.
„Buch IV: Sachenrecht
§ 1 Sachen
(1) Alles, was keine Person ist, ist eine Sache.
(2) Alle sinnlich wahrnehmbaren Sachen sind körperliche Sachen, alle anderen Sachen unkörperliche Sachen.“
Wenn alles, was keine Person ist, eine Sache, wäre, dann wäre der religiöse Glaube, die Treue, eine Geldforderung und vieles andere mehr eine Sache – Nein! so geht es nicht auf.
Alexander Boeker
Dr.jur. (RL: Uni Frankfurt a.M.; VL: Uni Wartburg/Freiland)
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